GUTACHTEN zur ABE Nr. 47802 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55093109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TS 656
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH
Bruchstraße 34
67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0411009
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Twister
Typ TS 656
Radgröße 6,5Jx16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
38.B3 TS 656.38.B3 / Z06 5/100/54,1 38 640 1990
Ø 63,3 x Ø 54,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47802
Herstellerzeichen ATS Germany
Radtyp und Ausführung TS 656 (s.o.)
Radgröße 6,5Jx16H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Multipack:
35
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Lexus
Subaru
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47802 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55093109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TS 656
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT200h 73 195/55R16 A91 R37 A02 A04 A05
A10(a) 73 195/60R16 A90 R37 A08 A09 A14
e11*2007/46*0150*.. 73 205/55R16 A12 A21 A58 Flh
S01
Subaru Trezia 66, 73 185/55R16 A02 A04 A05
D1(a) 66, 73 185/60R16 A08 A09 A12
e11*2007/46*0021*.. 66, 73 195/55R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i A14 A21 A58
66, 73 205/50R16 A01 K1c K2b K6f K6h K6i S01
66, 73 205/55R16 A01 K1c K2b K6f K6h K6i
Toyota Avensis 66-110 205/45R16 T83 T87 A02 A04 A05
T22 66-110 205/50R16 A01 K42 K56 A08 A09 A12
e11*96/79*0077*.. 66-81 195/50R16 T83 T84 A14 A21 Car
Flh Sth S01
Toyota Avensis 81-120 205/55R16 A33 A02 A04 A05
T25 81-120 215/50R16 A12 A08 A09 A14
e11*2001/116*0196*. 81-120 225/50R16 A01 A12 K42 K46 A21 Car Flh
Sth V16 S01
Toyota Camry 62-118 205/50R16 A02 A04 A05
V2 A08 A09 A12
E501, /1 A14 A21 S01
Toyota Carina E 116-129 195/50R16 T83 T84 A02 A04 A05
T19, T19U 116-129 205/50R16 A01 K42 A08 A09 A12
G004, G172, 54-98 205/45R16 T83 T87 A14 A21 S01
e11*93/81*0010*..
Toyota Carina II 72-89 205/45R16 T83 A01 A02 A04
T17 A05 A08 A09
E868 A12 A14 A21
K42 S01
Toyota Celica 63-110 205/45R16 T83 A02 A04 A05
T16 A08 A09 A12
E195 A14 A21 S01
Toyota Celica 77-115 205/50R16 A02 A04 A05
T18 A08 A09 A12
F411 A14 A21 S01
Toyota Celica 77-115 205/50R16 A02 A04 A05
T18C A08 A09 A12
F683 A14 A21 S01
Toyota Celica 85-129 205/50R16 A02 A04 A05
T20 A08 A09 A12
G608, A14 A21 B03
e1*93/81*0006*.. S01
Toyota Celica 105-141 205/50R16 A02 A04 A05
T23 A08 A09 A12
e11*98/14*0122*.., A14 A21 S01
e11*2001/116*0122*.
Toyota Prius (II) 57 195/55R16 K42 A01 A02 A04
HW2 A05 A08 A09
e11*2001/116*0200*. A12 A14 A21
S01
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47802 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55093109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TS 656
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Prius (III) 73 195/55R16 A02 A04 A05
XW3(a), XW3P 73 195/60R16 A08 A09 A12
e11*2001/116*0264*. 73 205/55R16 A01 K1a K1b K6f A14 A21 S01
e11*2007/46*0015*..
Toyota Urban Cruiser 66, 73, 74 195/60R16 A02 A04 A05
XP11 66, 73, 74 205/55R16 A08 A09 A12
e11*2001/116*0263*. 66, 73, 74 215/50R16 A14 A21 A58
- 2WD 66, 73, 74 215/55R16 S01
66, 73, 74 225/50R16 A01 K6f K6i
Toyota Urban Cruiser 66 195/60R16 A02 A04 A05
XP11 66 205/55R16 A08 A09 A12
e11*2001/116*0263*. 66 215/50R16 A14 A21 A56
- 4WD 66 215/55R16 S01
66 225/50R16
Toyota Verso-S 66, 73 185/55R16 A02 A04 A05
XP12(a) 66, 73 185/60R16 A08 A09 A12
e11*2007/46*0020*.. 66, 73 195/55R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i A14 A21 A58
66, 73 205/50R16 A01 K1c K2b K6f K6h K6i S01
66, 73 205/55R16 A01 K1c K2b K6f K6h K6i
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55093109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TS 656
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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47802 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55093109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TS 656
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47802 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55093109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TS 656
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
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V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 195/40R16 215/35R16
Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 4 195/50R16 205/45R16, 215/45R16
Nr. 5 205/45R16 225/40R16
Nr. 6 205/50R16 225/45R16
Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 8 205/60R16 225/55R16
Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 10 215/55R16 235/50R16
Nr. 11 225/40R16 245/35R16, 255/35R16
Nr. 12 225/50R16 245/45R16
Nr. 13 225/55R16 245/50R16
Nr. 14 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 26. September 2011 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47802 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55093109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ TS 656
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2009.
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96
Lambsheim, 26. September 2011
Coen 00171233.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim