Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 16c Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: BLX-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Z Handelsmarke: Borbet Montageposition: Vorder-und Hinterachse ur Radausführung: LK108 Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm In Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 fo Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø63,4 rm geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Allgemeine Anforderungen at Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. io Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Land Rover / Range Rover n Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment LF, LF-A, LV, LV-A, LC Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5328 140 Nm M14x1,5 RA-000770-F0-015-16c~LR-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 16c Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LF e11*2001/116*0300*.. LF e11*2007/46*0134*.. LF-A e3*2007/46*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 177 Land Rover Freelander 2 235/50R19 A02) bis A10) A01)A93)K03) Z 245/50R19 A01)K03)K04) ur 255/45R19 A01)A93)K03) 275/45R19 In A01)K01)K04) fo Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LV e11*2007/46*0223*.. LV-A e3*2007/46*0221*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise rm (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 213 Range Rover Evoque, 235/50R19 A02) bis A10) Range Rover Evoque A93a) Cabrio, Range Rover Evoque Van 235/55R19 ER6) at 245/50R19 255/45R19 io A93a) 255/50R19 A01)K04) ER6) n 275/45R19 A01)K04) ER6) RA-000770-F0-015-16c~LR-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 16c Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LC e11*2007/46*1659*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 213 Land-Rover Discovery 235/50R19 A02) bis A10) Sport ER5) EF0) 235/55R19 Z ER5) ur 245/45R19 ER3) 255/45R19 ER4) In Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- fo verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. rm A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der at Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus io der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. n A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000770-F0-015-16c~LR-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 16c Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile Z verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es ur sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des In Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des fo Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des rm Fahrzeugherstellers). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die at Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb io gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1390 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb n gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1380 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1350 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). RA-000770-F0-015-16c~LR-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548 Nr. : RA-000770-F0-015 Anlage-Nr. : 16c Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : BLX-8519 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Z K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. ur Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels In oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), fo in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 16c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten rm für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019 at io n RA-000770-F0-015-16c~LR-5-108-63_3-ET45.docx