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							GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                        AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                Seite 1 von 8
Auftraggeber                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG
                                  Gottlieb-Duttenhöfer-Straße 83a
                                  67454 Haßloch
                                  QM-Nr.49 02 0092002

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MOTEC - MCR6
Typ                               MCR6-8018
Radgröße                          8JX18H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring            Lochzahl/           Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                       Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                       Mittenloch-ø (mm)
 5B            MCR6-8018 5B / Ø63,4 - Ø54,1            5/100/54,1          38        600      2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        100248
Herstellerzeichen                 MOTEC
Radtyp und Ausführung             MCR6-8018 (s.o.)
Radgröße                          8JX18H2
Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Mutter M12x1,5                      Kegel 60°               110               -
 S02   Mutter M12x1,5                      Kegel 60°               105               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Lexus
                                  Mazda
                                  Toyota
Spurverbreiterung                 innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung          kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                               Hinweise                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Lexus CT 200h               73              215/40R18      T89                              A12 A14 A22
 A10(a)                      73              225/35R18      T87                              A58 Flh S01
 e11*2007/46*0150*..;        73              225/40R18
 e6*2007/46*0334*..




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GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                         AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                         Seite 2 von 8
 Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 Mazda 2 Hybrid               68            205/40R18    K1c K2b K6g K6i K6r K8h       A01 A12 A14
 ZV                           68            215/35R18    K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i   A22 A58 Flh
 e6*2018/858*00149*..                                    K6r K8h                       NoE NoP V18
                              68            225/35R18    K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i   S02
                                                         K6r K8m
 Toyota Avensis               66-110        215/35R18    K1c K2b K42 K46 K56 T84       A01 A12 A14
 T22                          66-110        225/35R18    K1c K2c K42 K46 K56 T83 T87   A22 Car Flh
 e11*96/79*0077*..                                                                     Sth S01
 Toyota Avensis               81-120        215/40R18    R37 T85                       A12 A14 A22
 T25                          81-120        225/35R18    A01 K42 K46 R37 T87           Car Flh Sth
 e11*2001/116*0196*.          81-120        225/40R18    A01 K14 K42 K46               V18 S01
                              81-120        235/35R18    A01 K14 K42 K46
                              81-120        245/35R18    A01 K14 K1c K2b K42 K46
 Toyota Prius (IV)            72            205/40R18    T86                           A12 A14 A22
 XW5(EU,M), -/TMG             72            215/40R18    A01 K9v                       A58 Flh S01
 e11*2007/46*2971*..;         72            225/40R18    A01 K1a K2b K6j K8e K9v
 e13*2007/46*1931*..;
 e6*2007/46*0339*..
 Toyota Prius PHV (IV)        72            205/40R18    T86                           A12 A14 A22
 XW5P(EU,M)                   72            215/40R18    A01 K9v T89                   Flh S01
 e11*2007/46*3704*..;
 e6*2007/46*0340*..
 Toyota Urban Cruiser         66, 73, 74    215/40R18    K6f K6i                       A01 A12 A14
 XP11                         66, 73, 74    225/40R18    K6f K6i                       A22 A58 S01
 e11*2001/116*0263*.          66, 73, 74    235/35R18    K1a K1b K2b K6f K6i K6k
 - 2WD                        66, 73, 74    235/40R18    K1a K1b K2b K3s K6f K6i K6k
 Toyota Urban Cruiser         66            215/40R18                                  A12 A14 A22
 XP11                         66            225/40R18                                  A56 S01
 e11*2001/116*0263*.          66            235/35R18    A01 K1a K1b K2b
 - 4WD                        66            235/40R18    A01 K1a K1b K2b K3s
 Toyota Yaris (IV)            53,68,92      205/40R18    K1c K2b K6g K6i K6r K8h       A01 A12 A14
 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        53,68,92      215/35R18    K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i   A22 A58 Flh
 e6*2007/46*0437*..;                                     K6r K8h                       KOV LY5 NoE
 e13*2007/46*2342*..;         53,68,92      225/35R18    K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i   NoP V18 S02
 e13*2018/858*00004*..;                                  K6r K8m
 e20*2018/858*00007*..
 Toyota Yaris (IV)            53,68,92      205/40R18    K1c K2b K6g K6i K6r K8h       A01 A12 A14
 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        53,68,92      215/35R18    K1c K2b K3a K3c K5b K6g K6i   A22 A58 Flh
 e6*2007/46*0437*..;                                     K6r K8h                       KOV LY4 NoE
 e13*2007/46*2342*..;         53,68,92      225/35R18    K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i   NoP V18 S02
 e13*2018/858*00004*..;                                  K6r K8m
 e20*2018/858*00007*..
 Toyota Yaris (IV) GR-Sport   68,92         215/40R18    K1c K2b K6g K6i K6r K8h       A01 A12 A14
 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        68,92         225/35R18    K1c K2c K3a K3c K5b K6h K6i   A22 A58 Flh
 e6*2007/46*0437*..;                                     K6r K8m                       KOV NoE NoP
 e13*2007/46*2342*..;         68,92         245/35R18    K2c K6h K6i K6r K8s R03       V18 Z18 S02
 e13*2018/858*00004*..


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GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                              Seite 3 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V       W       Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%     100% 100%
230 km/h               94%     100% 100%
240 km/h               91%     100% 100%
250 km/h               -       95%     100%
260 km/h               -       90%     100%
270 km/h               -       85%     100%
280 km/h               -       -       95%
290 km/h               -       -       90%
300 km/h               -       -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                Seite 4 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A22       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210
km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den
Normen DIN (33GS-11,3) , E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden
Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K14      An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                Seite 5 von 8

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56      Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.

K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6k    An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
vollständig umzulegen.



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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                Seite 6 von 8

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 15 mm aufzuweiten.

K9v     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer Länge
von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY4       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
(kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

LY5      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
(großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100248 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                Seite 7 von 8

T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
           Vorderachse Hinterachse

Nr.    1   205/40R18    225/35R18
Nr.    2   205/45R18    225/40R18
Nr.    3   215/40R18    245/35R18, 255/35R18
Nr.    4   215/45R18    235/40R18, 245/40R18
Nr.    5   215/55R18    235/50R18
Nr.    6   225/40R18    245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.    7   225/45R18    245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.    8   225/50R18    245/45R18, 255/45R18
Nr.    9   235/40R18    255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr.   10   235/45R18    255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr.   11   235/50R18    255/45R18, 285/40R18
Nr.   12   235/60R18    255/55R18, 285/50R18
Nr.   13   235/65R18    255/60R18
Nr.   14   245/35R18    255/35R18
Nr.   15   245/40R18    255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr.   16   245/45R18    265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr.   17   245/50R18    275/45R18
Nr.   18   255/40R18    285/35R18, 295/35R18
Nr.   19   255/45R18    275/40R18, 285/40R18
Nr.   20   255/50R18    285/45R18
Nr.   21   255/55R18    285/50R18
Nr.   22   265/35R18    295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juli 2025 in Lambsheim statt.




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55001925 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ MCR6-8018
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG

                                                                                                 Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2024.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 21. Juli 2025
Tufan                                                                                  00451921.DOCX




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