TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München
Teilegutachten Nr.: 13-00097-CP-BWG-02
Hersteller: Borbet Vertriebs GmbH
Typ: CW 816005 Seite 1 von 6
2. Neufassung
zum
TEILEGUT ACHTEN
Nr. 13-00097-CP-BWG
Fortschreibung des Teilegutachtens 18 10 08 1227/1
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : CW 816005
des Herstellers : Borbet Vertriebs GmbH
Tratmoos 5
D – 85467 Niederneuching
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
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von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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I. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: Typ: ABE - Nr. kW-Bereich Handelsbezeichnung:
bzw. ETG-Nr.:
Rover Group LTD / LD H 263, H 571 49 - 90 Land Rover Defender
GB K 738, ) 90 und 110
e11*96/79*0086*--
Land Rover (GB) e11*2007/46*0133*--
Rover Group LTD / SALLJG F 407 83 - 134 Land Rover Discovery
GB LJ e11*93/81*0044*--
Range D 885 -/1 93 - 149 Range Rover
Rover (Nur Fahrzeuge ohne
Luftfederung)
EBE …Einzelbetriebserlaubnisse )
) Die beschriebene Umrüstung an Fahrzeugen die Aufgrund einer EBE in den Verkehr
gekommen sind, ist unter der Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug technisch mit
den in der o.g. Genehmigung bzw. ABE beschriebenen Fahrzeugen identisch ist, zulässig.
Dies muss jedoch durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den
Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen einer Begutachtung gemäß § 19/21 festgestellt werden.
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung Borbet (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: CW 816005
Kennz. u. Ausf.: CW 816005 Ausf. LK 139,7
Radgröße: 8 J x 16 H2
Einpreßtiefe: + 5 mm
Lochkreis Ø: 165,1 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 113 mm
Zentrierart: Bolzenzentrierung
Befestigung: 5 Radmuttern mit zylindrischem Schaft und Zentrierflachbund
M14 x 1,5 mm
Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment: 180 Nm
Zulässige Radlast: 925 kg
Abrollumfang: U = 2551 mm
Radprüfung RWTÜV
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Fortsetzung zu
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Reifen für Defender
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
245/70 R 16 – 107 *) 1), 3), 7)
255/65 R 16 – 105 *) 1), 3), 4), 7)
255/70 R 16 – 111 *) 1), 2), 4), 7)
255/85 R 16 – 116 *) 1), 2), 3), 4), 5), 7)
265/70 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 7)
265/75 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 7)
275/70 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 7)
285/75 R 16 – 119 *) 1), 2), 3), 4), 5), 7),
295/75 R 16 – 120 *) 1), 2), 3), 4), 5), 7)
Reifen für Discovery I
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
245/70 R 16 – 107 *) 1), 3)
255/65 R 16 – 105 *) 1), 3), 4)
255/70 R 16 – 111 *) 1), 2), 4), 5)
265/70 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 5)
265/75 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 5)
275/60 R 16 – 109 *) 1), 2), 4); 5)
275/65 R 16 – 111 *) 1), 2), 4), 5)
275/70 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 5)
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Fortsetzung zu
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Reifen für Range Rover Classic
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt IV)
245/70 R 16 – 107 *) 1), 3), 4), 6)
255/65 R 16 – 105 *) 1), 3), 4), 5), 6)
255/70 R 16 – 111 *) 1), 2), 4), 5), 6)
265/70 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 5), 6)
275/60 R 16 – 109 *) 1), 2), 4), 5), 6)
275/65 R 16 – 111 *) 1), 2), 4), 5), 6)
275/70 R 16 – 112 *) 1), 2), 4), 5), 6)
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden
IV. Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
nachzuweisen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
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3. Auflagen und Hinweise:
2) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205R16 bzw. 235/70R16 bzw.
255/65R16 ist wegen des veränderten Abrollumfangs eine Überprüfung und ggf.
Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen,
können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig
nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
vorschriftsmäßig ist.
3) Bei Fahrzeugen serienmäßigen Bereifung 7.50 R 16 bzw. 235/85R16 bzw. 265/75R16
ist wegen des veränderten Abrollumfangs eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des
Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen
wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4) An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
ausreichend ist.
5) Diese Rad – Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerks-
höherlegung der Fa. Taubenreuther gemäß Teilegutachten der TÜV Automotive GmbH.
(Teilegutachten 08-00083-CP-BWG-xx oder 07-00285-CP-FIL-xx oder 07-00287-CP-
FIL-xx oder 08-0084-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Fassung)
6) Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Luftfederung an der Hinterachse.
7) Bei Fahrzeugen mit einer Hinterachslast von mehr als 1850 Kg ist die maximale
Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-Reifenkombination auf diesen Wert zu
begrenzen. Dementsprechend ist auch das zulässige Gesamtgewicht und evtl. die
Nutzlast entsprechend zu korrigieren.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.
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VI. Anlagen
keine
VII. Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller CW Fahrzeugtechnik hat den Nachweis erbracht
(Registrier - Nr. QA 0510003107 / TÜV Pfalz) dass er ein Qualitätsmanagement-System
gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 06. 03. 2013
AM-HZBW-Sz
CW
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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