Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: WM807
Art des Rades: einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke: RH
Radausführung: 108G
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø58.1
geprüfte Radlast: 850 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
838 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 4802 110 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 28,5 mm
Typ: 838
ABE / EG-Genehmigung: G839
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 151 Lancia k, 225/45R17 A02) bis A10)
Lancia k Station Wagon S03)
235/40R17
G839/NT06R 1180/1180 5/108/58
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Nr. : RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
Typ: 838
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 162 Lancia k, 225/45R17 A02) bis A10)
Lancia k Station Wagon, S03)
Lancia k Coupe 235/40R17
e3*96/27*0018*06E 1180/1180 5/108/58
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. : 5a
Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : WM807
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 10.06.2015
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