GUTACHTEN zur ABE Nr. 49989 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ CX200.6516
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Auftraggeber ProLine Wheels GmbH
Besselstraße 28
68219 Mannheim
QM-Nr.:49 02 0010801-4.WV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Typ CX200.6516
Radgröße 6,5 J x 16 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
führung kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
X5 CX200.6516 X5 / 63,3 / 54,1 5/100/54,1 40 650 2065
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49989
Herstellerzeichen ProLine GERMANY
Radtyp und Ausführung CX200.6516 (s.o.)
Radgröße 6,5 J x 16 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Lexus
Subaru
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49989 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ CX200.6516
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus CT200h 73 195/55R16 A91 R37 0A1 A02 A04
A10(a) 73 195/60R16 A90 R37 A05 A08 A09
e11*2007/46*0150*.. 73 205/55R16 A12 A16 A21 A58
Flh S02
Subaru Trezia 66, 73 195/55R16 A01 K1a K6f K6g 0A1 A02 A04
D1(a) 66, 73 205/50R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i A05 A08 A09
e11*2007/46*0021*.. 66, 73 205/55R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i A12 A16 A21
A58 S02
Toyota Avensis 66-110 205/45R16 T83 T87 0A1 A02 A04
T22 66-110 205/50R16 A01 K42 K56 A05 A08 A09
e11*96/79*0077*.. A12 A16 A21
Car Flh Sth
S02
Toyota Avensis 81-120 205/55R16 A13 0A1 A02 A04
T25 81-120 215/50R16 A12 A05 A08 A09
e11*2001/116*0196*. A16 A21 Car
Flh Sth S02
Toyota Carina E 116-129 205/50R16 A01 K42 0A1 A02 A04
T19, T19U 54-98 205/45R16 T83 T87 A05 A08 A09
G004, G172, A12 A16 A21
e11*93/81*0010*.. S02
Toyota Celica 85-129 205/50R16 0A1 A02 A04
T20 A05 A08 A09
G608, A12 A16 A21
e1*93/81*0006*.. B03 S02
Toyota Celica 105-141 205/50R16 0A1 A02 A04
T23 A05 A08 A09
e11*98/14*0122*.., A12 A16 A21
e11*2001/116*0122*. S02
Toyota Prius (II) 57 195/55R16 0A1 A02 A04
HW2 A05 A08 A09
e11*2001/116*0200*. A12 A16 A21
S02
Toyota Prius (III) 73 195/55R16 0A1 A02 A04
XW3(a), XW3P 73 195/60R16 A05 A08 A09
e11*2001/116*0264*. 73 205/55R16 A01 K6f A12 A16 A21
e11*2007/46*0015*.. S02
Toyota Urban Cruiser 66, 73, 74 195/60R16 A91 0A1 A02 A04
XP11 66, 73, 74 205/55R16 A12 A05 A08 A09
e11*2001/116*0263*. 66, 73, 74 215/50R16 A12 A16 A21 A58
- 2WD 66, 73, 74 215/55R16 A12 S02
66, 73, 74 225/50R16 A01 A12 K6f K6i
Toyota Urban Cruiser 66 195/60R16 A91 0A1 A02 A04
XP11 66 205/55R16 A12 A05 A08 A09
e11*2001/116*0263*. 66 215/50R16 A12 A16 A21 A56
- 4WD 66 215/55R16 A12 S02
66 225/50R16 A12
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49989 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ CX200.6516
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hin- Auflagen und
Fahrzeug-Typ weise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Verso-S 66, 73 195/55R16 A01 K1a K6f K6g 0A1 A02 A04
XP12(a) 66, 73 205/50R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i A05 A08 A09
e11*2007/46*0020*.. 66, 73 205/55R16 A01 K1a K2b K6f K6g K6i A12 A16 A21
A58 S02
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifen-
druckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49989 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ CX200.6516
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeits-
symbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Fel-
genrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49989 nach §22 StVZO
Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55083714 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ CX200.6516
Hersteller ProLine Wheels GmbH
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K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. September 2014 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. September 2014
Haasis 00216752.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim