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							               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.09.2023
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                               Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J), Mazda Motor Corporation, TOYOTA,
                                                               Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR EUROPE
                                                               NV/SA




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               100535541/P         WF7570/P PCD 100           Ø54.1-M-Ø72                 54,1     Kunststoff      610      2150    04/14
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 49847*08




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/45R17 85               11A; 245; 248; 26P;      Schrägheck; 4-türig;
                                                                                    27I                      Frontantrieb;
                                                                  205/45R17 84      11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    27I                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  215/40R17 83      11A; 241; 246; 248;      721; 725; 729; 73C;
                                                                                    26B; 26N; 27B            74A; 74P
                                                                  215/45R17 87      11A; 241; 246; 248;
                                                                                    26B; 26N; 27B




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : Mazda Motor Corporation
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 25.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     Mazda2 Hybrid
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               ZV           e6*2018/858*00149*.. 68             195/45R17 81        11A; 26B; 26N           Frontantrieb; Hybrid;
                                                                205/45R17 84        11A; 24J; 26B; 26N      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/45R17 87        11A; 24J; 248; 26B;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26N; 27I                721; 725; 73C; 74A;
                                                                225/40R17 86        11A; 24J; 248; 26B;     74P
                                                                                    26J; 27H; 27I




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                            EUROPE NV/SA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : T 22
                                                            103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                                            110 Nm für Typ : T23; XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
                                                            135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                                                            erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
§22 49847*08




                                                            XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                         Auflagen zu Reifen      Auflagen
               A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  205/45R17 88                   11A; 26P                erhöhtes
                                                                                                            Anzugsmoment
                              e6*2007/46*0334*..                205/50R17   89      11A;   26B; 26N         135 Nm; Schrägheck;
                                                                215/45R17   87      11A;   26P              Frontantrieb;
                                                                225/45R17   91      11A;   26B; 26N; 67S    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                235/45R17   94      11A;   24J; 248; 26B;   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    26N;   27I              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                            74A; 74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T 22         e11*96/79*0077*.. 66 - 110 205/45R17            88                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       215/40R17            87      11A; 21B;   22B; 24J    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       225/35R17            86      11A; 21B;   22B; 24J    721; 725; 73C; 74A;
                                              74 - 110 205/45R17            84      5EA                     74P
                                                       215/40R17            83      11A; 21B;   22B; 24J;
                                                                                    5DW
               T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120     215/50R17 91        11A; 21P;   24J; 24M    ab
                                                                225/45R17 91        11A; 21P                e11*2001/116*0196*05;
                                                                235/45R17 94        11A; 21P;   24J; 24M    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                            74P




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17 87W                                 nur bis
                                                          225/45R17 90          11A; 21B                e11*2001/116*0196*04;
                                                          235/45R17 93          11A; 21B; 22B           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CARINA E
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T 19         G004              73 - 98 205/40R17                 Nur bis 974 kg          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                Achslast zul.; 637      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/40R17           11A; 22B; 635           721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/40R17-83        Nur bis 974 kg          74P
                                                                                Achslast zul.; 11A;
                                                                                22B
                                                  116 - 129 215/40R17           11A; 22B; 631
               T19U          e11*93/81*0010*..    54 - 79   205/40R17           nur bis 974 kg zul.     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                Achslast; 637           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/40R17-83        nur bis 974 kg zul.     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                Achslast; 11A; 22B      74P
                                                  54 - 98   215/40R17           11A; 22B; 635
               T19U          G172                 73 - 98   205/40R17           637                     Pkw geschlossen;
§22 49847*08




