Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000614-F0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 1/3
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5654
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL2.5654
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL2.5654.02
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø58.5
geprüfte Radlast: *) 650 kg
Reifenabrollumfang: 2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: LADA
Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm ZP40280 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e2*2007/46*0395*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72 Lada Granta 175/60R15 A02) bis A10)
(Stufenheck, Fließheck) A93a) GA3) M00) BF1) S03)
185/55R15
195/50R15
205/45R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000614-F0-104
Anlage-Nr. : 15
Seite : 2/3
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5654
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e2*2007/46*0395*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72 Lada Kalina 175/60R15 A02) bis A10)
(Schrägheck, Kombi) A93a) M00) BF1) S03)
185/55R15
195/50R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e2*2007/46*0395*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 72 Lada Kalina Cross 195/55R15 A02) bis A10)
BF1) S03)
205/50R15
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 47490 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000614-F0-104
Anlage-Nr. : 15
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL2.5654
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu
verwenden:
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
Zubehörkit: ZP40280
Anzugsmoment: 120 Nm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GA3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R15 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
entfernen.
Die Anlage 15 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
SL2.5654 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 11.06.2019