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							               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                            Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 01.06.2021
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               Fahrzeughersteller                         : FUJI HEAVY IND.(J), TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA,
                                                            TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 38
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                   last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
               X5                  X5                         FZ02 Ø63,3 - Ø54,1          54,1    Kunststoff     560      1949    04/19
               X5                  X5                         FZ02 Ø63,3 - Ø54,1          54,1    Kunststoff     565      1940    04/19
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FUJI HEAVY IND.(J)
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
§22 52803*02




               Zubehör                                    : KIT85
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     SUBARU TREZIA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
               D1(a)        e11*2007/46*0021*.. 66 - 73 185/60R15 84              12M                        Schrägheck; 4-türig;
                                                        185/65R15 88              12M                        Frontantrieb;
                                                        195/60R15 88              12M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/55R15 88              11A; 12R; 245; 248         51A; 71C; 71K; 721;
                                                        205/60R15 91              11A; 12A; 245; 248         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 76Q

               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                            EUROPE NV/SA
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : XP12(a); XW5(EU,M)-TMG; XW5(EU,M);
                                                            XPA1F(EU,M)TGRE; XW5P(EU,M); XPA1F(EU,M)
               Zubehör                                    : KIT17
                                                            ___


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : T25; A10(a); T 18; T19U; T 22; T 19; T 20
               Zubehör                                    : KIT85
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                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
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               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : T 22
                                                         103 Nm für Typ : T 18; T 19; T 20; T19U; T25; XP12(a)
                                                         110 Nm für Typ : XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
                                                         135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)
                                                         erhöhtes Anzugsmoment; XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                                         XW5P(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               A10(a)       e6*2007/46*0334*.. 73    195/65R15 91                                        erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                             205/55R15 88                                135 Nm; Schrägheck;
                                                             205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                                             215/60R15 94      11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74A; 74P; 740; 76Q;
                                                                                                         82V

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T 22         e11*96/79*0077*..    66 - 110 195/60R15            12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          205/50R15-86         11A; 12A; 24J             51A; 71C; 71K; 721;
§22 52803*02




                                                          205/55R15-87         11A; 12A; 24J; 367        725; 73C; 74A; 74P
               T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 95  195/65R15            12T; 51G                  nur bis
                                                          205/60R15 91         12A                       e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; DBW
               T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 95   195/65R15         12T; 51G                  ab
                                                             205/60R15 91      12A                       e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         76Q; DBW

               Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T 19         G004             73 - 98 195/55R15                 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       195/55R15-84                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       195/60R15-86            11A; 54A                  721; 725; 73C; 74A;
                                                       205/50R15-86                                      74P
                                                       205/55R15-87
               T 19         G004             116 - 129 185/65R15               51G                       10B; 11G; 11H; 12K;
                                                       195/60R15               51G                       71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
               T19U           e11*93/81*0010*..    54 - 98   195/55R15-84                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             195/60R15-86      11A; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             205/50R15-86                                721; 725; 73C; 74A;
                                                             205/55R15-87                                74P




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 10
               Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CARINA E
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T19U         G172             73 - 98 195/55R15                 51G                       Pkw geschlossen;
                                                     195/55R15-84                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                     195/60R15-86              11A; 54A                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                     205/50R15-86                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                     205/55R15-87                                        74P

               Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA CELICA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T 18         F411             77       205/55R15-87             11A; 22B                  Fz-
                                             77 - 115 205/55R15                11A; 22B; 51G             Breite=1705mm(schmal
                                                                                                         e
                                                             215/50R15-88                                Ausf);
                                                             225/50R15-90      11A; 22B; 57I             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               T 20           e1*93/81*0006*..,     85       205/55R15-87                                Frontantrieb;
                              G608                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
§22 52803*02




               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  195/65R15 91              12I                       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
               M)             e6*2007/46*0339*..             205/60R15 91      12A                       135 Nm;
               XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
               M)-TMG                                                                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72   195/65R15 91              12I                       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
               M)                                            205/60R15 91      12A                       135 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72    195/65R15 91              12I                       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
               M)                                            205/60R15 91      12A                       135 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; 76U




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO-S
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XP12(a)      e11*2007/46*0020*.. 66 - 73 185/60R15 84           12M                       Schrägheck; 4-türig;
                                                        185/65R15 88           12M                       Frontantrieb;
                                                        195/60R15 88           12M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/55R15 88           11A; 12R; 245; 248        51A; 71C; 71K; 721;
                                                        205/60R15 91           11A; 12A; 245; 248        725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 76Q

               Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA YARIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*..  53 - 92 185/60R15 84             12I                       Inkl.Hybrid;
               )
               XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*..         185/65R15 88             12I                       10B; 11B; 11G; 11H;
               )TGRE
                                                      195/60R15 88             12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                      205/55R15 88             11A; 12A; 26P             725; 73C; 74A; 74P;
                                                      205/60R15 91             11A; 12A; 26P             76Q
                                                      225/50R15 91             11A; 12A; 24J; 248;
                                                                               26B; 26N; 27H

               Auflagen
§22 52803*02




               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
§22 52803*02




               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                          Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                   Stand: 01.06.2021
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                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
§22 52803*02




               57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R15
                                    Hinterachse:                        225/50R15
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
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                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
               82V) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 278 mm
                    (Dicker 9mm) an der Hinterachse nicht zulässig.
               DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
§22 52803*02




                    an der Vorderachse nicht zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:    XPA1F(EU,M)TGRE
                      Genehm.Nr.:     e13*2007/46*2342*..
                      Handelsbez.:    TOYOTA YARIS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 340            y = 255                     VA
                            26P                      x = 290            y = 205                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 290       y = 205            30                 VA
§22 52803*02




                            26N                   x = 290       y = 205             8                 VA
                            27F                   x = 330       y = 300            30                 HA
                            27H                   x = 330       y = 300             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:    XPA1F(EU,M)
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0437*..
                      Handelsbez.:    TOYOTA YARIS

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 340            y = 255                     VA
                            26P                      x = 290            y = 205                     VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 290       y = 205            30                 VA
§22 52803*02




                            26N                   x = 290       y = 205             8                 VA
                            27F                   x = 330       y = 300            30                 HA
                            27H                   x = 330       y = 300             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0281-19-LORD/N1
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52803
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: B1.6015
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 01.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     TOYOTA
                      Fahrzeugtyp:    A10(a)
                      Genehm.Nr.:     e6*2007/46*0334*..
                      Handelsbez.:    LEXUS CT200H

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26P                      x = 300            y = 400                     VA
                            26B                      x = 350            y = 450                     VA
                            27I                      x = 380            y = 290                     HA
                            27B                      x = 430            y = 340                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 52803*02




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26N                   x = 350       y = 450             8                 VA
                            26J                   x = 350       y = 450            21                 VA
                            27H                   x = 430       y = 340             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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