                                                            215/40R17-83        11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen    Auflagen
               T 18         F411              115     215/40R17                 638                   Fz-
                                                      245/35R17                 631; 66H              Breite=1745mm(breite
                                                                                                      Ausf.);
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
               T 18          F411                 77       215/40R17-83         11A;   22B            Fz-
                                                  77 - 115 245/35R17-87         11A;   22B; 24M; 57U; Breite=1705mm(schmal
                                                                                66H                   e
                                                                                                      Ausf);
                                                  115       215/40R17           11A;   22B; 638       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
               T 18 F        F410                 150 - 153 245/35R17           11A;   631; 66H       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T 20         e1*93/81*0006*.., 85 - 129 215/40R17                11A; 22B; 631           Frontantrieb;
                             G608                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P
               T23           e11*98/14*0122*..     105 - 141 215/40R17 87       11A; 24J; 24M; 367      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
               XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  205/50R17 89               11A; 245; 248; 26N; erhöhtes
               M)           e6*2007/46*0339*..                                  26P; 27H            Anzugsmoment
                                                                                                    135 Nm;
               XW5(EU,       e13*2007/46*1931*..            215/45R17 87        M. zusätz.          10B; 11B; 11G; 11H;
               M)-TMG                                                           Radabdeckung Achse 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                2 (Flap); 11A; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                27H
                                                            225/45R17 91        11A; 245; 248; 26N; 74P; 740
                                                                                26P; 27H
§22 49847*08




               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
               XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72   205/50R17 89               11A; 245; 248; 26N; erhöhtes
               M)                                                               26P; 27H            Anzugsmoment
                                                                                                    135 Nm;
                                                            215/45R17 87        M. zusätz.          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                Radabdeckung Achse 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                2 (Flap); 11A; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                27H
                                                            225/45R17 91        11A; 245; 248; 26N; 74P; 740
                                                                                26P; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen  Auflagen
               XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72    205/50R17 89               11A; 245; 248; 26N; erhöhtes
               M)                                                               26P; 27H            Anzugsmoment
                                                                                                    135 Nm;
                                                            215/45R17 87        M. zusätz.          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                Radabdeckung Achse 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                2 (Flap); 11A; 26P; 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                27H
                                                            225/45R17 91        11A; 245; 248; 26N; 74P; 740
                                                                                26P; 27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 22
               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen           Auflagen zu Reifen              Auflagen
               XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/45R17 88     11A; 21P; 22I; 24J;             erhöhtes
                                                                        51J                             Anzugsmoment
                                                                                                        135 Nm; Frontantrieb;
                                                            215/45R17           11A; 21B; 22B; 24J;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                51G                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74P; 740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85            11A; 245; 248; 26P;     Schrägheck; 4-türig;
                                                                                27I                     Frontantrieb;
                                                            205/45R17 84        11A; 24J; 248; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                27I                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            215/40R17 83        11A; 241; 246; 248;     721; 725; 729; 73C;
                                                                                26B; 26N; 27B           74A; 74P
                                                            215/45R17 87        11A; 241; 246; 248;
                                                                                26B; 26N; 27B

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA YARIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 195/45R17 81               11A; 26P; 27H           inkl. Hybrid;
§22 49847*08




               )
               XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*..        205/45R17 84               11A; 24J;   248; 26N;   10B; 11B; 11G; 11H;
               )TGRE                                                            26P; 27H                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     215/40R17 83               11A; 24J;   248; 26B;   721; 725; 73C; 74A;
                                                                                26N; 27H                74P
                                                            215/45R17 87        11A; 24J;   248; 26B;
                                                                                26N; 27H
                                                            225/40R17 86        11A; 24J;   248; 26B;
                                                                                26J; 27F

               Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66  205/50R17 89               11A; 22I                erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            215/45R17 87        11A; 22I                135 Nm; Allradantrieb;
                                                            225/45R17 91        11A; 22I                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17 94        11A; 21P; 22B; 22H      12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 740
               XP11(a)       e11*2001/116*0263*.. 66 - 74   205/50R17 89        11A; 22I; 246; 248      erhöhtes
                                                                                                        Anzugsmoment
                                                            215/45R17 87        11A; 22I                135 Nm; Frontantrieb;
                                                            225/45R17 91        11A; 22I; 246; 248      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/45R17 94        11A; 21P; 22B; 22H;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                24J; 248                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                        74A; 74P; 740




