Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 1 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: DY-8018 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: BORBET Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: LK: 114,3 Radgröße: 8Jx18EH2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,5 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 825 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: KIA Radbefestigung Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 5305 120 Nm Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Kia Carens 225/40R18 A01) bis A10) ( Fahrzeuge, die NUR K04) K65) BF1) K01) K28) mit Serienreifengrößen 205/55R16 oder 235/35R18 225/45R17 ausgerüstet K02) sind) 245/35R18 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 2 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RP e4*2007/46*0633*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 Kia Carens 215/45R18 A01) bis A10) (Nur Fahrzeuge die K04) K27) K65) BF1) K28) wahlweise auch mit der Serienreifengröße 225/40R18 225/45R18 ausgerüstet K01) K04) K65) sind) 225/45R18 K01) K04) K27) K65) 235/35R18 K01) K02) 235/40R18 K01) K02) K27) K65) 245/35R18 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. ED e4*2007/46*0132*.. EDG e11*2001/116*0339*.. EDI e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 205/40R18 A02) bis A10) (5-türer, Kombi) T86) BF1) 205/45R18 M00) T86) 215/35R18 T84) 215/40R18 225/35R18 A01) K03) K04) 225/40R18 A01) K03) K04) 235/35R18 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 3 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ED e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Pro Ceed 205/40R18 A02) bis A10) (3-türer) T86) BF1) 205/45R18 M00) T86) 215/35R18 T84) 215/40R18 225/35R18 A01) K03) K04) 225/40R18 A01) K03) K04) K33) 235/35R18 A01) K01) K04) K33) K48) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Kia Ceed 205/40R18 A01) bis A10) (3-Türer) K62) BF1) K01) 215/40R18 K04) K62) K63) 225/35R18 K04) 235/35R18 K04) K62) K63) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 4 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. JD e4*2007/46*0497*.. JDG e50*2007/46*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 100 Kia Ceed 205/40R18 A01) bis A10) (5-Türer, Kombi) K62) N215) BF1) K01) 215/40R18 K04) K62) K63) N225) 225/35R18 K04) 235/35R18 K04) K62) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Kia Ceed GT 225/40R18 A01) bis A10) (3-Türer) K64) BF1) K01) K04) K62) K63) 235/35R18 245/35R18 K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JD e4*2007/46*0496*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 Kia Ceed GT 225/40R18 A01) bis A10) (5-Türer) K62) K64) BF1) K01) K04) K63) 235/35R18 245/35R18 K62) K64) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 5 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e4*2007/46*1139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Kia Niro 205/45R18 A02) bis A10) A93a) G5W) M00) N215) BF1) 205/45R18 M+S A93a) G5W) M00) 215/45R18 N225) 215/45R18 M+S 225/40R18 A93a) G5W) N235) 225/40R18 M+S A93a) G5W) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 235/40R18 245/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GE e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Kia Magentis, Optima 215/45R18 A02) bis A10) BF1) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LD e4*2001/116*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 138 bis 196 Kia Opirus 235/45R18 A01) bis A10) BF1) K38) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 6 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): TF e4*2007/46*0255*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Optima 215/45R18 A02) bis A10) BF1) 225/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/45R18 245/40R18 A02) bis A10) BF1) V00) 225/45R18 245/40R18 A02) bis A10) BF1) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 99 bis 126 Kia Optima, Optima 215/45R18 A02) bis A10) Sportswagon A93a) BF1) 225/45R18 235/40R18 A01) K03) K04) 235/45R18 A01) K03) K04) 245/40R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JF e4*2007/46*1018*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 180 Kia Optima GT, Optima 235/45R18 A01) bis A10) Sportswagon GT K03) BF1) K04) 245/40R18 K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): XM FL e11*2007/46*0634*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 204 Kia Sorento 235/60R18 A01) bis A10) BF1) K04) 245/55R18 K03) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 7 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): UM e4*2007/46*0894*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 bis 204 Kia Sorento 235/60R18 A02) bis A10) BF1) 245/55R18 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AM e4*2001/116*0139*.. AM e4*2007/46*0133*.. AMG e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 103 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10) GF6) M00) N215) BF1) 215/45R18 G03) N225) 225/40R18 235/40R18 A01) G03) K51) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): PS e4*2007/46*0825*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 91 bis 150 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10) (mit Serienverbreiterung) A93) M00) N215) B28) BF1) 215/45R18 A93a) 225/40R18 A01) A93a) K04) 225/45R18 A01) K04) 235/40R18 A01) K04) 235/45R18 A01) K04) 245/40R18 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 8 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10) (mit N235) BF1) Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/45R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JE e4*2001/116*0089*.. JES e4*2001/116*0120*.. JESG e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10) (ohne N235) BF1) K03) Serienverbreiterungen, Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/45R18 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SL e11*2007/46*0166*.. SLS e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10) (ab Modell 2014) BF1) E47a) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 9 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): QL e11*2007/46*3139*.. QLE e11*2007/46*3144*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 136 Kia Sportage 215/55R18 A01) bis A10) A93a) K04) M00) N225) BF1) 215/55R18 M+S A93a) K04) M00) 225/50R18 K01) K04) 225/55R18 K01) K04) 235/50R18 K01) K02) 235/55R18 GE4) K01) K02) 255/45R18 K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): YN e4*2007/46*0130*.. YN e4*2007/46*0131*.. YNS e4*2007/46*0261*.. YNS e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 205/40R18 A01) bis A10) K03) BF1) 205/45R18 K03) M00) 215/40R18 K01) K04) 225/35R18 K01) K04) 225/40R18 K01) K04) K55) K56) K57) 235/35R18 K01) K02) K55) K56) 245/35R18 K01) K02) K55) K56) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 10 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 11 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : • bel. Bremsscheibe Ø280x26 mm, 1 Kolben Faustsattel BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Zubehörkit: 5305 Anzugsmoment: 120 Nm E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014: • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06 • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10 G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GE4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16, 235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GF6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 12 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an den Auspufftopf anzulegen. K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen, • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden. K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 13 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu entfernen, • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen, • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu versetzen und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden, • der restliche Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Radhaus anzulegen. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um umzulegen, • der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/- typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50530 nach §22 StVZO Nr. : RA-000823-B0-021 Anlage-Nr. : 20c Seite : 14 / 14 Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : DY-8018 T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 20c mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ DY-8018 des Auftraggebers Borbet GmbH Geschäftsstelle Essen, 29.05.2018