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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Bay-Wheels GmbH
                                  Landzungenstraße 5
                                  68159 Mannheim


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RS2
Typ                               RS2-8019
Radgröße                          8Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           RS2-8019 W4/N27 Ø72,6xØ60,1           5/114,3/60,1       30       720     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47859
Herstellerzeichen                 MAM
Radtyp und Ausführung             MAM RS2-8019
Radgröße                          8Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                       Bay-Wheels GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus GS               183,208        235/35R19   K1a K2b K42 K56 R37 T91 Z49        A01 A02 A04
S19                    183-255        245/35R19   K1a K2b K30 K42 K56 T93 Z49        A05 A08 A09
e6*2001/116*0103*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                     A19 Lim RDK
                                                                                     S01
Lexus GS 450h          218            245/35R19   K1a K2b K30 K42 K56 T93 Z49        A01 A02 A04
HS19                                                                                 A05 A08 A09
e6*2001/116*0106*..                                                                  A12 A14 A16
                                                                                     A19 Lim RDK
                                                                                     S01
Lexus IS               110-153        225/35R19   A01 K1a R02 T88                    A02 A04 A05
XE2(a)                 110-153        235/35R19   A01 G01 K1c K27 K30 K41 T87 T91    A08 A09 A12
e11*2001/116*0206*.    110-153        245/30R19   A01 K1c T89                        A14 A16 A19
                       110-153        245/35R19   R03 T89                            Lim VL9 S01
Lexus IS250c           153            225/35R19   A01 K1a R02 T88                    A02 A04 A05
XE2(a)                 153            235/35R19   A01 G01 K1c K3c K3s K5c R02 T87    A08 A09 A12
e11*2001/116*0206*.                               T91                                A14 A16 A19
                       153            245/35R19   R03 T89                            Cbo RDK VL9
                                                                                     S01
Lexus RX               150-230        245/45R19                                      A02 A04 A05
XU3./HXU3.             150-230        255/45R19                                      A08 A09 A12
e6*2001/116*0090*..,                                                                 A14 A16 A19
e6*2001/116*0098*..                                                                  S01
Lexus SC 430           210            245/35R19   K1b                                A01 A02 A04
Z4                                                                                   A05 A08 A09
e6*98/14*0084*..,                                                                    A12 A14 A16
e6*2001/116*0084*..                                                                  A19 RDK S01
Suzuki Grand Vitara    78-122         245/45R19   K1c K2b                            A01 A02 A04
JT                     78-122         255/45R19   K1c K2b                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..                                                                  A12 A14 A16
- 3-Türer                                                                            A19 Y84 S02
Suzuki Grand Vitara    78-171         245/45R19   K1c K2b K42 Z49                    A01 A02 A04
JT                     78-171         255/45R19   K1c K2b K42 Z49                    A05 A08 A09
e4*2001/116*0091*..                                                                  A12 A14 A16
- 5-Türer                                                                            A19 Y85 S02
Toyota Avensis         110,130        225/35R19   K1c K27 K2b K42 T88                A01 A02 A04
T25                    110,130        235/35R19   G79 K1c K27 K2b K42 K56 T87        A05 A08 A09
e11*2001/116*0196*.    110,130        245/30R19   K1c K2c K42 K56                    A12 A14 A16
                                                                                     A19 Car Flh
                                                                                     K14 K41 K45
                                                                                     K46 Sth S01
Toyota Avensis         93-130         225/40R19   K1a K2b K4h K6e T93                A01 A02 A04
T27                    93-130         235/35R19   K1c K2b K4h K6e T91                A05 A08 A09
e11*2001/116*0331*.    93-130         235/40R19   K1c K2b K4h K6e                    A12 A14 A16
                       93-130         245/35R19   K1c K2b K4h K6f K6g T93            A19 Car Lim
                                                                                     S01
Toyota Corolla Verso   81-130         235/35R19   K1a K1b K2b K41 K42 K45 K56 T91    A01 A02 A04
R1                     81-130         245/30R19   K1a K1b K2b K41 K42 K45 K56 T89    A05 A08 A09
e11*2001/116*0222*.                                                                  A12 A14 A16
                                                                                     A19 Ver S01


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4             100-130        235/45R19   K1a K1b K2b                           A01 A02 A04
XA3                     100-130        245/45R19   K1c K2b                               A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*..     100-130        255/45R19   K1c K2a K2b                           A12 A14 A16
- ohne Radhaus-                                                                          A19 KOV S01
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4             100-130        235/45R19                                         A02 A04 A05
XA3                     100-130        245/45R19                                         A08 A09 A12
e6*2001/116*0105*..     100-130        255/45R19                                         A14 A16 A19
- mit Radhaus-                                                                           KMV RDK
  Verbreiterungen                                                                        S01
- incl. Facelift 2009
Toyota Verso            93-130         225/40R19   T93                                   A02 A04 A05
AR2, AR2N               93-130         245/35R19   A01 K1c K2b K6a T93                   A08 A09 A12
e11*2001/116*0350*;     97,108         235/35R19   A01 K1b T91                           A14 A16 A19
e11*2007/46*0117*..                                                                      Ver S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G79     Ist die Reifengröße 215/50R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 6 von 8

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

VL9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 225/35R19         245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 2 235/35R19         245/35R19, 255/35R19, 285/30R19
Nr. 3 255/30R19         255/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.

Y84     Die Sonderräder sind nur an 3-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Y85     Die Sonderräder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Juni 2011 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Doppelspeichen.
KBA 47859 ab Juli 2009




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                    Bay-Wheels GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7. Juni 2011




Tufan                                                                00166909.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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