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							   ABE: 45421
        Design:
          C4
     Radnummer:
 C4 6554306 CS
          Daten:
6.5x15" ET43 LK5/100/R67.1

       CMS 257/01
CMS Automotive Trading GmbH 
Lanzstraße 20 D - 68789 St.Leon-Rot Tel.: +49 (0) 6227 35838-0 Fax : +49 (0) 6227 35838-33 Mail : info@cms-wheels.de




Kundeninformation:
    1.   Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem serienmäßigen
         Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitte überprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres Bordwerkzeuges und
         ergänzen es, falls erforderlich.
    2.   Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen Befestigungsteilen
         montiert werden.
    3.   Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgende ein TÜV-Gutachten, oder eine
         Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-Reifenkombination
         durch einen Sachverständigen notwendig. Bitte überprüfen Sie dies in dem Dokument. Das Gutachten, bzw. die
         ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
    4.   Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressiven Reinigungsmittel
         gesäubert werden.
    5.   Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders vorsichtig zu
         sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir daraus resultierende
         Reklamationen nicht anerkennen.
    6.   Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage und
         fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.




Montageinformation:
    1.   Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein Rad
         wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Bremsenfreigang prüfen. Gleichzeitig prüfen, ob die
         Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
    2.   Bereits mit Reifen montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können
         wir nicht zurück nehmen.
    3.   Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich von Rost und
         Schmutz befreit werden.
    4.   Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
    5.   Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
    6.   Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
    7.   Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und 7
         Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen Befestigungsteile
         bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
    8.   Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
    9.   Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



St. Leon Rot , November 2012   
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              45421*09



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             6½ J x 15 H2


Typ:                         C4 655



Inhaber der ABE              CMS Automotive Trading GmbH
und Hersteller:              DE - 68789 St. Leon-Rot




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          2
Nummer der ABE: 45421*09

Die ABE-Nr. 45421 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2, Typ C4 655,
in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8 vom 13.11.2012
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1-19, 21 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.


Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 13.11.2012 festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 12.02.2013
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0472-02-WIRD/N8, zur Genehmigung vorgelegt am: 23.01.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 45421*09


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA                        Deutschstraße 10           12-TAAP-3590
AUTOMOTIVE GMBH                    A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung



                                                                                                          Seite: 1 von 5


     GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
                      ABE 45 421
                                           366-0472-02-WIRD/N8

Antragsteller:                            CMS Automotive Trading GmbH

                                          68789 St. Leon-Rot
Art:                                      Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2
Typ:                                      C4 655
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.       Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit der Bezeichnung 6.5JX15 H2 gekennzeichnet sein.
Der Verwendungsbereich wurde teilweise aktualisiert.
Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.
C4 655 35 09                           C4 655 45 60S
I.       Übersicht
Ausführung           Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mitten Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                       kreis      loch   preß-    Rad-   Abroll   ab
                     Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm) /     (mm) tiefe      last   umf.     Fertig.
                     Rad                        Zentrierring           -zahl             (mm)     (kg)   (mm)     Datum
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR02 Ø67.1   - Ø54.1      100/5    54,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR02 Ø67.1   - Ø54.1      100/5    54,1      43    625   1995     06/08
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    590   2126     08/02
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    610   2055     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    590   2126     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR03 Ø67.1   - Ø56.1      100/5    56,1      43    610   2055     06/08
C4 655 34 53S        CMS 257/10                 ohne                      100/5    57,1      34    600   2130     05/12
C4 655 43 06         CMS 257/1                  SR05 Ø67.1   - Ø57.1      100/5    57,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06 R       CMS 257/1                  SR05 Ø67.1   - Ø57.1      100/5    57,1      43    625   1995     06/08
C4 655 43 06C        CMS 257/1                  SR20 Ø67,1   - Ø57,1      100/5    57,1      43    625   1995     08/02
C4 655 43 06C        CMS 257/1                  SR20 Ø67,1   - Ø57,1      100/5    57,1      43    625   1995     06/08
R
C4 655 43 53S        CMS 257/6                  ohne                      100/5    57,1      43    625   1995 08/02
C4 655 43 53S        CMS 257/6                  ohne                      100/5    57,1      43    625   1995 06/08
R
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR10 Ø67.1   - Ø60.1      108/5    60,1      43    640   2015     08/02
C4 655 43 07 R       CMS 257/2                  SR10 Ø67.1   - Ø60.1      108/5    60,1      43    640   2015     06/08
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR11 Ø67.1   - Ø63.4      108/5    63,4      43    650   1995     08/02
C4 655 43 07 R       CMS 257/2                  SR11 Ø67.1   - Ø63.4      108/5    63,4      43    650   1995     06/08
C4 655 43 07         CMS 257/2                  SR13 Ø67.1   - Ø65.1      108/5    65,1      43    650   1995     08/02




