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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        53R6654
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                               53R6654.02
Radgröße:                                                     6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                              35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            98 mm
Lochzahl:                                                          4
Mittenlochdurchmesser:                                         68,0 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                               615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        1950 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
839                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          ZP 40201 110 Nm
                                      M12x1,25, Schaftlänge 32 mm


Typ:                           839
ABE / EG-Genehmigung:          e3*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 113   Lancia Lybra,              205/55R16                             A01) bis A10)
              Lancia Lybra Station                                             K50)S03)
              Wagon

e3*98/14*0047*04E   1050/1050(1100)                                            4/98/58,1




Auflagen und Hinweise




RA-000579-A0-104-07d~LC-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     2/3                                                           Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K50) An Achse 2 ist auf der rechten Seite ist die Innenverkleidung im Bereich der Kraftstoff-
     tankentlüftungsleitung mit einem Kabelbinder nach innen zu ziehen.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.

RA-000579-A0-104-07d~LC-4-98-58-ET35_53R6654.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48102 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000579-A0-104
Anlage-Nr. :                7d
Seite :                     3/3                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6654


Die Anlage Nr. 7d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.01.2011




RA-000579-A0-104-07d~LC-4-98-58-ET35_53R6654.doc
						
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