Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49546 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000768-A0-015
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     1/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8520


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   BLX-8520
Art des Sonderrades:                           einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               Borbet
Radausführung:                                              LK108
Radgröße:                                                 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    72,50 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                           730 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Land Rover / Range Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
LF, LV, LV-A                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        140 Nm
                                  M14x1,5




RA-000768-A0-015-08c~LR-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49546 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000768-A0-015
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8520


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                              e11*2001/116*0300*..
LF                              e11*2007/46*0134*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 177     Land Rover Freelander 2 235/45R20                          A02) bis A10)
                                         A93)

                                          245/45R20
                                          A93)

                                          255/40R20
                                          A01) A93)K03)

                                          255/45R20
                                          A01) A93)K03)

                                          265/45R20
                                          A01) K03)K36)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LV                             e11*2007/46*0223*..
LV-A                           e3*2007/46*0221*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 177     Range Rover Evoque,     235/45R20                          A02) bis A10)
                Range Rover Evoque Van A93)

                                          245/45R20
                                          A93)

                                          255/40R20
                                          A93a)

                                          255/45R20

                                          265/45R20




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000768-A0-015-08c~LR-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49546 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000768-A0-015
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     3/4                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8520


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000768-A0-015-08c~LR-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 49546 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000768-A0-015
Anlage-Nr. :                8c
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BLX-8520


K36) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin warm einzuformen. Kontrolle durch
     Kreisfahrt mit voll eingeschlagener Lenkung.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K36) An Achse 1 ist das Kunststoffinnenradhaus im Bereich vor der Achse (im
     Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin warm einzuformen. Kontrolle durch
     Kreisfahrt mit voll eingeschlagener Lenkung.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




Die Anlage Nr. 8c mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8520 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.04.2014




RA-000768-A0-015-08c~LR-5-108-63_3-ET45.docx