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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                         RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  23b                                                   TUV NORD
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Auftraggeber :                Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      9EVO_8019

Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                                 Fondmetal

Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse

Radausfuhrung:                                                45 5108Y

Radausführungskennz.:                                          LK108Y

Radgröße:                                                      8Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                             45mm

Lochkreisdurchmesser:                                          108 mm

Lochzahl:                                                         5

Mittenlochdurchmesser:                                         75mm

Zentrierart:                                              Mittenzentrierung

Zentrierring:                                               @i63,4 Oe75

geprüfte Radlast: *)                                           650 kg

Reifenabrollumfang:                                           2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      LAND-ROVER


Radbefestigung
Auflagen-lAchse Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1          1+2   |Serien-Radmutter, Kegel 60°, Kalotte beweglich,                            133 Nm
                   Gewinde M14x1,5
BF2          1+2   |Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                               140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                   23b                                              TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019



Typ(en):                       ABE/ EG-Genehmigung(en):
LC                              e11*2007/46*1659*..
LC                             e5*2007/46*1058*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 213      Land-Rover Discovery    |225/55R19                        AO2) bis A10)
                 Sport                   N235)                             BF1) EFO) ER1)

                                         225/55R19 M+S


                                         235/50R19


                                         235/55R19


                                         245/45R19
                                         A93a)


                                         245/50R19


                                         255/45R19



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LV                             e11*2007/46*0223*..
LV-A                           e3*2007/46*0221*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 213      Range Rover Evoque,     225/55R19                         AO2) bis A10)
                 Range Rover Evoque      A93) N235)                        BF2) ER1)
                 Cabrio, Range Rover
                 Evoque Van              235/50R19
                                         A93)


                                         235/55R19


                                         245/50R19


                                         255/45R19
                                         A93)


                                         255/50R19



Typ(en):                       ABE/ EG-Genehmigung(en):
LZ                             e5*2007/46*0076*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 221     Range Rover Evoque       225/55R19                         AO2) bis A10)
                                         N235)                             BF1) EFO) ER1)

                                         225/55R19 M+S


                                         235/50R19


                                         235/55R19


                                         255/45R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  23b                                                TuV NORD
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Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



Auflagen und Hinweise

A01)      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
          Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
          Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIllb zur
          StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu $ 19 StVZO
          veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
          Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
          Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
          dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
          Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


A03)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.


A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)      Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                             RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  23b                                              TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                    Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                    9EVO_8019



A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


BF1)      Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
          Serien-Radmutter, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5
          Anzugsmoment: 133 Nm


BF2)      Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
          Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
          Anzugsmoment: 140 Nm


EFO)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
          Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
          Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
          Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
          nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
          Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
          | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 23b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_8019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 03.09.2019
						
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