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                                 Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                              Stand: 13.11.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 2 von 5
C4 655 43 07 R      CMS 257/2                    SR13 Ø67.1 - Ø65.1       108/5    65,1     43    650   1995    06/08
C4 655 35 59        CMS 257/3                    ohne                     110/5    65,1     35    650   1995    08/02
C4 655 35 59 R      CMS 257/3                    ohne                     110/5    65,1     35    650   1995    06/08
C4 655 35 09        CMS 257/4                    SR15 Ø72.5 - Ø57.1       112/5    57,1     35    650   1995    08/02
C4 655 35 09 R      CMS 257/4                    SR15 Ø72.5 - Ø57.1       112/5    57,1     35    650   1995    06/08
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    615   1973    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    620   1967    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    625   1950    08/02
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    615   1973    08/02
R
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    620   1967 06/08
R
C4 655 45 60S       CMS 257/7                    ohne                     112/5    57,1     45    625   1950 06/08
R
C4 655 35 09        CMS 257/4                    SR17 Ø72.5   - Ø66.6     112/5    66,6     35    650   1995    08/02
C4 655 35 09 R      CMS 257/4                    SR17 Ø72.5   - Ø66.6     112/5    66,6     35    650   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR04 Ø67.1   - Ø56.6    114,3/5   56,6     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR04 Ø67.1   - Ø56.6    114,3/5   56,6     40    635   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     40    635   1995    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     45    635   1995    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    SR10 Ø67.1   - Ø60.1    114,3/5   60,1     45    635   1995    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    620   2040    08/02
C4 655 40 10        CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    635   1995    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    620   2040    06/08
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     40    635   1995    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     45    620   2040    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    SR12 Ø67.1   - Ø64.1    114,3/5   64,1     45    620   2040    06/08
C4 655 35 69        CMS 257/9                    ohne                    114,3/5   66,6     35    630   2000    07/04
C4 655 35 69 R      CMS 257/9                    ohne                    114,3/5   66,6     35    630   2000    06/08
C4 655 40 10        CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    630   2000    08/02
C4 655 40 10        CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    635   1975    08/02
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    630   2000    06/08
C4 655 40 10 R      CMS 257/5                    ohne                    114,3/5   67,1     40    635   1975    06/08
C4 655 45 10        CMS 257/8                    ohne                    114,3/5   67,1     45    630   2000    07/04
C4 655 45 10 R      CMS 257/8                    ohne                    114,3/5   67,1     45    630   2000    06/08
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller                     :CMS Automotive Trading GmbH

                                   68789 St. Leon-Rot
Hersteller                        : CMS Automotive Trading GmbH

                                    68789 St. Leon-Rot
Handelsmarke                      : C4
Art der Sonderräder               : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                   : ca. 8,2 kg




                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
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                                                                                                        Seite: 3 von 5
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung C4 655 40 10:

                                    : Außenseite                             : Innenseite
Hersteller                          : --                                     : CMS
Handelsmarke                        : --                                     : C4
Radtyp                              : --                                     : C4 655
Radausführung                       : --                                     : CMS 257/5
Radgröße                            : --                                     : 6 1/2 J X 15 H2
Typzeichen                          : KBA 45421                              : --
Einpreßtiefe                        : --                                     : ET40
Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                z.B. 08.02
Gießereikennzeichnung               : --                                     : CMS 257/xx           w.w. R
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-MURD/N5-TB der TÜV SÜD AUTOMOTIVE GMBH vom
28.07.2009.
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0472-02-WIRD/N7-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom
08.10.2012.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
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                                                                                                         Seite: 4 von 5
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller                                     Ausführung                     ET       erstellt am      Allg.
age                                                                                                         Hinweise
  1 FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA                     C4 655 43 06; C4 655 43 06     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     2 FUJI HEAVY IND.(J), ROVER                   C4 655 43 06; C4 655 43        43       13.11.2012       liegt bei
                                                   06; C4 655 43 06 R; C4 655
                                                   43 06 R
 21 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 34 53S                  34       13.11.2012       liegt bei
  3 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 43 06; C4 655 43 06     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     4 CHRYSLER (USA)                              C4 655 43 06C; C4 655 43       43       13.11.2012       liegt bei
                                                   06C R
     5 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN               C4 655 43 53S; C4 655 43       43       13.11.2012       liegt bei
                                                   53S R
     6 MATRA (F), RENAULT                          C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     7 FORD, VOLVO                                 C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     8 CITROEN, PEUGEOT, VOLVO                     C4 655 43 07; C4 655 43 07     43       13.11.2012       liegt bei
                                                   R
     9 OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB                 C4 655 35 59; C4 655 35 59     35       13.11.2012       liegt bei
                                                   R




