Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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Fahrzeughersteller : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
X5 X5 FZ02 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 560 1949 04/19
X5 X5 FZ02 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 565 1940 04/19
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FUJI HEAVY IND.(J)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 52803*02
Zubehör : KIT85
___
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung: SUBARU TREZIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
D1(a) e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/60R15 84 12M Schrägheck; 4-türig;
185/65R15 88 12M Frontantrieb;
195/60R15 88 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 12R; 245; 248 51A; 71C; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 12A; 245; 248 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
EUROPE NV/SA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : XP12(a); XW5(EU,M)-TMG; XW5(EU,M);
XPA1F(EU,M)TGRE; XW5P(EU,M); XPA1F(EU,M)
Zubehör : KIT17
___
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : T25; A10(a); T 18; T19U; T 22; T 19; T 20
Zubehör : KIT85
___
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : T 22
103 Nm für Typ : T 18; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
110 Nm für Typ : XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: LEXUS CT200H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A10(a) e6*2007/46*0334*.. 73 195/65R15 91 erhöhtes
Anzugsmoment
205/55R15 88 135 Nm; Schrägheck;
205/60R15 91 Frontantrieb;
215/60R15 94 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 740; 76Q;
82V
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 22 e11*96/79*0077*.. 66 - 110 195/60R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-86 11A; 12A; 24J 51A; 71C; 71K; 721;
§22 52803*02
205/55R15-87 11A; 12A; 24J; 367 725; 73C; 74A; 74P
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 95 195/65R15 12T; 51G nur bis
205/60R15 91 12A e11*2001/116*0196*04;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; DBW
T25 e11*2001/116*0196*.. 81 - 95 195/65R15 12T; 51G ab
205/60R15 91 12A e11*2001/116*0196*05;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
76Q; DBW
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 19 G004 73 - 98 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-84 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15-86 11A; 54A 721; 725; 73C; 74A;
205/50R15-86 74P
205/55R15-87
T 19 G004 116 - 129 185/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K;
195/60R15 51G 71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
T19U e11*93/81*0010*.. 54 - 98 195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-86 11A; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-86 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-87 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
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Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
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Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CARINA E
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T19U G172 73 - 98 195/55R15 51G Pkw geschlossen;
195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15-86 11A; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
205/50R15-86 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15-87 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA CELICA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T 18 F411 77 205/55R15-87 11A; 22B Fz-
77 - 115 205/55R15 11A; 22B; 51G Breite=1705mm(schmal
e
215/50R15-88 Ausf);
225/50R15-90 11A; 22B; 57I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
T 20 e1*93/81*0006*.., 85 205/55R15-87 Frontantrieb;
G608 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
§22 52803*02
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5(EU, e11*2007/46*2971*.., 72 195/65R15 91 12I erhöhtes
Anzugsmoment
M) e6*2007/46*0339*.. 205/60R15 91 12A 135 Nm;
XW5(EU, e13*2007/46*1931*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG 51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PHV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5P(EU, e11*2007/46*3704*.. 72 195/65R15 91 12I erhöhtes
Anzugsmoment
M) 205/60R15 91 12A 135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA PRIUS PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XW5P(EU, e6*2007/46*0340*.. 72 195/65R15 91 12I erhöhtes
Anzugsmoment
M) 205/60R15 91 12A 135 Nm;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 74P;
740; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
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ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA VERSO-S
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP12(a) e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84 12M Schrägheck; 4-türig;
185/65R15 88 12M Frontantrieb;
195/60R15 88 12M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 12R; 245; 248 51A; 71C; 71K; 721;
205/60R15 91 11A; 12A; 245; 248 725; 729; 73C; 74A;
74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*.. 53 - 92 185/60R15 84 12I Inkl.Hybrid;
)
XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*.. 185/65R15 88 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
)TGRE
195/60R15 88 12A 51A; 71C; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 12A; 26P 725; 73C; 74A; 74P;
205/60R15 91 11A; 12A; 26P 76Q
225/50R15 91 11A; 12A; 24J; 248;
26B; 26N; 27H
Auflagen
§22 52803*02
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
§22 52803*02
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
§22 52803*02
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
82V) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278 mm
(Dicker 9mm) an der Hinterachse nicht zulässig.
DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
§22 52803*02
an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPA1F(EU,M)TGRE
Genehm.Nr.: e13*2007/46*2342*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 255 VA
26P x = 290 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 205 30 VA
§22 52803*02
26N x = 290 y = 205 8 VA
27F x = 330 y = 300 30 HA
27H x = 330 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: XPA1F(EU,M)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0437*..
Handelsbez.: TOYOTA YARIS
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 340 y = 255 VA
26P x = 290 y = 205 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 205 30 VA
§22 52803*02
26N x = 290 y = 205 8 VA
27F x = 330 y = 300 30 HA
27H x = 330 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
ANLAGE: 9 Radtyp: B1.6015
Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH Stand: 01.06.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: TOYOTA
Fahrzeugtyp: A10(a)
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0334*..
Handelsbez.: LEXUS CT200H
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 400 VA
26B x = 350 y = 450 VA
27I x = 380 y = 290 HA
27B x = 430 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 52803*02
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 450 8 VA
26J x = 350 y = 450 21 VA
27H x = 430 y = 340 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.