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							Gutachten 366-0576-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 05.02.2021
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                Fahrzeughersteller              FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
32024               Australia 16               FZ02 Ø54,1                  54,1     Kunststoff     650      1985    05/05
                    X2/Ø63,3-Ø54,1
35710               Australia 16               FZ02 Ø54,1                  54,1     Kunststoff    650      1985     05/05
                    X2/Ø63,3-Ø54,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49334


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 195/50R16 84               11A; 241; 246; 248;       Schrägheck; 4-türig;
                                                                    26P; 27I; 56G             Frontantrieb;
                                                   195/55R16 87     11A; 241; 246; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26P; 27I; 56G             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   205/50R16 87     11A; 241; 244; 246;       721; 725; 729; 73C;
                                                                    26B; 26N; 27B; 27H        74A; 74P
                                                   215/45R16 86     11A; 241; 246; 248;
                                                                    26B; 26N; 27B
                                                   225/45R16 89     11A; 241; 244; 246;
                                                                    26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                    685




Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0576-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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Zubehör                                   : 49334


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : T 22
                                            103 Nm für Typ : HW2; T 18; T 18 F; T 19; T 20; T19U; T25; XP11(a);
                                            XP12(a); XW3(a); XW3P
                                            104 Nm für Typ : A10(a)
                                            110 Nm für Typ : T23
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  195/55R16 87               11A; 26P; 56G            Schrägheck;
             e6*2007/46*0334*..       195/60R16 89               11A; 26P; 56G            Frontantrieb;
                                      205/50R16 87               11A; 26B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/55R16 91               11A; 26B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                      215/55R16 93               11A; 24J; 248; 26B;      721; 725; 729; 73C;
                                                                 26N                      74A; 74P; 76U
                                               225/45R16 89      11A; 26B; 685
                                               225/50R16 92      11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27I; 57T

Verkaufsbezeichnung:     PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
HW2          e11*2001/116*0200*.. 57           195/55R16 87      65T                     10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74P
XW3P           e11*2007/46*0015*..   73        195/55R16 87      11A; 21P; 22I; 24J; 65T Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R16 89      11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 56G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T 22         e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/55R16 87             11A; 21B; 22B; 65T       10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/45R16 87             11A; 22B                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                        205/50R16 87             11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74P
                                               225/40R16 85      11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                 24M
                                               225/45R16 89      11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                 685
                                     74 - 110 205/45R16 83       11A; 22B; 5DW
T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/55R16 91        11A; 21P                 ab
                                               215/55R16 93      11A; 21P; 24J; 24M       e11*2001/116*0196*05;
                                               225/50R16 92      11A; 21B; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0576-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 205/50R16 87W                                   nur bis
                                           205/55R16 90          11A; 21B                  e11*2001/116*0196*04;
                                           215/50R16 90          11A; 21B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93          11A; 21B; 22B             12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/50R16 92          11A; 21B; 22B             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 19         G004             73 - 98 205/45R16                  FFN                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                      205/45R16-83               Nur bis 974 kg Achslast   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 zul.                      721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R16-85       11A; 22B                  74P
T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 79   205/45R16-83       nur bis 974 kg zul.       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Achslast                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                    54 - 98   205/45R16          FFN                       721; 725; 73C; 74A;
                                              225/40R16-85       11A; 22B                  74P
T19U           G172                 73 - 98   205/45R16-83                                 Pkw geschlossen;
                                              225/40R16-85       11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P

Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
T 18         F411             77       225/40R16-85              11A; 22B                  Fz-
                              77 - 115 205/50R16-86              11A; 22B                  Breite=1705mm(schmal
                                                                                           e
                                              225/45R16-89       11A; 22B; 24J; 24M;       Ausf);
                                                                 685                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
T 18           F411                 115       205/50R16-86                                 Fz-
                                              225/40R16          11A; 631                  Breite=1745mm(breite
                                              225/45R16-89                                 Ausf.);
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
T 18 F         F410                 150 - 153 205/50R16-86                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R16          11A; 631                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R16-89                                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P
T 20           e1*93/81*0006*..,    85 - 129 205/50R16-86        11A; 22B                  Frontantrieb;
               G608                          215/45R16-86        11A; 22B                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R16-89        11A; 22B                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0576-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T23          e11*98/14*0122*.. 105 - 141 195/55R16 87            11A; 367; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R16               11A; 367; 51G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    195/55R16 87  11A; 21P; 22I; 24J; 65T Frontantrieb;
                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                        195/60R16 89  11A; 21P; 22I; 24J;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      56G                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                              74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 195/50R16 84            11A; 241; 246; 248;      Schrägheck; 4-türig;
                                                                 26P; 27I; 56G            Frontantrieb;
                                              195/55R16 87       11A; 241; 246; 248;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26P; 27I; 56G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              205/50R16 87       11A; 241; 244; 246;      721; 725; 729; 73C;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H       74A; 74P
                                              215/45R16 86       11A; 241; 246; 248;
                                                                 26B; 26N; 27B
                                              225/45R16 89       11A; 241; 244; 246;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                 685

Verkaufsbezeichnung:     URBAN CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
XP11(a)      e11*2001/116*0263*.. 66  205/55R16 91               11A; 22I                 Allradantrieb;
                                      215/55R16 93               11A; 22B; 22H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/50R16 92               11A; 22B; 22H            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P
XP11(a)        e11*2001/116*0263*.. 66 - 74   195/60R16 89       11A; 22I; 56G            Frontantrieb;
                                              205/55R16 91       11A; 22I; 246; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93       11A; 22B; 22H; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 248                      721; 725; 729; 73C;
                                              225/50R16 92       11A; 22B; 22H; 24J;      74A; 74P
                                                                 248

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0576-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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                                                                                                    Seite: 5 von 12
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 46228
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                      Stand: 05.02.2021
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27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/50R16
                     Hinterachse:                        225/45R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung



                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0576-20-WIRD
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ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
_______________________________________________________________________________________________________________
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      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
FFN) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     FUJI HEAVY
       Fahrzeugtyp:    D1(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0021*..
       Handelsbez.:    SUBARU TREZIA

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 220                     HA
             27I                      x = 200            y = 170                     HA
             26B                      x = 230            y = 380                     VA
             26P                      x = 180            y = 330                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 220              8                  HA
             27F                   x = 250       y = 220             21                  HA
             26N                   x = 230       y = 380              8                  VA
             26J                   x = 230       y = 380             20                  VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0576-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0334*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 380            y = 290                     HA
             27B                      x = 430            y = 340                     HA
             26P                      x = 300            y = 400                     VA
             26B                      x = 350            y = 450                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 430       y = 340              8                  HA
             26N                   x = 350       y = 450              8                  VA
             26J                   x = 350       y = 450             21                  VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0576-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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                                                                                                    Seite: 11 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    A10(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0150*..
       Handelsbez.:    LEXUS CT200H

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27I                      x = 380            y = 290                     HA
             27B                      x = 430            y = 340                     HA
             26P                      x = 300            y = 400                     VA
             26B                      x = 350            y = 450                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 430       y = 340              8                  HA
             26N                   x = 350       y = 450              8                  VA
             26J                   x = 350       y = 450             21                  VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0576-20-WIRD
zur Erteilung der ABE 46228
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: Australia 16
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 05.02.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XP12(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0020*..
       Handelsbez.:    TOYOTA VERSO-S

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck, 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             27B                      x = 250            y = 220                     HA
             27I                      x = 200            y = 170                     HA
             26B                      x = 230            y = 380                     VA
             26P                      x = 180            y = 330                     VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 250       y = 220              8                  HA
             27F                   x = 250       y = 220             21                  HA
             26N                   x = 230       y = 380              8                  VA
             26J                   x = 230       y = 380             20                  VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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