Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 1/3 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R7704.02
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Effektive Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 003
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
844 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP40276/08 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 44 mm
RA-000587-A0-104-04c~LC-4-98-58-ET30_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 2/3 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
Typ: 844
ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0279*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140 Lancia Delta 205/45R17 A02) bis A10)
A93) S03)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
147 Lancia Delta 225/45R17 A02) bis A10)
S03)
e3*2001/116*0279*05 1150/950(1020) 4/98/58,1
Typ: 844
ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 Lancia Delta LPG 205/45R17 A02) bis A10)
A93) S03)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
e3*2007/46*0008*01 1090/950(1020) 4/98/58,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
RA-000587-A0-104-04c~LC-4-98-58-ET30_53R7704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48104 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000587-A0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 3/3 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7704
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Ventile dürfen nicht über die Rad-
außenkontur hinausragen
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle ‚Rad-
daten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit dieser
Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den Fahrzeugen zu-
geordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders angegeben sind nur
die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 07.01.2011
RA-000587-A0-104-04c~LC-4-98-58-ET30_53R7704.doc