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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München


Teilegutachten Nr.:              13-00097-CP-BWG-02
Hersteller:                      Borbet Vertriebs GmbH
Typ:                             CW 816005                                             Seite 1 von 6

                                       2. Neufassung
                                            zum
                               TEILEGUT ACHTEN
                                    Nr. 13-00097-CP-BWG
                      Fortschreibung des Teilegutachtens 18 10 08 1227/1

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                : CW 816005

des Herstellers                        : Borbet Vertriebs GmbH
                                         Tratmoos 5
                                         D – 85467 Niederneuching

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
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Teilegutachten Nr.:                13-00097-CP-BWG-02
Hersteller:                        Borbet Vertriebs GmbH
Typ:                               CW 816005                                             Seite 2 von 6

I.        Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller:        Typ:      ABE - Nr.      kW-Bereich              Handelsbezeichnung:
                                    bzw. ETG-Nr.:
     Rover Group LTD /      LD      H 263, H 571       49 - 90               Land Rover Defender
            GB                        K 738, )                                  90 und 110
                                  e11*96/79*0086*--
      Land Rover (GB)            e11*2007/46*0133*--
     Rover Group LTD /    SALLJG        F 407         83 - 134               Land Rover Discovery
            GB              LJ    e11*93/81*0044*--
                           Range      D 885 -/1       93 - 149                   Range Rover
                           Rover                                             (Nur Fahrzeuge ohne
                                                                                Luftfederung)
EBE …Einzelbetriebserlaubnisse )
) Die beschriebene Umrüstung an Fahrzeugen die Aufgrund einer EBE in den Verkehr
gekommen sind, ist unter der Voraussetzung, dass das betreffende Fahrzeug technisch mit
den in der o.g. Genehmigung bzw. ABE beschriebenen Fahrzeugen identisch ist, zulässig.
Dies muss jedoch durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den
Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen einer Begutachtung gemäß § 19/21 festgestellt werden.

II.       Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung                                                    Borbet (D)
Art:                                 Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                     und beidseitigem Hump.
Typ:                                                        CW 816005
Kennz. u. Ausf.:                                    CW 816005 Ausf. LK 139,7
Radgröße:                                                   8 J x 16 H2
Einpreßtiefe:                                                 + 5 mm
Lochkreis Ø:                                   165,1 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                                 113 mm
Zentrierart:                                             Bolzenzentrierung
Befestigung:                       5 Radmuttern mit zylindrischem Schaft und Zentrierflachbund
                                                          M14 x 1,5 mm
Ventile:                       Gummiventile oder Metallschraubventile mit Überwurfmutter von
                               außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
                               and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
                               Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                               Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
Anzugsmoment:                                                 180 Nm
Zulässige Radlast:                                             925 kg
Abrollumfang:                                              U = 2551 mm
Radprüfung                                                    RWTÜV

                       Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Hersteller:                       Borbet Vertriebs GmbH
Typ:                              CW 816005                                                 Seite 3 von 6

         Fortsetzung zu
II.      Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

Reifen für Defender

                                                               Auflagen und Hinweise
                                                                   (siehe Punkt IV)
              245/70 R 16 – 107 *)                                      1), 3), 7)
              255/65 R 16 – 105 *)                                    1), 3), 4), 7)
              255/70 R 16 – 111 *)                                    1), 2), 4), 7)
              255/85 R 16 – 116 *)                                1), 2), 3), 4), 5), 7)
              265/70 R 16 – 112 *)                                    1), 2), 4), 7)
              265/75 R 16 – 112 *)                                    1), 2), 4), 7)
              275/70 R 16 – 112 *)                                    1), 2), 4), 7)
              285/75 R 16 – 119 *)                                1), 2), 3), 4), 5), 7),
              295/75 R 16 – 120 *)                                1), 2), 3), 4), 5), 7)

Reifen für Discovery I

                                                               Auflagen und Hinweise
                                                                   (siehe Punkt IV)
              245/70 R 16 – 107 *)                                        1), 3)
              255/65 R 16 – 105 *)                                      1), 3), 4)
              255/70 R 16 – 111 *)                                    1), 2), 4), 5)
              265/70 R 16 – 112 *)                                    1), 2), 4), 5)
              265/75 R 16 – 112 *)                                    1), 2), 4), 5)
              275/60 R 16 – 109 *)                                    1), 2), 4); 5)
              275/65 R 16 – 111 *)                                    1), 2), 4), 5)
              275/70 R 16 – 112 *)                                    1), 2), 4), 5)




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Typ:                             CW 816005                                              Seite 4 von 6



        Fortsetzung zu
II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs

Reifen für Range Rover Classic

                                                              Auflagen und Hinweise
                                                                  (siehe Punkt IV)
              245/70 R 16 – 107 *)                                   1), 3), 4), 6)
              255/65 R 16 – 105 *)                                 1), 3), 4), 5), 6)
              255/70 R 16 – 111 *)                                 1), 2), 4), 5), 6)
              265/70 R 16 – 112 *)                                 1), 2), 4), 5), 6)
              275/60 R 16 – 109 *)                                 1), 2), 4), 5), 6)
              275/65 R 16 – 111 *)                                 1), 2), 4), 5), 6)
              275/70 R 16 – 112 *)                                 1), 2), 4), 5), 6)

III.    Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden

IV.    Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.
       Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
       Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
       den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
       Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
       elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
       nachzuweisen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete     Art  darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,   Ergänzen      der
       Bedienungsanleitung).




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Hersteller:                      Borbet Vertriebs GmbH
Typ:                             CW 816005                                             Seite 5 von 6

       Fortsetzung zu
3.     Auflagen und Hinweise:
2)    Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205R16 bzw. 235/70R16 bzw.
      255/65R16 ist wegen des veränderten Abrollumfangs eine Überprüfung und ggf.
      Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen,
      können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig
      nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch
      vorschriftsmäßig ist.
3)    Bei Fahrzeugen serienmäßigen Bereifung 7.50 R 16 bzw. 235/85R16 bzw. 265/75R16
      ist wegen des veränderten Abrollumfangs eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung des
      Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
      Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen
      wird, dass die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4)    An den vorderen und hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder
      durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
      Je    nach     Rüstzustand  des   Fahrzeuges      (z.  B.   Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung
      ausreichend ist.
5)    Diese Rad – Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit der Fahrwerks-
      höherlegung der Fa. Taubenreuther gemäß Teilegutachten der TÜV Automotive GmbH.
      (Teilegutachten 08-00083-CP-BWG-xx oder 07-00285-CP-FIL-xx oder 07-00287-CP-
      FIL-xx oder 08-0084-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Fassung)
6)    Nicht zulässig für Fahrzeuge mit Luftfederung an der Hinterachse.
7)    Bei Fahrzeugen mit einer Hinterachslast von mehr als 1850 Kg ist die maximale
      Hinterachslast in Verbindung mit dieser Rad-Reifenkombination auf diesen Wert zu
      begrenzen. Dementsprechend ist auch das zulässige Gesamtgewicht und evtl. die
      Nutzlast entsprechend zu korrigieren.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.     Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.



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VI.     Anlagen
keine

VII.    Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der      Hersteller   CW      Fahrzeugtechnik   hat     den     Nachweis    erbracht
(Registrier - Nr. QA 0510003107 / TÜV Pfalz) dass er ein Qualitätsmanagement-System
gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 6 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 06. 03. 2013
AM-HZBW-Sz
CW


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
						
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