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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49407*07




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6560
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49407*07




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      21.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0154-13-WIRD/N7
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49407                    Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 52

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49407*07




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49407                      Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        09.08.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49407*07




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
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                Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 35
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                100535541/P         ZH6560/P PCD100            Ø54.1-M-Ø72                 54,1     Kunststoff     705     2200     03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
§ 22 49407*07




                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
                D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/55R16 83               11A; 12M; 245             Schrägheck; 4-türig;
                                                         185/60R16 86               11A; 12I; 245             Frontantrieb;
                                                         195/50R16 84               11A; 12A; 245; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    26P; 27I                  51A; 71K; 721; 725;
                                                                   195/55R16 87     11A; 12A; 245; 248;       729; 73C; 74C; 74P
                                                                                    26P; 27I
                                                                   205/50R16 87     11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                    26P; 27I

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : HW2; T25; XP12(a)
                                                             135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
                                                             Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3P erhöhtes
                                                             Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M)
                                                             erhöhtes Anzugsmoment




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 2 von 12
                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A10(a)       e11*2007/46*0150*.. 73   195/55R16 87                                        erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              195/60R16 89                                135 Nm; Schrägheck;
                                                              205/50R16 87       11A; 26P                 Frontantrieb;
                                                              205/55R16 91       11A; 26P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              215/55R16 93       11A; 26B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                              225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;      725; 729; 73C; 74C;
                                                                                 26N; 57T                 74P; 740; 76U; 4A0

                Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                HW2          e11*2001/116*0200*.. 57          195/55R16 87                                10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74C; 74P
                XW3P           e11*2007/46*0015*..   73       195/55R16 87       11A; 21P; 22I; 24J       erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              195/60R16 89       11A; 21P; 22I; 24J       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          740; 76U; 4A0
§ 22 49407*07




                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W                                  nur bis
                                                           205/55R16 90                                   e11*2001/116*0196*04;
                                                           215/50R16 90                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/55R16 93          11A; 21B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                           225/50R16 92          11A; 21B                 725; 73C; 74C; 74P
                T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 91                                   ab
                                                           215/55R16 93          11A; 21P                 e11*2001/116*0196*05;
                                                           225/50R16 92          11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          76U

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.. 72   205/55R16 91               M. zusätz.               erhöhtes
                M)                                                               Radabdeckung Achse 2     Anzugsmoment
                                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H    135 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26N; 27F                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius PHV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72    205/55R16 91              M. zusätz.               erhöhtes
                M)                                                               Radabdeckung Achse 2     Anzugsmoment
                                                                                 (Flap); 11A; 26P; 27H    135 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/50R16 92       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26N; 27F                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
                XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    195/55R16 87   11A; 21P; 22I; 24J                 erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              195/60R16 89       11A; 21P; 22I; 24J       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74C; 74P;
                                                                                                          740; 76U; 4A0

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/55R16 83            11A; 12M; 245            Schrägheck; 4-türig;
                                                         185/60R16 86            11A; 12I; 245            Frontantrieb;
§ 22 49407*07




                                                         195/50R16 84            11A; 12A; 245; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 26P; 27I                 51A; 71K; 721; 725;
                                                              195/55R16 87       11A; 12A; 245; 248;      729; 73C; 74C; 74P;
                                                                                 26P; 27I                 4A0
                                                              205/50R16 87       11A; 12A; 24J; 248;
                                                                                 26P; 27I

                Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 195/60R16 89                                    erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              205/55R16 91       11A; 22I                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                              215/55R16 93       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/50R16 92       11A; 22B; 22H; 246;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 248                      725; 729; 73C; 74C;
                                                                                                          74P; 740
                XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66        195/60R16 89                                erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              205/55R16 91       11A; 22I                 135 Nm; Allradantrieb;
                                                              215/55R16 93       11A; 22I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              225/50R16 92       11A; 22B; 22H            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                          74P; 740

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 49407*07




                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                       wird, möglich.
                12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
§ 22 49407*07




                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
§ 22 49407*07




                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                      serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                      zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
§ 22 49407*07




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       FUJI HEAVY
                       Fahrzeugtyp:      D1(a)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0021*..
                       Handelsbez.:      SUBARU TREZIA

                       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 230             y = 380                   VA
                             26P                       x = 180             y = 330                   VA
                             27B                       x = 250             y = 220                   HA
                             27I                       x = 200             y = 170                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49407*07




                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 230       y = 380             8                VA
                             26J                    x = 230       y = 380            20                VA
                             27H                    x = 250       y = 220             8                HA
                             27F                    x = 250       y = 220            21                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      XW5(EU,M)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2971*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA PRIUS

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 250       y = 350             20                HA
§ 22 49407*07




                             27H                   x = 250       y = 350              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      XP12(a)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0020*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA VERSO-S

                       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                      von [mm]             bis [mm]
                             26B                       x = 230             y = 380                   VA
                             26P                       x = 180             y = 330                   VA
                             27B                       x = 250             y = 220                   HA
                             27I                       x = 200             y = 170                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                    x = 230       y = 380             8                VA
§ 22 49407*07




                             26J                    x = 230       y = 380            20                VA
                             27H                    x = 250       y = 220             8                HA
                             27F                    x = 250       y = 220            21                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 12

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      A10(a)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0150*..
                       Handelsbez.:      LEXUS CT200H

                       Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 300             y = 400                    VA
                             26B                      x = 350             y = 450                    VA
                             27I                      x = 380             y = 290                    HA
                             27B                      x = 430             y = 340                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 350       y = 450              8                VA
§ 22 49407*07




                             26J                   x = 350       y = 450             21                VA
                             27H                   x = 430       y = 340              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      XW5P(EU,M)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3704*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA Prius PHV

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250             15                VA
                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                             27H                   x = 250       y = 350              8                HA
§ 22 49407*07




                             27F                   x = 250       y = 350             20                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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