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							                GUTACHTEN zur TTG NR.101615 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55802326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ 01E05
                Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 1 von 7
                Auftraggeber                     O.Z. Spa
                                                 Via Bastion 49/4
                                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
                Modell                           RR40 HLT
                Typ                              01E05
                Radgröße                         7.5JX18H2
                Zentrierart                      Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring            Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                       Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                       Mittenloch-ø (mm)
                 201           01E05 201 / S-Ø54,06                    5/100/54,06       44         540      2150

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                       101615
                Herstellerzeichen                OZ
                Radtyp und Ausführung            01E05 201
                Radgröße                         7.5JX18H2
                Einpresstiefe                    ET 44
§22 101615*00




                Herkunftsmerkmal                 MADE IN ITALY
                Herstelldatum                    Tag, Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund                Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                                         (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5                Kegel 60°           110          -                 81710004

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                       Lexus
                                                 Mazda
                                                 Toyota
                Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                               Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Lexus CT 200h              73              205/45R18       R37                             A12 A14 A21
                 A10(a)                     73              215/40R18       T89                             A58 Flh S01
                 e11*2007/46*0150*..;       73              225/35R18       T87
                 e6*2007/46*0334*..         73              225/40R18




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101615 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55802326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ 01E05
                Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Mazda 2 Hybrid               68            205/40R18                                    A12 A14 A21
                 ZV                           68            215/35R18    A01 K1b K6i K6r                 A58 Flh NoE
                 e6*2018/858*00149*..         68            225/35R18    A01 K2b K6i K6r K8h R03         NoP V18 S01
                 Toyota Avensis               81-120        205/45R18    R37 V18                         A12 A14 A21
                 T25                          81-120        215/40R18    R37 T85                         Car Flh Sth
                 e11*2001/116*0196*.          81-120        225/35R18    R37 T87                         S01
                                              81-120        225/40R18
                 Toyota Prius (III)           73            205/40R18    T86                             A12 A14 A21
                 XW3(a), XW3P                 73            205/45R18                                    S01
                 e11*2001/116*0264*.          73            215/40R18
                 e11*2007/46*0015*..
                 Toyota Prius (IV)            72            205/40R18    T86                             A12 A14 A21
                 XW5(EU,M), -/TMG             72            205/45R18                                    A58 Flh S01
                 e11*2007/46*2971*..;         72            215/40R18
                 e13*2007/46*1931*..;         72            225/40R18
                 e6*2007/46*0339*..
                 Toyota Yaris (IV)            53,68,92      205/40R18                                    A12 A14 A21
§22 101615*00




                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        53,68,92      215/35R18    A01 K1b K6i K6r                 A58 Flh KOV
                 e6*2007/46*0437*..;          53,68,92      225/35R18    A01 K1a K1b K2b K6i K6r K8h     LY5 NoE NoP
                 e13*2007/46*2342*..;                                                                    V18 S01
                 e13*2018/858*00004*..;
                 e20*2018/858*00007*..
                 Toyota Yaris (IV)            53,68,92      205/40R18                                    A12 A14 A21
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        53,68,92      215/35R18    A01 K1b K6i K6r                 A58 Flh KOV
                 e6*2007/46*0437*..;          53,68,92      225/35R18    A01 K2b K6i K6r K8h R03         LY4 NoE NoP
                 e13*2007/46*2342*..;                                                                    V18 S01
                 e13*2018/858*00004*..;
                 e20*2018/858*00007*..
                 Toyota Yaris (IV) GR-Sport   68,92         215/40R18    K1b K6i K6r                     A01 A12 A14
                 XPA1F(EU,M/N), -/TGRE        68,92         225/35R18    K1a K1b K2b K6i K6r K8h         A21 A58 Flh
                 e6*2007/46*0437*..;                                                                     KOV NoE NoP
                 e13*2007/46*2342*..;                                                                    Z18 S01
                 e13*2018/858*00004*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55802326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ 01E05
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 7

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
§22 101615*00




                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101615 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55802326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ 01E05
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 101615*00




                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55802326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ 01E05
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 7

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                LY4       Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitiger
                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,8 m bzw. 2,9 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                LY5      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
§22 101615*00




                Ausrüstung 6,0x16, ET50 in Verbindung mit 195/55R16 oder 6,5x17, ET50 in Verbindung mit 205/45R17.
                (großer Spurkreis (Rad) von 10,4 m bzw. 2,75 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                Sth      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Stufenheck.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55802326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ 01E05
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 6 von 7

                T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    205/40R18      225/35R18
                Nr. 2    205/45R18      225/40R18
                Nr. 3    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                Nr. 4    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                Nr. 5    215/55R18      235/50R18
§22 101615*00




                Nr. 6    215/60R18      235/55R18
                Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 9    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
                Nr. 10   235/40R18      255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
                Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
                Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
                Nr. 13   235/60R18      255/55R18, 285/50R18
                Nr. 14   235/65R18      255/60R18
                Nr. 15   245/35R18      255/35R18
                Nr. 16   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
                Nr. 17   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
                Nr. 18   245/50R18      275/45R18
                Nr. 19   255/40R18      285/35R18, 295/35R18
                Nr. 20   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
                Nr. 21   255/50R18      285/45R18
                Nr. 22   255/55R18      285/50R18
                Nr. 23   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Z18       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55802326 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX18H2 Typ 01E05
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 7 von 7

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. Mai 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2026.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 8. Mai 2026
§22 101615*00




                Pohl                                                                                  00468300.DOCX




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