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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 1 von 6
                Auftraggeber                     O.Z. Spa
                                                 Via Bastion 49/4
                                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           RR40
                Typ                              01E04
                Radgröße                         7,5JX17H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 200           01E04 200 / S-Ø54,06                  5/100/54,06       44         580      1965

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       100555
                Herstellerzeichen                O.Z
                Radtyp und Ausführung            01E04 200
                Radgröße                         7,5JX17H2
                Einpresstiefe                    ET 44
§22 100555*00




                Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
                Herstelldatum                    Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                        (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°          110          -                81710004

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Lexus
                                                 Mazda
                                                 Toyota
                Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Lexus CT 200h              73              205/45R17     A91 R37 T88                     A14 A21 A58
                 A10(a)                     73              205/50R17     A12 R37                         Flh S01
                 e11*2007/46*0150*..;       73              215/45R17     A90
                 e6*2007/46*0334*..         73              225/45R17     A12




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Mazda 2 Hybrid             68            195/45R17       R37                            A12 A14 A21
                 ZV                         68            205/45R17                                      A58 F16 Flh
                 e6*2018/858*00149*..       68            215/40R17       A01 K1b K6i K6r                NoE NoP S01
                                            68            215/45R17       A01 K1b K6i K6r
                 Toyota Avensis             81-120        205/50R17       R37                            A12 A14 A21
                 T25                        81-120        215/45R17                                      Car Flh Sth
                 e11*2001/116*0196*.        81-120        215/50R17       A01 G03                        V17 S01
                                            81-120        215/50R17       R09
                                            81-120        225/45R17
                                            81-120        235/40R17       R70
                 Toyota Prius (III)         73            205/45R17       A91 T88                        A14 A21 S01
                 XW3(a), XW3P               73            205/50R17       A01 A12 K6f
                 e11*2001/116*0264*.        73            215/45R17       A12
                 e11*2007/46*0015*..
                 Toyota Prius (IV)          72            205/45R17       A31 T88                        A14 A21 A58
                 XW5(EU,M), -/TMG           72            205/50R17       A12                            Flh S01
                 e11*2007/46*2971*..;       72            215/45R17       A91
§22 100555*00




                 e13*2007/46*1931*..;       72            225/45R17       A12
                 e6*2007/46*0339*..
                 Toyota Yaris (IV)          53,68,92      195/45R17                                      A12 A14 A21
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE      53,68,92      205/45R17                                      A58 Flh KOV
                 e6*2007/46*0437*..;        53,68,92      215/40R17       A01 K1b K6i K6r                LY5 NoE NoP
                 e13*2007/46*2342*..;       53,68,92      215/45R17       A01 K1b K6i K6r                S01
                 e13*2018/858*00004*..;
                 e20*2018/858*00007*..
                 Toyota Yaris (IV)          53,68,92      195/45R17                                      A12 A14 A21
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE      53,68,92      205/45R17                                      A58 F16 Flh
                 e6*2007/46*0437*..;        53,68,92      215/40R17       A01 K1b K6i K6r                KOV LY4 NoE
                 e13*2007/46*2342*..;       53,68,92      215/45R17       A01 K1b K6i K6r                NoP S01
                 e13*2018/858*00004*..;
                 e20*2018/858*00007*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 6

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
§22 100555*00




                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 4 von 6

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
§22 100555*00




                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                F16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
                ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 6

                K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LY4       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                LY5      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
§22 100555*00




                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100555 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55800826 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17H2 Typ 01E04
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 6 von 6

                V17     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    195/40R17      215/35R17
                Nr. 2    195/45R17      215/40R17
                Nr. 3    205/40R17      225/35R17
                Nr. 4    205/45R17      235/40R17
                Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr. 6    205/55R17      225/50R17
                Nr. 7    215/40R17      245/35R17
                Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
                Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
                Nr. 10   215/55R17      235/50R17
                Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
                Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
                Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
                Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
                Nr. 15   235/50R17      255/45R17
                Nr. 16   235/55R17      255/50R17
                Nr. 17   235/60R17      255/55R17
§22 100555*00




                Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
                Nr. 19   255/45R17      285/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 30. März 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 30. März 2026


                Pohl                                                                                    00465653.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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