Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 19 KIA MOTORS                                                Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                           Seite: 1 von 6

                                Fahrzeughersteller              KIA MOTORS (SK)




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 46
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                TKFK0BA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1998    10/25
                TKFK0BP46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1998    10/25
                TKFK0SA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                        67,1                     625      1998    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100846*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : YNS
                                                             108 Nm für Typ : ED
                                                             120 Nm für Typ : CD
                 Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15         88                               Pro Cee'd (2-türig
                                                           195/60R15         88                               Schrägheck);
                                                           195/65R15         91                               Frontantrieb;
                                                           205/55R15         88                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/60R15         91                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           215/60R15         94      11A; 24M                 721; 725; 73C; 74C;
                                                           225/50R15         91      11A; 24J; 24M            76Q; 4BO




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 19 KIA MOTORS                                             Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 2 von 6
                Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 185/65R15      88      12N                       Sporty wagon (Kombi);
                             e4*2007/46*0132*..            195/60R15      88      12A                       Cee'd (4-türig
                                                           195/65R15      91      12A                       Schrägheck);
                                                           205/55R15      88      12A                       Frontantrieb;
                                                           205/60R15      91      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/60R15      94      12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                           225/50R15      91      11A; 12A; 24J; 24M        725; 73C; 74C; 76Q;
                                                                                                            4BO

                Verkaufsbezeichnung:     Ceed, ProCeed, XCeed
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                CD           e4*2007/46*1299*.. 73 - 118 195/65R15 91             12T                       nicht PRO CEED;
                                                                                                            Kombi;
                                                              205/60R15   91      11A;   12A;   26P         Schräghecklimousine;
                                                              215/55R15   89      11A;   12A;   26N; 26P    Frontantrieb; inkl.
                                                              215/60R15   94      11A;   12A;   26N; 26P    Hybrid;
                                                              225/55R15   92      11A;   12A;   24J; 26N;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                  26P                       51A; 7OL; 7UM; 71C;
                                                                                                            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                            74C; 76Q; 84J; S47
§22 100846*00




                Verkaufsbezeichnung:     VENGA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
                YNS          e4*2007/46*0261*.., 55 - 94      195/65R15           51G                       Schrägheck;
                              e4*2007/46*0262*..              205/60R15 91                                  Frontantrieb;
                                                              205/65R15 94                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/60R15 94                                  12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                            76Q; 4CQ; 4CT


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 19 KIA MOTORS                                             Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 3 von 6
                       nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                       der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
§22 100846*00




                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughers teller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel i st die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 19 KIA MOTORS                                            Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
§22 100846*00




                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zuläs sig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                7OL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52940 J7000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7UM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52940 BE000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 19 KIA MOTORS                                             Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 6
                       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                       werden.
                84J)   Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an
                       der Vorderachse zulässig.
                S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage.
§22 100846*00




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 19 KIA MOTORS                                            Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      KIA MOTORS
                       Fahrzeugtyp:     CD
                       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1299*..
                       Handelsbez.:     Ceed, ProCeed, XCeed

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 250              y = 250                  VA
                             26P                     x = 200              y = 200                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100846*00




                             26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 250        y = 250            25                HA
                             27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen