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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              48088*06



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6,5 J x 15 H2


                Typ:                         RG09 6515
§ 22 48088*06




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 48088


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 48088*06


                Die ABE-Nr. 48088*06 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 15 H2, Typ RG09 6515, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55056910 (7. Ausfertigung) vom 07.12.2016
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                22                                            2. Ausfertigung
                4, 9, 15                                      3. Ausfertigung
                20                                            4. Ausfertigung
                1, 2, 6, 8, 13, 16, 17                        5. Ausfertigung
                11                                            6. Ausfertigung
                14                                            7. Ausfertigung


                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 48088*06




                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.12.2016
                festgehaltenen Angaben.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 48088*06


                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 02.01.2017
                Im Auftrag
§ 22 48088*06
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 6

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach


                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          RG09
                Typ                             RG09 6515
                Radgröße                        6,5Jx15H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                X5           RG09 6515 X5 / Ø63,4xØ54,1            5/100/54,1             38       615     2100

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      48088
                Herstellerzeichen               C4W-T Germany
                Radtyp und Ausführung           RG09 6515 (s.o.)
                Radgröße                        6,5Jx15H2
§ 22 48088*06




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                    RG.510

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Lexus
                                                Subaru
                                                Toyota

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 6


                Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Lexus CT200h          73             195/65R15   A91                                A16 A22 A58
                A10(a)                73             205/60R15   A12                                Flh Z15 S02
                e11*2007/46*0150*..
                Subaru Trezia         66, 73         185/60R15                                      A12 A16 A22
                D1(a)                 66, 73         185/65R15                                      A58 S02
                e11*2007/46*0021*..   66, 73         195/60R15   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                      66, 73         205/55R15   A01 K1c K2b K6f K6h K6i
                                      66, 73         205/60R15   A01 K1c K2b K6f K6h K6i
                Toyota Avensis        66-110         195/60R15   A11                                A16 A22 Car
                T22                   66-110         205/50R15   A01 A12 K42 K56                    Flh Sth S02
                e11*96/79*0077*..     66-110         205/55R15   A01 A12 K42 K56
                                      66-81          195/55R15   A11 R37 T84 T85
                Toyota Avensis        81-95          195/65R15   A13                                A16 A22 B03
                T25                   81-95          205/60R15   A33                                Car Flh Sth
                e11*2001/116*0196*.   81-95          215/55R15   A12                                V15 S02
                                      81-95          225/55R15   A01 A12 K42 K46
                Toyota Carina E       116-129        185/65R15                                      A12 A16 A22
§ 22 48088*06




                T19, T19U             116-129        195/60R15                                      S02
                G004, G172,           116-129        205/55R15
                e11*93/81*0010*..     54-98          195/55R15
                                      54-98          205/50R15
                Toyota Celica         85-129         195/55R15   R37                                A13 A16 A22
                T20                   85-129         195/60R15   R37                                S02
                G608,                 85-129         205/50R15   R37
                e1*93/81*0006*..      85-129         205/55R15
                Toyota Celica         105-141        195/60R15   A11 R37                            A16 A22 B03
                T23                   105-141        205/55R15   A12                                S02
                e11*98/14*0122*..,
                e11*2001/116*0122*.
                Toyota Prius (III)    73             195/65R15                                      A12 A16 A22
                XW3(a), XW3P          73             205/60R15   A01 K1a K1b K6f                    S02
                e11*2001/116*0264*.
                e11*2007/46*0015*..
                Toyota Prius (IV)     72             195/65R15   A91                                A16 A22 Flh
                XW5                   72             205/60R15   A12                                S02
                e11*2007/46*2971*..
                Toyota Verso-S        66, 73         185/60R15                                      A12 A16 A22
                XP12(a)               66, 73         185/65R15                                      A58 S02
                e11*2007/46*0020*..   66, 73         195/60R15   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                      66, 73         205/55R15   A01 K1c K2b K6f K6h K6i
                                      66, 73         205/60R15   A01 K1c K2b K6f K6h K6i

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 48088 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.
§ 22 48088*06




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

                A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
                entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
                bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
                E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
                Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
                Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


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                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 6
                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§ 22 48088*06




                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                Radmitte vollständig umzulegen.



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                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 6
                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
                100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 48088*06




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse    Hinterachse

                Nr.   1   175/55R15      195/50R15
                Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
                Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
                Nr.   4   205/55R15      225/50R15
                Nr.   5   205/65R15      225/60R15
                Nr.   6   235/70R15      275/60R15

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.


                Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. Dezember 2016 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55056910 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx15H2 Typ RG09 6515
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2010.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 6. Dezember 2016
§ 22 48088*06




                Laux                                                                  00261411.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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