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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     1/3                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  53R7704
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          53R7704.02
Radgröße:                                                 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Effektive Einpresstiefe:                                   30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      98 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
Adapterscheibe:                               Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003
geprüfte Radlast:                                          675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
844                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde          AP40276/08 110 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 44 mm




RA-000587-A0-104-04c~LC-4-98-58-ET30_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     2/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


Typ:                         844
ABE / EG-Genehmigung:        e3*2001/116*0279*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 140   Lancia Delta            205/45R17                          A02) bis A10)
                                      A93)                               S03)

                                         205/50R17

                                         215/45R17

                                         225/45R17

147                   Lancia Delta       225/45R17                       A02) bis A10)
                                                                         S03)

e3*2001/116*0279*05   1150/950(1020)                                     4/98/58,1



Typ:                          844
ABE / EG-Genehmigung:         e3*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88           Lancia Delta LPG         205/45R17                         A02) bis A10)
                                       A93)                              S03)

                                         205/50R17

                                         215/45R17

                                         225/45R17

e3*2007/46*0008*01    1090/950(1020)                                     4/98/58,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.



RA-000587-A0-104-04c~LC-4-98-58-ET30_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. :                4c
Seite :                     3/3                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7704


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
     außenkontur hinausragen

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Rad-
     daten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser
     Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zu-
     geordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur
     die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011




RA-000587-A0-104-04c~LC-4-98-58-ET30_53R7704.doc
						
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