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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                5a
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                           WM807
Art des Rades:                                         einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                       RH
Radausführung:                                                     108G
Radgröße:                                                        8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            108 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                          72,60 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  Ø72.5/Ø58.1
geprüfte Radlast:                                                 850 kg
bei Reifenabrollumfang:                                          2250 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke          :   Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile            Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
838                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  4802     110 Nm
                                  M12x1,25, Schaftlänge 28,5 mm



Typ:                            838
ABE / EG-Genehmigung:           G839
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 151   Lancia k,                    225/45R17                             A02) bis A10)
              Lancia k Station Wagon                                             S03)
                                           235/40R17

G839/NT06R      1180/1180                                                        5/108/58



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                5a
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


Typ:                            838
ABE / EG-Genehmigung:           e3*96/27*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 162   Lancia k,                   225/45R17                         A02) bis A10)
              Lancia k Station Wagon,                                       S03)
              Lancia k Coupe              235/40R17

e3*96/27*0018*06E   1180/1180                                               5/108/58



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

RA-000800-A0-306-05a~LC-5-108-58-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50212 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000800-A0-306
Anlage-Nr. :                5a
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  WM807


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 5a mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM807 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 10.06.2015




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