Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB9b
Seite :                       1/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                       68R8905
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Montageposition:                                        Hinterachse **)
Radausführung:                                               68R8905.08
Radausführungskennz.:                                        68R8905.08
Radgröße:                                                    9Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                           800 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2330 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8805 (ABE-Nr. 53631*0) an der
Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten Gutachten für
den Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     KIA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50846     120 Nm
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB9b
Seite :                           2/8
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                               e4*2007/46*1299*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
73 bis 103       Kia Ceed, Pro Ceed       215/40R18        215/40R18                          A01) bis A10)
                 (5-türer Limousine, 5-                    K04) K28) M00)                     A11) BF1) N225)
                 türer Coupe, Kombi)      225/35R18        225/35R18                          A01) bis A10)
                                                           K02)                               A11) BF1)
                                          225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                                                           K02) K28)                          A11) BF1)
                                          235/35R18        235/35R18                          A01) bis A10)
                                                           K02) K28)                          A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CD                               e4*2007/46*1299*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
150              Kia Ceed, Pro Ceed       225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                 (5-türer Limousine, 5-                    K02) K28)                          BF1)
                 türer Coupe)             235/35R18        235/35R18                          A01) bis A10)
                                                           K02) K28)                          BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TF                             e4*2007/46*0255*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
100 bis 121      Kia Optima             225/45R18         225/45R18                           A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                           BF1)
                                        245/40R18         245/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                BF1)
                                        215/45R18         245/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                BF1) V00)
                                        225/45R18         245/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                BF1) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB9b
Seite :                           3/8
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                              e4*2007/46*1018*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
99 bis 132       Kia Optima, Optima      225/45R18        225/45R18                           A01) bis A10)
                 Sportswagon                              K02) M00)                           BF1)
                                         235/40R18        235/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                BF1)
                                         235/45R18        235/45R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                BF1)
                                         245/40R18        245/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JF                              e4*2007/46*1018*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse      Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
175 bis 180      Kia Optima GT,          235/45R18        235/45R18                           A01) bis A10)
                 Optima Sportswagon GT                    K02)                                BF1)
                                         245/40R18        245/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL                          e11*2007/46*0634*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                       8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
110 bis 204      Kia Sorento           235/60R18          235/60R18                           A01) bis A10)
                                                          K04) M00)                           BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
UM                             e4*2007/46*0894*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
136 bis 204      Kia Sorento            235/60R18         235/60R18                           A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                           BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB9b
Seite :                           4/8
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AM                             e4*2001/116*0139*..
AM                             e4*2007/46*0133*..
AMG                            e11*2001/116*0363*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
85 bis 103       Kia Soul               225/40R18         225/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K04) K28)                           BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                               e4*2007/46*0825*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
91 bis 150       Kia Soul                  225/40R18       225/40R18                          A01) bis A10)
                 (mit Serienverbreiterung)                 K04)                               BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                               e4*2007/46*0825*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
91 bis 150       Kia Soul                 225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                 (ohne                                     K04)                               BF1)
                 Serienverbreiterung)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV                           e9*2007/46*6160*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
25 bis 81        Kia Soul EV            225/40R18         225/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K04)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB9b
Seite :                           5/8
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                               e4*2001/116*0089*..
JES                              e4*2001/116*0120*..
JESG                             e11*2001/116*0346*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
83 bis 129       Kia Sportage             235/45R18        235/45R18                          A02) bis A10)
                 (mit                                                                         BF1)
                 Serienverbreiterungen,
                 Fahrzeugbreite 1840      245/45R18        245/45R18                          A02) bis A10)
                 mm)                                                                          BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JE                               e4*2001/116*0089*..
JES                              e4*2001/116*0120*..
JESG                             e11*2001/116*0346*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
83 bis 129       Kia Sportage             235/45R18        235/45R18                          A01) bis A10)
                 (ohne                                     K04)                               BF1)
                 Serienverbreiterungen,
                 Fahrzeugbreite 1800      245/45R18        245/45R18                          A01) bis A10)
                 mm)                                       K04)                               BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                               e11*2007/46*0166*..
SLS                              e11*2007/46*0136*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
85 bis 135       Kia Sportage            235/50R18         235/50R18                          A01) bis A10)
                 (bis Modell 2013)                         K04) K58) M00)                     BF1) E47)
                                         245/50R18         245/50R18                          A01) bis A10)
                                                           K02) K58) M00)                     BF1) E47)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der       ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                             RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                      AB9b
Seite :                           6/8
Auftraggeber :                    Ronal GmbH
Teiletyp :                        68R8905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QL                             e11*2007/46*3139*..
QL                             e5*2007/46*1080*..
QLE                            e11*2007/46*3144*..
QLE                            e5*2007/46*1081*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
85 bis 136       Kia Sportage           235/50R18         235/50R18                           A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                           A11) BF1)
                                        245/50R18         245/50R18                           A01) bis A10)
                                                          K02) M00)                           A11) BF1)
                                        255/45R18         255/45R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                A11) BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
YN                             e4*2007/46*0130*..
YN                             e4*2007/46*0131*..
YNS                            e4*2007/46*0261*..
YNS                            e4*2007/46*0262*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
55 bis 94        Kia Venga              215/40R18         215/40R18                           A01) bis A10)
                                                          K02) K55) K56)                      BF1)
                                                          M00)
                                        225/35R18         225/35R18                           A01) bis A10)
                                                          K02)                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8905, 68R8905.08 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8805, 68R8805.08 (ABE-Nr. 53631*0) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
         nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB9b
Seite :                       7/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905



A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

E47)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
       • Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
       • Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der   ABE-Nr. 53630 nach §22 StVZO
Nr. :                         RA-001167-A0-104
Anlage-Nr. :                  AB9b
Seite :                       8/8
Auftraggeber :                Ronal GmbH
Teiletyp :                    68R8905


K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K55)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K56)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
          Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
          unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
          aufzuweiten.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis
          150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen,
       • die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche
          des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB9b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R8905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2021
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen