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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       CA 60430
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                  LK 98
Radgröße:                                                     6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           98 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                        64,10 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ64,0/Ø58,6
geprüfte Radlast:                                               580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       1980 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Wolga-Autowerk Togliatti/VAZ Togliatti/GUS


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
21081 ,2108, 21083, 2110,           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
2111, 2112, VAZ 2108                M12x1,25, Schaftlänge 30 mm


Typen:                         ABE / EG-Genehmigung:
2108                           E297
21081                          E297
21083                          E297
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 39 bis 53      Lada Samara             165/70R14                             A01) bis A10)
                                                                              B21)K31)S03)
                                         185/60R14

E297/NT07       710/710                                                       4/98/58,5




RA-000353-K0-015-02~LD-4-98-58_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    2/4                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


Typ:                         VAZ 2108
ABE / EG-Genehmigung:        E297/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 39 bis 53    Lada Samara,            165/70R14                          A01) bis A10)
              Lada Forma                                                 B21)K31)S03)
                                      185/60R14

E297/1/NT03        710/710                                               4/98/58,5



Typ:                         2110
ABE / EG-Genehmigung:        e2*93/81*0176*.., e2*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 67    Lada 110                 175/65R14                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                         185/60R14

e2*98/14*0176*16   780/780                                               4/98/58,5


Typ:                         2111
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 67    Lada 111                 175/65R14                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                         185/60R14

e2*98/14*0203*12   800/850                                               4/98/58,5


Typ:                         2112
ABE / EG-Genehmigung:        e2*98/14*0246*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 56 bis 67    Lada 112                 175/65R14                         A02) bis A10)
                                                                         S03)
                                         185/60R14

e2*98/14*0246*11   780/780                                               4/98/58,5




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000353-K0-015-02~LD-4-98-58_5-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. :                      RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. :               2
Seite :                    3/4                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

B21) An Achse 2 ist das Handbremsseil so zu befestigen, daß ein ausreichender Abstand von
     5 mm zum Felgenhorn und der Reifeninnenflanke gewährleistet ist.

K31) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 1 sind fogende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Unterkante des Radhauses (hinter Radmitte) ist im Bereich der Reifeninnenflanke
       um ca. 3 mm einzuformen.
     - die ordnungsgemäße Befestigung des Bremsschlauches am Federbein ist zu
       überprüfen, damit es bei vollem Lenkeinschlag nicht zum Anstreifen des Reifens
       kommen kann.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.



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Anlage-Nr. :               2
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 60430



Die Anlage Nr. 2 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011




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