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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47057 nach §22 StVZO

Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55067807 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ N 656
Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                  Ziegeleistraße 25
                                  67105 Schifferstadt
                                  QM-Nr.: 49 02 0241005

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Typ                               N 656
Radgröße                          6,5Jx16H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
T37          N 656 LK100/Ø70-Ø54,1                 5/100/54,1         40       615     2000
             LM-Nr. 23

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47057
Herstellerzeichen                 AUTEC
Radtyp und Ausführung             N 656 (s.o.)
Radgröße                          6,5Jx16H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Lexus
                                  Subaru
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55067807 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ N 656
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT200h           73             195/55R16   A91 R37                         A02 A04 A05
A10(a)                 73             195/60R16   A90 R37                         A08 A09 A16
e11*2007/46*0150*..    73             205/55R16   A12                             A58 A82 Flh
                                                                                  S01
Subaru Trezia          66, 73         195/55R16   A01 K1a K6f K6g                 A02 A04 A05
D1(a)                  66, 73         205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i         A08 A09 A12
e11*2007/46*0021*..    66, 73         205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i         A16 A58 A82
                                                                                  S01
Toyota Avensis         66-110         205/45R16   T83 T87                         A02 A04 A05
T22                    66-110         205/50R16   A01 K42 K56                     A08 A09 A12
e11*96/79*0077*..      66-81          195/50R16   T83 T84                         A16 A82 Car
                                                                                  Flh Sth S01
Toyota Avensis         81-120         205/55R16   A13                             A02 A04 A05
T25                    81-120         215/50R16   A12                             A08 A09 A16
e11*2001/116*0196*.                                                               A82 Car Flh
                                                                                  Sth S01
Toyota Carina E        116-129        195/50R16   T83 T84                         A02 A04 A05
T19, T19U              116-129        205/50R16   A01 K42                         A08 A09 A12
G004, G172,            54-98          205/45R16   T83 T87                         A16 A82 S01
e11*93/81*0010*..
Toyota Celica          85-129         205/50R16                                   A02 A04 A05
T20                                                                               A08 A09 A12
G608,                                                                             A16 A82 B03
e1*93/81*0006*..                                                                  S01
Toyota Celica          105-141        205/50R16                                   A02 A04 A05
T23                                                                               A08 A09 A12
e11*98/14*0122*..,                                                                A16 A82 S01
e11*2001/116*0122*.
Toyota Prius (II)      57             195/55R16                                   A02 A04 A05
HW2                                                                               A08 A09 A12
e11*2001/116*0200*.                                                               A16 A82 S01
Toyota Prius (III)     73             195/55R16                                   A02 A04 A05
XW3(a), XW3P           73             195/60R16                                   A08 A09 A12
e11*2001/116*0264*.    73             205/55R16   A01 K6f                         A16 A82 S01
e11*2007/46*0015*..
Toyota Urban Cruiser   66, 73, 74     195/60R16   A91                             A02 A04 A05
XP11                   66, 73, 74     205/55R16   A12                             A08 A09 A16
e11*2001/116*0263*.    66, 73, 74     215/50R16   A12                             A58 A82 S01
- 2WD                  66, 73, 74     215/55R16   A12
                       66, 73, 74     225/50R16   A01 A12 K6f K6i
Toyota Urban Cruiser   66             195/60R16   A91                             A02 A04 A05
XP11                   66             205/55R16   A12                             A08 A09 A16
e11*2001/116*0263*.    66             215/50R16   A12                             A56 A82 S01
- 4WD                  66             215/55R16   A12
                       66             225/50R16   A12




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Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55067807 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ N 656
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                        Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und             Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Verso-S         66, 73        195/55R16     A01 K1a K6f K6g                         A02 A04 A05
XP12(a)                66, 73        205/50R16     A01 K1a K2b K6f K6g K6i                 A08 A09 A12
e11*2007/46*0020*..    66, 73        205/55R16     A01 K1a K2b K6f K6g K6i                 A16 A58 A82
                                                                                           S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47057 nach §22 StVZO

Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55067807 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ N 656
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 4 von 6

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47057 nach §22 StVZO

Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55067807 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ N 656
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 5 von 6

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Oktober 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47057 nach §22 StVZO

Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55067807 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ N 656
Hersteller                    AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                      Seite 6 von 6

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 24. Oktober 2011




Haasis                                                             00172095.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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