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 49847*08




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 7 von 22
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzus tand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
§22 49847*08




                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 22
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunst stoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereic he sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
§22 49847*08




                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                    Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                    Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                    empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                    Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        215/40R17
                                    Hinterachse:                        245/35R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 22
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                    erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                    erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          205/50R17
                                   Hinterachse:                          225/45R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§22 49847*08




                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsyst em mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
§22 49847*08




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       FUJI HEAVY
                      Fahrzeugtyp:      D1(a)
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0021*..
                      Handelsbez.:      SUBARU TREZIA

                      Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 230              y = 380                 VA
                            26P                      x = 180              y = 330                 VA
                            27B                      x = 250              y = 220                 HA
                            27I                      x = 200              y = 170                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich             Aufweiten           Achse
§22 49847*08




                                                  von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                            27H                    x = 250        y = 220           8                HA
                            27F                    x = 250        y = 220          21                HA
                            26N                    x = 230        y = 380           8                VA
                            26J                    x = 230        y = 380          20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       MAZDA
                      Fahrzeugtyp:      ZV
                      Genehm.Nr.:       e6*2018/858*00149*..
                      Handelsbez.:      Mazda2 Hybrid

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 280              y = 250                 VA
                            26P                      x = 230              y = 200                 VA
                            27B                      x = 260              y = 310                 HA
                            27I                      x = 210              y = 260                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49847*08




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 260        y = 310           20                HA
                            27H                   x = 260        y = 310            8                HA
                            26J                   x = 280        y = 250           30                VA
                            26N                   x = 280        y = 250            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      XPA1F(EU,M)TGRE
                      Genehm.Nr.:       e13*2007/46*2342*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA YARIS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 340              y = 255                 VA
                            26P                      x = 290              y = 205                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 330        y = 300           30                HA
§22 49847*08




                            27H                   x = 330        y = 300            8                HA
                            26J                   x = 290        y = 205           30                VA
                            26N                   x = 290        y = 205            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      A10(a)
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0334*..
                      Handelsbez.:      LEXUS CT200H

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 300              y = 400                 VA
                            26B                      x = 350              y = 450                 VA
                            27I                      x = 380              y = 290                 HA
                            27B                      x = 430              y = 340                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49847*08




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27H                   x = 430        y = 340            8                HA
                            26N                   x = 350        y = 450            8                VA
                            26J                   x = 350        y = 450           21                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      XP12(a)
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0020*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA VERSO-S

                      Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 230              y = 380                 VA
                            26P                      x = 180              y = 330                 VA
                            27B                      x = 250              y = 220                 HA
                            27I                      x = 200              y = 170                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Im Bereich             Aufweiten           Achse
§22 49847*08




                                                  von [mm]       bis [mm]       um [mm]
                            27H                    x = 250        y = 220           8                HA
                            27F                    x = 250        y = 220          21                HA
                            26N                    x = 230        y = 380           8                VA
                            26J                    x = 230        y = 380          20                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      A10(a)
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0150*..
                      Handelsbez.:      LEXUS CT200H

                      Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26P                      x = 300              y = 400                 VA
                            26B                      x = 350              y = 450                 VA
                            27I                      x = 380              y = 290                 HA
                            27B                      x = 430              y = 340                 HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
§22 49847*08




                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27H                   x = 430        y = 340            8                HA
                            26N                   x = 350        y = 450            8                VA
                            26J                   x = 350        y = 450           21                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      XW5(EU,M)-TMG
                      Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1931*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 250        y = 350           20                HA
§22 49847*08




                            27H                   x = 250        y = 350            8                HA
                            26J                   x = 300        y = 250           15                VA
                            26N                   x = 300        y = 250            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      XW5(EU,M)
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2971*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 250        y = 350           20                HA
§22 49847*08




