Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 1 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RC34-707
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Brock Alloy Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: M45
Radausführungskennz.: RC34-707;M45; Lk114,3
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 47 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
§22 53933*11
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 730 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: KIA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 120 Nm
BF2 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 110 Nm
BF3 1+2 Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 2 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 205/50R17 A02) bis A10)
( Fahrzeuge, die NUR BF1)
mit Serienreifengrößen 215/45R17
205/55R16 oder
A93a)
225/45R17 ausgerüstet
sind)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 205/50R17 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge die BF1)
§22 53933*11
wahlweise auch mit der 205/55R17
Serienreifengröße
A01) K65)
225/45R18 ausgerüstet
sind)
215/45R17
A93a)
215/50R17
A01) K04)
225/45R17
225/50R17
A01) K03) K04) K27) K28) K65)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 3 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
ED e4*2007/46*0132*..
EDG e11*2001/116*0339*..
EDI e13*2007/46*1091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 195/45R17 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) A93) T85) BF2)
205/45R17
A93)
205/50R17
215/45R17
A93a)
§22 53933*11
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Pro Ceed 195/45R17 A02) bis A10)
(3-türer) A93) T85) BF1)
205/45R17
A93)
205/50R17
215/45R17
A93a)
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 4 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 205/45R17 A02) bis A10)
(3-Türer) BF1)
205/50R17
A01) K03) K62) K63)
215/45R17
225/45R17
A01) K01) K62) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
JD e4*2007/46*0497*..
§22 53933*11
JDG e50*2007/46*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 205/45R17 A02) bis A10)
(5-Türer, Kombi) N215) BF1)
205/50R17
A01) K03) K62) K63) N215)
215/45R17
N225)
225/45R17
A01) K01) K62) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 118 Kia Ceed, Pro Ceed 195/50R17 A02) bis A10)
(5-türer Limousine, 5- A93a) N205) A11) BF1) EF0)
türer Coupe, Kombi)
205/45R17
A93) N215)
205/50R17
N215)
215/45R17
A93a) N225)
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 5 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e4*2007/46*1299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 150 Kia XCeed 205/50R17 A02) bis A10)
A11) BF1) EF0)
215/50R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29 Kia e-Niro 215/50R17 A02) bis A10)
BF1)
§22 53933*11
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SV1 e6*2018/858*00331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Kia EV3 215/60R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
225/55R17
A93)
225/60R17
A93)
235/55R17
A01) A93) K03)
245/50R17
A01) K01) K04)
245/55R17
A01) K01) K04)
255/50R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 6 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CT1 e5*2018/858*00469*..
SZ1E e5*2018/858*00486*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Kia EV4 215/60R17 A02) bis A10)
BF1) EF0)
225/55R17
A01) K04)
225/60R17
A01) GNK) K04)
235/55R17
A01) K04)
245/50R17
A01) K01) K02)
§22 53933*11
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CL4M e4*2018/858*00261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Kia K4 205/45R17 A02) bis A10)
A93) N215) BF1)
205/50R17
N215)
215/45R17
A93) N225)
215/50R17
GAX) N225)
225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 7 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Kia Niro 205/50R17 A02) bis A10)
A93) G5W) N215) BF1) EF0)
205/50R17 M+S
A93) G5W)
205/55R17
N215)
205/55R17 M+S
215/50R17
A93a)
§22 53933*11
215/55R17
G7U)
225/45R17
A93) G5W)
225/50R17
235/50R17
G7U)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SG2 e9*2018/858*11241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 77 Kia Niro 205/55R17 A02) bis A10)
(Hybrid) A11) BF1) E26)
215/50R17
A93a)
225/50R17
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 8 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132 Kia Optima, Optima 205/55R17 A02) bis A10)
Sportswagon N215) BF1)
205/55R17 M+S
215/50R17
A93a)
215/55R17
225/50R17
235/50R17
A01) K03) K04)
§22 53933*11
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL e11*2007/46*0634*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204 Kia Sorento 235/65R17 A02) bis A10)
BF1) EF0)
245/60R17
A01) K04)
255/60R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UM e4*2007/46*0894*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 204 Kia Sorento 235/65R17 A02) bis A10)
ECE) BF3) EB1)
245/60R17
255/60R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 9 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
MQ4 e4*2007/46*1530*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 148 Kia Sorento 235/65R17 A02) bis A10)
A94) ECE) A11) A93) BF1) EB2) EF0)
245/60R17
A94)
255/60R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
AMG e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 53933*11
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
N215) BF1)
215/50R17
G03) N225)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterung) A93) N215) BF1)
205/55R17
N215)
215/50R17
A93a)
215/55R17
225/45R17
A93)
225/50R17
235/50R17
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 10 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
(ohne A93) N215) BF1)
Serienverbreiterung)
205/55R17
N215)
215/50R17
A93a)
215/55R17
225/45R17
A93)
§22 53933*11
225/50R17
235/50R17
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PSEV e9*2007/46*6160*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 bis 81 Kia Soul EV 205/50R17 A02) bis A10)
BF1)
205/55R17
215/50R17
225/45R17
225/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SK3 e4*2007/46*1365*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
27 bis 29 Kia e-Soul 215/55R17 A02) bis A10)
BF1)
225/50R17
A93a)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 11 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QL e11*2007/46*3139*..
QL e5*2007/46*1080*..
QLE e11*2007/46*3144*..
QLE e5*2007/46*1081*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10)
A93) N225) A11) BF1)
215/60R17 M+S
A93)
215/65R17
GE5) N225)
215/65R17 M+S
GE5)
§22 53933*11
225/60R17
A93a)
235/55R17
A01) A93a) K04)
235/60R17
A01) GE4) K04)
245/55R17
A01) K01) K04)
255/50R17
A01) K01) K02)
255/55R17
A01) GE5) K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 12 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NQ5E e4*2018/858*00079*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Kia Sportage 215/60R17 A02) bis A10)
A11) A93a) BF1) EF0)
225/60R17
225/65R17
GEC)
235/55R17
235/60R17
245/55R17
245/60R17
§22 53933*11
GEC)
255/50R17
A01) K04)
255/55R17
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YN e4*2007/46*0130*..
YN e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*..
YNS e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 205/45R17 A02) bis A10)
A93) BF2)
205/50R17
215/45R17
A93a)
225/45R17
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 13 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 53933*11
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 14 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
§22 53933*11
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Anzugsmoment: 130 Nm
E26) Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Mobis Hyundai/Kia mit belüfteter Scheibe
Ø340x30 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 0KK0 035 D135 680 mit belüfteter Scheibe
Ø345x30 mm
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 15 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 53933*11
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GE4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GE5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
225/55R18, 235/60R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GEC) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/50R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GNK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R19 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 16 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
§22 53933*11
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 53933 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001196-L0-216
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 17 / 17
Auftraggeber : Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Teiletyp : RC34-707
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 53933*11
Die Anlage 19a mit den Seiten 1-17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ RC34-707 des Auftraggebers Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
Geschäftsstelle Essen, 03.02.2026