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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 1 von 8
                Auftraggeber                     G.M.P. GROUP SRL
                                                 Via Luigi Galvani 8-12
                                                 IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           RACEWAY
                Typ                              RACEWAY 177
                Radgröße                         7JX17H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 RACE70174 RACEWAY 177 5X100 ET40 / Ø75-              5/100/54,1        40         600      2200
                 0287      Ø54,1

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       100169
                Herstellerzeichen                G.M.P. GROUP
                Radtyp und Ausführung            RACEWAY 177...(s.o.)
                Radgröße                         7JX17H2
§22 100169*00




                Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°               110               -
                 S02   Mutter M12x1,5                     Kegel 60°               105               -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Lexus
                                                 Mazda
                                                 Subaru
                                                 Toyota
                Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Lexus CT 200h              73              205/45R17      A91 R37 T88                    A14 A18 A58
                 A10(a)                     73              205/50R17      A12 R37                        Flh S01
                 e11*2007/46*0150*..;       73              215/45R17      A12
                 e6*2007/46*0334*..         73              225/45R17      A12


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 2 von 8
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Mazda 2 Hybrid            68            195/45R17       R37                           A12 A14 A18
                 ZV                        68            205/45R17                                     A58 Flh NoE
                 e6*2018/858*00149*..      68            215/40R17       A01 K1b K6i K6r               NoP S02
                                           68            215/45R17       A01 K1b K6i K6r
                 Subaru Trezia             66, 73        195/45R17                                     A12 A14 A18
                 D1(a)                     66, 73        205/45R17       A01 K1a K6f K6g               A58 S01
                 e11*2007/46*0021*..       66, 73        215/40R17       A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                           66, 73        215/45R17       A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                 Toyota Avensis            66-110        205/40R17       K1a K42 K56 T84               A01 A12 A14
                 T22                       66-110        205/45R17       K1a K42 K46 K56               A18 Car Flh
                 e11*96/79*0077*..         66-110        215/40R17       K1c K42 K46 K56 T83 T85       Sth S01
                 Toyota Avensis            81-120        205/50R17       R37                           A12 A14 A18
                 T25                       81-120        215/45R17                                     Car Flh Sth
                 e11*2001/116*0196*.       81-120        215/50R17       A01 G03 K14 K42 K46           V17 S01
                                           81-120        225/45R17       A01 K14
                 Toyota Prius (III)        73            205/45R17       T88                           A12 A14 A18
                 XW3(a), XW3P              73            205/50R17       A01 K1a K1b K6f               S01
§22 100169*00




                 e11*2001/116*0264*.       73            215/45R17       A01 K6f
                 e11*2007/46*0015*..
                 Toyota Prius (IV)         72            205/45R17       A31 T88                       A14 A18 A58
                 XW5(EU,M), -/TMG          72            205/50R17       A12                           Flh S01
                 e11*2007/46*2971*..;      72            215/45R17       A12
                 e13*2007/46*1931*..;      72            225/45R17       A12
                 e6*2007/46*0339*..
                 Toyota Prius PHV (IV)     72            205/45R17       A31 T88                       A14 A18 Flh
                 XW5P(EU,M)                72            205/50R17       A12                           S01
                 e11*2007/46*3704*..;      72            215/45R17       A12
                 e6*2007/46*0340*..
                 Toyota Urban Cruiser      66, 73, 74    205/50R17                                     A12 A14 A18
                 XP11                      66, 73, 74    215/45R17                                     A58 S01
                 e11*2001/116*0263*.       66, 73, 74    225/45R17
                 - 2WD
                 Toyota Urban Cruiser      66            205/50R17                                     A12 A14 A18
                 XP11                      66            215/45R17                                     A56 S01
                 e11*2001/116*0263*.       66            225/45R17
                 - 4WD
                 Toyota Verso-S            66, 73        195/45R17                                     A12 A14 A18
                 XP12(a)                   66, 73        205/45R17       A01 K1a K6f K6g               A58 S01
                 e11*2007/46*0020*..       66, 73        215/40R17       A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                           66, 73        215/45R17       A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                 Toyota Yaris (IV)         53,68,92      195/45R17                                     A12 A14 A18
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE     53,68,92      205/45R17                                     A58 Flh KOV
                 e6*2007/46*0437*..;       53,68,92      215/40R17       A01 K1b K6i K6r               LY5 NoE NoP
                 e13*2007/46*2342*..;      53,68,92      215/45R17       A01 K1b K6i K6r               S02
                 e13*2018/858*00004*..;
                 e20*2018/858*00007*..



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 3 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Toyota Yaris (IV)          53,68,92      195/45R17                                        A12 A14 A18
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE      53,68,92      205/45R17                                        A58 Flh KOV
                 e6*2007/46*0437*..;        53,68,92      215/40R17      A01 K1b K6i K6r                   LY4 NoE NoP
                 e13*2007/46*2342*..;       53,68,92      215/45R17      A01 K1b K6i K6r                   S02
                 e13*2018/858*00004*..;
                 e20*2018/858*00007*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.
§22 100169*00




                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.



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                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 4 von 8

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 100169*00




                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
                ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.



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                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 5 von 8

                K14      An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100169*00




                K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LY4       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                LY5      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).



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                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                                Seite 6 von 8

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100169*00




                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 7 von 8

                V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
§22 100169*00




                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 11. Juni 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100169 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55803825 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7JX17H2 Typ RACEWAY 177
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 8 von 8

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 11. Juni 2025
§22 100169*00




                Schmidt                                                                                       00449250.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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