                            27H                   x = 250        y = 350            8                HA
                            26J                   x = 300        y = 250           15                VA
                            26N                   x = 300        y = 250            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 19 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      XW5P(EU,M)
                      Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3704*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS PHV

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 350            20                HA
§22 49847*08




                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            15                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 20 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      XW5P(EU,M)
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0340*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS PLUS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 200                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            27F                  x = 250        y = 350            20                HA
§22 49847*08




                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            26J                  x = 300        y = 250            15                VA
                            26N                  x = 300        y = 250             8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      XW5(EU,M)
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0339*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 300              y = 250                 VA
                            26P                      x = 250              y = 200                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 250        y = 350           20                HA
§22 49847*08




                            27H                   x = 250        y = 350            8                HA
                            26J                   x = 300        y = 250           15                VA
                            26N                   x = 300        y = 250            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0180-14-WIRD/N8
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
               ANLAGE: 1                                                        Radtyp: WF7570
               Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 25.09.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 22 von 22

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:       TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:      XPA1F(EU,M)
                      Genehm.Nr.:       e6*2007/46*0437*..
                      Handelsbez.:      TOYOTA YARIS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                            26B                      x = 340              y = 255                 VA
                            26P                      x = 290              y = 205                 VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                            27F                   x = 330        y = 300           30                HA
§22 49847*08




                            27H                   x = 330        y = 300            8                HA
                            26J                   x = 290        y = 205           30                VA
                            26N                   x = 290        y = 205            8                VA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7½ J x 17 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49847*08




                                        special wheels for passenger cars 7½ J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 49847*08
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     WF7570
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49847*08
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49847*08




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                     AT-1230 Wien

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     25.09.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0180-14-WIRD/N8
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49847*08
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 39

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49847*08




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Es wurden nationale Bestimmungen über Teile oder Ausrüstungen, die das
                      einwandfreie Funktionieren von Systemen, die für die Sicherheit des
                      Fahrzeugs oder seine Umweltverträglichkeit von wesentlicher Bedeutung
                      sind, angewendet (Artikel 56 Absatz 7 der VO (EU) 2018/858). Die
                      Anforderungen von Artikel 56, Absätze 1, 2 Unterabsätze 1 bis 3, 3 und 4 der
                      VO (EU) 2018/858 sind sinngemäß erfüllt.
                      National regulations have been applied to parts or equipment that ensure the
                      proper functioning of systems that are essential for the safety of the vehicle
                      or its environmental compatibility (Article 56 paragraph 7 of Regulation (EU)
                      2018/858). The requirements of Article 56, Paragraphs 1, 2, Subparagraphs 1
                      to 3, 3 and 4 of Regulation (EU) 2018/858 are accordingly fulfilled.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49847*08
               Approval number:

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung der Radausführungen
                     Update of the wheel designs

                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:       13.10.2023
                     Date:
§22 49847*08




               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 49847*08
               Approval No.


               Ausgabedatum:        04.08.2014                 letztes Änderungsdatum: 13.10.2023
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0180-14-MURD                                                  30.06.2014
                     366-0180-14-MURD/1                                                25.02.2015
                     366-0180-14-WIRD/N2                                               14.12.2015
                     366-0180-14-WIRD/N3                                               04.10.2016
                     366-0180-14-WIRD/N4                                               28.04.2017
§22 49847*08




                     366-0180-14-WIRD/N5                                               05.07.2017
                     366-0180-14-WIRD/N6                                               02.04.2019
                     366-0180-14-WIRD/N7                                               17.09.2021
                     366-0180-14-WIRD/N8                                               25.09.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     WF7570                                                            28.04.2014
                     WF7570                                                            21.09.2023

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.4. des Prüfberichtes
                     See point V.4. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 49847*08

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 49847

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49847*08




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 49847*08

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 49847*08




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
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