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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          DY-8519
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    BORBET
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   LK: 114,3
Radgröße:                                                      8½Jx19EH2
Rad-Einpresstiefe:                                                45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                           72,5 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                                 825 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2254 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      KIA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     5305        120 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Kia Ceed               215/35R19                             A01) bis A10)
                (3-Türer)                                                    BF1) K01) K04) K62) K63) T85)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                              e4*2007/46*0496*..
JD                              e4*2007/46*0497*..
JDG                             e50*2007/46*0120*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Kia Ceed                 215/35R19                         A01) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)                                           BF1) K01) K04) K62) K63) N225)
                                                                           T85)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed GT            225/35R19                           A01) bis A10)
                (3-Türer)              K04)                                BF1) K01) K62) K63) K64)

                                         235/30R19
                                         K04)

                                         245/30R19
                                         K02) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JD                            e4*2007/46*0496*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
150             Kia Ceed GT            225/35R19                           A01) bis A10)
                (5-Türer)              K04)                                BF1) K01) K62) K63) K64)

                                         235/30R19
                                         K04)

                                         245/30R19
                                         K02) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DE                            e4*2007/46*1139*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Kia Niro               225/35R19                           A02) bis A10)
                                       G5W) N235)                          BF1)

                                         225/35R19 M+S
                                         G5W)

                                         225/40R19
                                         G3U) N235)

                                         225/40R19 M+S
                                         G3U)

                                         235/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                             e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 126      Kia Optima, Optima      225/40R19                           A01) bis A10)
                Sportswagon             K03)                                BF1)

                                         235/35R19
                                         K03) K04)

                                         245/35R19
                                         K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                             e4*2007/46*1018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
180             Kia Optima GT, Optima 245/35R19                             A01) bis A10)
                Sportswagon GT                                              BF1) K01) K02)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                         e11*2007/46*0634*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                            A01) bis A10)
                                                                            BF1) K03) K04)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                            e4*2007/46*0894*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204     Kia Sorento            235/50R19                            A02) bis A10)
                                                                            BF1)
                                         235/55R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                            e4*2001/116*0139*..
AM                            e4*2007/46*0133*..
AMG                           e11*2001/116*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103      Kia Soul               225/35R19                            A02) bis A10)
                                                                            BF1) GF6)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                  225/35R19                         A01) bis A10)
                (mit Serienverbreiterung) A93a)                             B28) BF1) K04)

                                         225/40R19

                                         235/35R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50529 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                18c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                              e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150      Kia Soul                 225/35R19                         A01) bis A10)
                (ohne                    A93a)                             BF1) K03) K04)
                Serienverbreiterung)
                                         225/40R19

                                         235/35R19


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                          e9*2007/46*6160*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81       Kia Soul EV            225/35R19                           A01) bis A10)
                                       A93)                                BF1) K03)

                                         235/35R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A02) bis A10)
                (mit                     N235)                             BF1)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1840 mm) 235/40R19


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                              e4*2001/116*0089*..
JES                             e4*2001/116*0120*..
JESG                            e11*2001/116*0346*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Kia Sportage             225/45R19                         A01) bis A10)
                (ohne                    N235)                             BF1) K03)
                Serienverbreiterungen,
                Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/40R19


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                             e11*2007/46*0166*..
SLS                            e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage            225/45R19                          A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)                                           BF1) E47a)
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Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                            e11*2007/46*3139*..
QLE                           e11*2007/46*3144*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Kia Sportage           225/45R19                         A01) bis A10)
                                       A93a) K04)                        BF1)

                                        235/45R19
                                        K01) K04)

                                        245/45R19
                                        K01) K02)

                                        255/40R19
                                        K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                            e4*2007/46*0130*..
YN                            e4*2007/46*0131*..
YNS                           e4*2007/46*0261*..
YNS                           e4*2007/46*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Kia Venga              215/35R19                         A01) bis A10)
                                       K04)                              BF1) K01)

                                        225/35R19
                                        K02) K55) K56) K57)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
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Nr. :                       RA-000824-B0-021
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
       • bel. Bremsscheibe Ø280x26 mm, 1 Kolben Faustsattel

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: 5305
       Anzugsmoment: 120 Nm

E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
      • Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
      • Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R18 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GF6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
       Maßnahmen erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
         unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.
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Nr. :                       RA-000824-B0-021
Anlage-Nr. :                18c
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  DY-8519


K57)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
       Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
         entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
         Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K63)   An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
       um 10 mm aufzuweiten.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu versetzen
          und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
       • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist in
          einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
       • der restliche Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Radhaus anzulegen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 18c mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ DY-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2018