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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49719 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5


Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad

Modell                            B35
Typ                               B35-9020
Radgröße                          9,0Jx20EH2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-          Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis-ø(mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
W12           B35-9020 W12 / ohne Ring             5/120/72,6          45          1000   2320


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                        49719
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B35-9020 (s.o.)
Radgröße                          9,0Jx20EH2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Mutter M14x1,5        Flachbund      140                   -
S03       Serien-Mutter M14x1,5        Flachbund      135                   -
S04       Serien-Mutter M14x1,5        Flachbund      135                   -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Landrover

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Land Rover             183-375        255/50R20    A10                                   A07 A19 A56
Range Rover (IV)       183-375        255/55R20    A10                                   A99 B86 S03
LG                     183-375        265/50R20    A12
e11*2007/46*0649*..
Land Rover             155-375        255/55R20    A10                                   A07 A19 A99
Range Rover Sport      155-375        265/50R20    A12                                   S04
LW
e11*2007/46*0909*..

Land Rover             130-375        255/50R20    K18 K1c K2b K42 T09 199               A01 A07 A12
Range-Rover            130-375        265/45R20    K1a K1b T08 200                       A19 A99 S02
LM                     130-375        275/45R20    K18 K1a K1b K2b K42 T06 T10 200
e11*98/14*0185*..



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                        Seite 3 von 5


Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

B86    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
an Achse 1.

K18    Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist
durch Nacharbeiten der Ecke im Radhaus im Bereich der Türkante herzustellen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T10    Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

199      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1990 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

200      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 2000 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 30. April 2015 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.



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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55008814 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9,0Jx20EH2 Typ B35-9020
Hersteller                    Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5



Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 30. April 2015




Bohlander                                                                   00228400.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                    B35 9x20
KBA                                                       49719

Hersteller RDKS/TPMS                                     Ventilart                  Montierbar
                                            Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                    Metall                         ja
Continental / VDO                                        Metall                         ja
CUB Universal                                            Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)           Metall                         ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)           Metall                        nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)           Metall                         ja
Orange Universal Clamp In                                Metall                         ja
Schrader EZ Snap In                                      Gummi                          ja
Schrader EZ Clamp In                                     Metall                         ja
Tech / Baolong 3901B.1                                   Metall                         ja
TECH T Pro Brock Clamp In                                Metall                         ja
TECH Multisensor Bolt In                                 Metall                         ja
TECH Multisensor Snap In                                 Gummi                          ja
                                               OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                          Metall                        nein
Continental / VDO TG1B Clamp In                          Metall                         ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                         Metall                         ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                          Metall                         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                            Metall                         ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                            Metall                         ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                            Metall                         ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                              Metall                        nein
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                       Metall                        nein
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                         Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                       Metall                         ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                       Metall                        nein
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In                 Metall                        nein
Schrader Gen 4 Clamp In                                  Metall                         ja
Schrader Gen 4 Snap In                                   Gummi                          ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                       Gummi                          ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                            Gummi                          ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                           Gummi                          ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                           Gummi                          ja
TRW Gen 3 Clamp In                                       Metall                         ja
TRW LCCI Clamp In                                        Metall                         ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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