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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 17
Seite :                      1/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           SL2.6704
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     Speedline
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                  SL2.6704.02
Radgröße:                                                         7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              98 mm
Lochzahl:                                                             4
Mittenlochdurchmesser:                                             68 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   3 Ø68 Ø58.5
geprüfte Radlast: *)                                                690 kg
 Reifenabrollumfang:                                         1990 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       LADA

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm                 ZP40280     120 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
219                             e2*2007/46*0395*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72       Lada Granta              195/40R16                            A02) bis A10)
                (Stufenheck, Fließheck)                                       BF1) S03)
                                         195/45R16


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
219                           e2*2007/46*0395*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72       Lada Kalina            195/45R16                              A02) bis A10)
                (Schrägheck, Kombi)                                           BF1) S03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 17
Seite :                      2/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
219                            e2*2007/46*0395*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72       Lada Kalina Cross       195/45R16                         A02) bis A10)
                                                                          BF1) S03)
                                        205/45R16

                                        215/40R16

                                        215/45R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47492 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000636-F0-104
Anlage-Nr. :                 17
Seite :                      3/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   SL2.6704



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu
       verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
       Zubehörkit: ZP40280
       Anzugsmoment: 120 Nm

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

Die Anlage 17 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
SL2.6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.06.2019
						
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