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2                             Radtyp: C4 655
Antragsteller: CMS Automotive Trading GmbH                          Stand: 13.11.2012
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                                                                                                        Seite: 5 von 5
 11 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 45 60S; C4 655 45       45       13.11.2012      liegt bei
                                                   60S; C4 655 45 60S; C4
                                                   655 45 60S R; C4 655 45
                                                   60S R; C4 655 45 60S R
 10 AUDI, SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN                  C4 655 35 09; C4 655 35 09     35       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 12 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ                    C4 655 35 09; C4 655 35 09     35       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 13 DAEWOO MOTOR CO. LTD,                          C4 655 40 10; C4 655 40 10     40       13.11.2012      liegt bei
    DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.                    R
 14 SUZUKI, TOYOTA                                 C4 655 40 10; C4 655 40 10     40       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 15 TOYOTA                                         C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 16 HONDA                                          C4 655 40 10; C4 655 40        40       13.11.2012      liegt bei
                                                   10; C4 655 40 10 R; C4 655
                                                   40 10 R
 17 HONDA                                          C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
 18 DIAMOND, HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR                C4 655 40 10; C4 655 40        40       13.11.2012      liegt bei
    (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA,             10; C4 655 40 10 R; C4 655
    MITSUBISHI                                     40 10 R
 19 HYUNDAI, MAZDA                                 C4 655 45 10; C4 655 45 10     45       13.11.2012      liegt bei
                                                   R
V.2.   Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise




Abel

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 13.11.2012
HPS




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Technische Unterlagen                                     Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


Bezeichnung                           Unterlagen                             Datum / Änderung / Datum
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0472-02-MURD/N5-TB                 28.07.2009
Fest.-Tech.-Bericht                   366-0472-02-WIRD/N7-TB                 08.10.2012
Nabenkappe                            C020122-B                              07.07.2000 B/31.08.2001
Radbeschreibung                       C4 655                                 13.03.2003 14.12.2011
Radbeschreibung                       C4 655                                 06.07.2012
Radbeschreibung Anlage                C4 655                                 30.07.2012
Radmutter                             D000395-N66                            10.12.1997
Radmutter                             D000394-N36                            10.12.1997
Radmutter                             1912132                                12.09.2007
Radschraube                           TP2107-BB50                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB43                            09.09.1999
Radschraube                           TP2094-BB42                            09.09.1999
Radschraube                           TP2095-BB13                            09.09.1999
Radschraube                           D000344-BB10                           09.09.1999
Radteilzeichnung                      J 257/001_A                            27.11.2002 A/11.12.2002
Radteilzeichnung                      J 257/002                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/003                              30.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/004                              30.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/005                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/006                              27.11.2002
Radteilzeichnung                      J 257/007                              22.12.2003
Radteilzeichnung                      J 257/010                              06.10.2010
Radteilzeichnung                      J 257/009                              26.09.2005
Radzeichnung Master                   J 257/000_A                            02.12.2002 A/05.06.2003
Zentrierring                          D000_251-E_671                         26.01.1995 5/27.02.2003
Zentrierring                          D000_251/1_725                         25.04.1995 26.01.1996




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                        Stand: 13.11.2012
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 1                                                              Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                                Stand: 13.11.2012
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Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 43
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                          Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                    Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                         loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung             (mm)                   last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                     (kg)     (mm)      datum
C4 655 43 06        CMS 257/1                  SR02 Ø67.1 - Ø54.1             54,1   Kunststoff    625    1995      08/02
C4 655 43 06 R      CMS 257/1                  SR02 Ø67.1 - Ø54.1             54,1   Kunststoff    625    1995      06/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 48
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen         Auflagen
D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/60R15 84                12M                        Schrägheck; 4-türig;
                                         185/65R15 88                12M                        Frontantrieb;
                                         195/60R15 88                12M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88                11A; 12R; 245              51A; 71K; 722; 729;
                                         205/60R15 91                11A; 12A; 245              73C; 74A; 74P; 76Q

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Z 48
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : T 20; XP12(a); XW3(a); XW3P
                                             135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                         Auflagen zu Reifen         Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/65R15 91                                              erhöhtes
                                      205/55R15 88                                              Anzugsmoment 135
                                                                                                Nm;
                                                    205/60R15 91                                Schrägheck;
                                                    215/60R15 94     11A; 26P                   Frontantrieb;
                                                    225/50R15 91     11A; 26P; 57I              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 722;
                                                                                                729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                740; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen           Auflagen zu Reifen         Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73                195/65R15        51G                        Frontantrieb;
XW3P         e11*2007/46*0015*..                                                                10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                51A; 71K; 722; 73C;
                                                                                                74A; 74P; 76U


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
T 20         e1*93/81*0006*.., 85       205/55R15-87                                        Frontantrieb;
             G608              85 - 129 205/55R15               51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P
T 20           e1*93/81*0006*..,    85       205/55R15-87                                   Frontantrieb;
               G608                 85 - 129 205/55R15          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 722;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84           12M                         Schrägheck; 4-türig;
                                         185/65R15 88           12M                         Frontantrieb;
                                         195/60R15 88           12M                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/55R15 88           11A; 12R; 245               51A; 71K; 722; 729;
                                         205/60R15 91           11A; 12A; 245               73C; 74A; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                            Stand: 13.11.2012
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12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire
     and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind,
     zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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      1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
      2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
      3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
      Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
      4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      zu überprüfen.
      5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
      nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0472-02-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45421
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: C4 655
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                           Stand: 13.11.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 5


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 300             y = 400                    VA
             26B                      x = 350             y = 450                    VA
             27I                      x = 380             y = 290                    HA
             27B                      x = 430             y = 340                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 450              8                VA
             26J                   x = 350       y = 450             21                VA
             27H                   x = 430       y = 340              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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