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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    53R7705
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                              RONAL
Radausführung:                                           53R7705.05
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Land Rover / Range Rover

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
LC, LF, LV, LV-A                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50520 140 Nm
                                 M14x1,5




RA-000588-E0-104-14b~LR-5-108-63_3-ET40_53R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                              e11*2001/116*0300*..
LF                              e11*2007/46*0134*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 118     Land Rover Freelander 2 215/65R17                          A02) bis A10)
                                         A93)                              EF0)

                                          215/70R17
                                          A93)

                                          225/65R17
                                          A93)

                                          235/60R17
                                          A01)A93)K03)

                                          245/60R17
                                          A01)A93)K03)

                                          255/55R17
                                          A01)A93)K03)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LV                             e11*2007/46*0223*..
LV-A                           e3*2007/46*0221*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 177     Range Rover Evoque,     225/65R17                          A02) bis A10)
                Range Rover Evoque Van A93)

                                          225/70R17
                                          A93)

                                          235/60R17
                                          A93)

                                          235/65R17
                                          A93)

                                          245/60R17
                                          A93)

                                          255/55R17
                                          A93)

                                          255/60R17
                                          A93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LC                              e11*2007/46*1659*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 177     Land-Rover Discovery     225/65R17                         A02) bis A10)
                Sport                    A94)                              ER1)

                                          225/70R17
                                          A94)

                                          235/60R17
                                          A94)

                                          235/65R17
                                          A94)

                                          245/60R17
                                          A94)

                                          255/55R17

                                          255/60R17




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A94)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1335 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




RA-000588-E0-104-14b~LR-5-108-63_3-ET40_53R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 48105
Nr. :                      RA-000588-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7705


K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.07.2015




RA-000588-E0-104-14b~LR-5-108-63_3-ET40_53R7705.docx
						
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