Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7,5 J x 17 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
§ 22 49847*04
special wheels for passenger cars 7,5 J x 17 H2
Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
entfällt
not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
WF7570
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
Felgengröße
Size of the wheel
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Einpresstiefe
Inset/outset
Typ und die Ausführung
Type and version
§ 22 49847*04
Genehmigungszeichen
Approval identification
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
on the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
AT-1230 Wien
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
28.04.2017
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
366-0180-14-WIRD/N4
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 36
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
conditions.
§ 22 49847*04
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
siehe Prüfbericht
see test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Erweiterung des Verwendungsbereiches
Extension of application range
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Nummer der Genehmigung: 49847 Erweiterung Nr.: 04
Approval No. Extension No.:
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 18.05.2017
Date:
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
§ 22 49847*04
17. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
erhältlich ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
- Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
- Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
- Beschreibungsunterlagen
Information package
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 12
Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
100535541/P WF7570/P PCD 100 Ø54.1-M-Ø72 54,1 Kunststoff 610 2150 04/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA
§ 22 49847*04
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/45R17 85 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; 4-türig;
Frontantrieb;
205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 729; 73C;
26B; 26N; 27B 74A; 74P
215/45R17 87 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27B
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: MAK 60; Kit: M13
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22
103 Nm für Typ : T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
110 Nm für Typ : T23
135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XP11(a) erhöhtes
Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
erhöhtes Anzugsmoment
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A10(a) e11*2007/46*0150*.. 73 205/45R17 88 11A; 26P erhöhtes
Anzugsmoment
205/50R17 89 11A; 26B; 26N 135 Nm; Schrägheck;
215/45R17 87 11A; 26P Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 26B; 26N; 67S 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 12A; 51A; 71C; 71K;
26N; 27I 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 205/45R17 88 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/35R17 86 11A; 21B; 22B; 24J 721; 725; 73C; 74A;
74 - 110 205/45R17 84 5EA 74P
215/40R17 83 11A; 21B; 22B; 24J;
5DW
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/50R17 91 11A; 21P; 24J; 24M ab
225/45R17 91 11A; 21P e11*2001/116*0196*05;
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
§ 22 49847*04
74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17 87W nur bis
225/45R17 90 11A; 21B e11*2001/116*0196*04;
235/45R17 93 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 19 G004 73 - 98 205/40R17 Nur bis 974 kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.; 637 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 11A; 22B; 635 721; 725; 73C; 74A;
215/40R17-83 Nur bis 974 kg Achslast 74P
zul.; 11A; 22B
116 - 129 215/40R17 11A; 22B; 631
T19U e11*93/81*0010*.. 54 - 79 205/40R17 nur bis 974 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast; 637 12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17-83 nur bis 974 kg zul. 721; 725; 73C; 74A;
Achslast; 11A; 22B 74P
54 - 98 215/40R17 11A; 22B; 635
T19U G172 73 - 98 205/40R17 637 Pkw geschlossen;
215/40R17-83 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 18 F411 77 215/40R17-83 11A; 22B Fz-
77 - 115 245/35R17-87 11A; 22B; 24M; 57U; Breite=1705mm(schmal
66H e
Ausf);
115 215/40R17 11A; 22B; 638 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T 18 F411 115 215/40R17 638 Fz-
245/35R17 631; 66H Breite=1745mm(breite
Ausf.);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T 18 F F410 150 - 153 245/35R17 11A; 631; 66H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T 20 e1*93/81*0006*.., 85 - 129 215/40R17 11A; 22B; 631 Frontantrieb;
G608 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49847*04
721; 725; 73C; 74A;
74P
T23 e11*98/14*0122*.. 105 - 141 215/40R17 87 11A; 24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5(EU, e11*2007/46*2971*.. 72 205/50R17 89 11A; 245; 248; 26N; erhöhtes
M) 26P; 27H Anzugsmoment
135 Nm;
215/45R17 87 M. zusätz. 10B; 11B; 11G; 11H;
Radabdeckung Achse 2 12A; 51A; 71C; 71K;
(Flap); 11A; 26P; 27H 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26N; 74P; 740
26P; 27H
Verkaufsbezeichnung: Toyota Prius, Toyota Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW3(a) e11*2001/116*0264*.. 73 205/45R17 88 11A; 21P; 22I; 24J; 51J erhöhtes
Anzugsmoment
135 Nm; Frontantrieb;
215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 740
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/45R17 85 11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; 4-türig;
Frontantrieb;
205/45R17 84 11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
215/40R17 83 11A; 241; 246; 248; 721; 725; 729; 73C;
26B; 26N; 27B 74A; 74P
215/45R17 87 11A; 241; 246; 248;
26B; 26N; 27B
Verkaufsbezeichnung: URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 205/50R17 89 11A; 22I erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 11A; 22I 135 Nm; Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 22H 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 740
XP11(a) e11*2001/116*0263*.. 66 - 74 205/50R17 89 11A; 22I; 246; 248 erhöhtes
Anzugsmoment
215/45R17 87 11A; 22I 135 Nm; Frontantrieb;
225/45R17 91 11A; 22I; 246; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49847*04
235/45R17 94 11A; 21P; 22B; 22H; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 248 721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 12
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
§ 22 49847*04
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 12
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49847*04
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 12
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40R17
Hinterachse: 245/35R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
635) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
637) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 49847*04
638) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R17
Hinterachse: 225/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 12
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
§ 22 49847*04
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 12
Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: FUJI HEAVY
Fahrzeugtyp: D1(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0021*..
Handelsbez.: SUBARU TREZIA
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 380 VA
26P x = 180 y = 330 VA
27B x = 250 y = 220 HA
27I x = 200 y = 170 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§ 22 49847*04
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 380 8 VA
26J x = 230 y = 380 20 VA
27H x = 250 y = 220 8 HA
27F x = 250 y = 220 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 12
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0150*..
Handelsbez.: LEXUS CT200H
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 430 y = 340 HA
26P x = 300 y = 400 VA
26B x = 350 y = 450 VA
27I x = 380 y = 290 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 450 8 VA
§ 22 49847*04
26J x = 350 y = 450 21 VA
27H x = 430 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 12
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XW5(EU,M)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*2971*..
Handelsbez.: TOYOTA PRIUS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 250 VA
26P x = 250 y = 200 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 350 8 HA
26J x = 300 y = 250 15 VA
26N x = 300 y = 250 8 VA
§ 22 49847*04
27F x = 250 y = 350 20 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0180-14-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49847
ANLAGE: 1 Radtyp: WF7570
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 28.04.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 12
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XP12(a)
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0020*..
Handelsbez.: TOYOTA VERSO-S
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 230 y = 380 VA
26P x = 180 y = 330 VA
27I x = 200 y = 170 HA
27B x = 250 y = 220 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 380 8 VA
§ 22 49847*04
26J x = 230 y = 380 20 VA
27F x = 250 y = 220 21 HA
27H x = 250 y = 220 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.