Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GT808
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 114G
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 760 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AM, AMG, DE, ED, EDG, EDI, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 120 Nm
FG, GE, JD, JDG, JE, JES, M12x1,5
JESG, LD, PS, RP, SL, SLS,
TF, JF, XM FL, YN, YNS, QL,
QLE, UM
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Nr. : RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ: FG
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, 225/45R18 A02) bis A10)
Kia UN
e4*2001/116*0114*10 1220 / 1180 (-) 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 225/40R18 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge die mit der A01)K01)K04)K28)K65)
Serienreifengröße
205/55R16 oder 225/45R17 235/35R18
ausgerüstet sind.) A01)K01)K02)K28)
245/35R18
A01)K01)K02)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 215/45R18 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge die A01)G03)K04)K27)K28)K65)
wahlweise auch mit der
Serienreifengröße 225/40R18
225/45R18 ausgerüstet A01)K01)K04)K28)K65)
sind)
225/45R18
A01)G03)K01)K04)K27)K28)K65)
235/35R18
A01)K01)K02)K28)
235/40R18
A01)G03)K01)K02)K27)K28)K65)
245/35R18
A01)K01)K02)K28)
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Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EDG e11*2001/116*0339*..
EDI e13*2007/46*1091*..
ED e4*2001/116*0121*..
ED e4*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 205/40R18 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) T86)
205/45R18
M00)T86)
215/40R18
225/40R18
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Pro Ceed 205/40R18 A02) bis A10)
(3-türer) T86)
205/45R18
M00)T86)
215/40R18
225/40R18
A01)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 205/40R18 A02) bis A10)
(3-Türer) A01)K01)K62)
215/40R18
A01)K01)K04)K62)K63)
225/35R18
A01)K01)K04)
235/35R18
A01)K01)K04)K62)K63)
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Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
JD e4*2007/46*0497*..
JDG e50*2007/46*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 205/40R18 A02) bis A10)
(5-Türer, Kombi) A01)K01)K62)N215)
215/40R18
A01)K01)K04)K62)K63)N225)
225/35R18
A01)K01)K04)
235/35R18
A01)K01)K04)K62)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Kia Ceed GT 235/35R18 A02) bis A10)
(3-Türer) A01)K01)K04)K62)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Kia Ceed GT 235/35R18 A02) bis A10)
(5-Türer) A01)K01)K04)K63)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Kia Niro 205/45R18 A02) bis A10)
A93a)G5W)M00)N215)
205/45R18 M+S
A93a)G5W)M00)
215/45R18
N225)
215/45R18 M+S
225/40R18
A93a)G5W)N235)
225/40R18 M+S
A93a)G5W)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/40R18
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Kia Magentis, Optima 215/45R18 A02) bis A10)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LD e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196 Kia Opirus 235/45R18 A02) bis A10)
A01)K38)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10)
225/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
215/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) V00)
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K04) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 180 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10)
A93a)N225)
215/45R18 M+S
A93a)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/40R18
A01)K03)K04)
235/45R18
A01)K03)K04)
245/40R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL e11*2007/46*0634*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204 Kia Sorento 245/55R18 A02) bis A10)
A01)K03)K04)
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Nr. : RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UM e4*2007/46*0894*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 199 Kia Sorento 245/55R18 A02) bis A10)
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AMG e11*2001/116*0363*..
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten G0N)M00)N215)
Serienreifen in 15 Zoll oder
16 Zoll) 215/45R18
G03)N225)
225/40R18
235/40R18
A01)G03)K51)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 225/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit
Serienreifen in 18 Zoll) 235/40R18
A01)K51)
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Nr. : RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. : 16b
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
A93)M00)N215)
215/45R18
A93a)
225/40R18
A01)A93a)K04)
225/45R18
A01)K04)
235/40R18
A01)K04)
235/45R18
A01)K04)
245/40R18
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG e11*2001/116*0346*..
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterungen, N235)
Fahrzeugbreite 1840 mm)
235/45R18
245/45R18
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Nr. : RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG e11*2001/116*0346*..
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(ohne A01)K03)N235)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/45R18
A01)K03)
245/45R18
A01)K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS e11*2007/46*0136*..
SL e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(ab Modell 2014) E47a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QL e11*2007/46*3139*..
QLE e11*2007/46*3144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Kia Sportage 215/55R18 A02) bis A10)
A01) A93a)K04) M00) N225) B32)
225/50R18
A01) K01)K04)
225/55R18
A01) K01)K04)
235/50R18
A01) K01)K02)
235/55R18
A01) GE4)K01) K02)
255/45R18
A01) K01)K02)
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Nr. : RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YN e4*2007/46*0130*..
YN e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*..
YNS e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 205/40R18 A02) bis A10)
A01)K03)
205/45R18
A01)K03)M00)
215/40R18
A01)K01)K04)
225/35R18
A01)K01)K04)
225/40R18
A01)K01)K04)K55)K56)K57)
235/35R18
A01)K01)K02)K55)K56)
245/35R18
A01)K01)K02)K55)K56)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000891-A0-306-16b~KI-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
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Teiletyp : GT808
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp,
ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden
können.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- - an Achse 1 : bel. Bremsscheibe Ø305x25 mm
- - an Achse 2 : bel. Bremsscheibe Ø302x10 mm
E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
- Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10
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Teiletyp : GT808
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GE4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000891-A0-306-16b~KI-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng
an den Auspufftopf anzulegen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
zu klemmen oder auszuschneiden.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante
– auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
- die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
RA-000891-A0-306-16b~KI-5-114_3-67-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50943 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000891-A0-306
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : GT808
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen
auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ GT808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017
RA-000891-A0-306-16b~KI-5-114_3-67-ET45.docx