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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 11

Auftraggeber                      Bay-Wheels GmbH
                                  Landzungenstraße 5
                                  68159 Mannheim
                                  QM-Nr. 49020390809/01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RS2
Typ                               RS2-8019
Radgröße                          8Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W4           RS2-8019 W4/N27 Ø72,6xØ60,1           5/114,3/60,1       30        720    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47859
Herstellerzeichen                 MAM
Radtyp und Ausführung             MAM RS2-8019
Radgröße                          8Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Lexus
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                         Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 2 von 11

Handelsbezeichnung   kW-Bereich         Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus GS             183,208            235/35R19   K1a K2b K42 K56 R37 T91 Z49         0A1 A01 A02
S19                  183-255            245/35R19   K1a K2b K30 K42 K56 T93 Z49         A04 A05 A08
e6*2001/116*0103*00-                                                                    A09 A12 A14
05                                                                                      A16 A19 Lim
                                                                                        S01
Lexus GS 450h        218                245/35R19   K1a K2b K30 K42 K56 T93 Z49         0A1 A01 A02
HS19                                                                                    A04 A05 A08
e6*2001/116*0106*00-                                                                    A09 A12 A14
06                                                                                      A16 A19 Lim
                                                                                        S01
Lexus IS                 110-153        225/35R19   A01 K1a R02 T88                     0A1 A02 A04
XE2(a)                   110-153        235/35R19   A01 G01 K1c K27 K30 K41 T87 T91     A05 A08 A09
e11*2001/116*            110-153        245/30R19   A01 K1c T89                         A12 A14 A16
0206*00-09               110-153        245/35R19   R03 T89                             A19 Lim VL9
                                                                                        S01
Lexus IS250c             153            225/35R19   A01 K1a R02 T88                     0A1 A02 A04
XE2(a)                   153            235/35R19   A01 G01 K1c K3c K3s K5c R02 T87     A05 A08 A09
e11*2001/116*                                       T91                                 A12 A14 A16
0206*00-09               153            245/35R19   R03 T89                             A19 Cbo VL9
                                                                                        S01
Lexus RX                 150-230        245/45R19                                       0A1 A02 A04
XU3./HXU3.               150-230        255/45R19                                       A05 A08 A09
e6*2001/116*0090*..,                                                                    A12 A14 A16
e6*2001/116*0098*..                                                                     A19 S01
Lexus SC 430             210            245/35R19   K1b                                 0A1 A01 A02
Z4                                                                                      A04 A05 A08
e6*98/14*0084*..,                                                                       A09 A12 A14
e6*2001/116*0084*..                                                                     A16 A19 S01
Suzuki Grand Vitara      78-122         245/45R19   K1c K2b                             0A1 A01 A02
JT                       78-122         255/45R19   K1c K2b                             A04 A05 A08
e4*2001/116*0091*..;                                                                    A09 A12 A14
e4*2007/46*0292*..                                                                      A16 A19 Y84
- 3-Türer                                                                               S02
Suzuki Grand Vitara      78-171         245/45R19   K1c K2b K42 Z49                     0A1 A01 A02
JT                       78-171         255/45R19   K1c K2b K42 Z49                     A04 A05 A08
e4*2001/116*0091*..;                                                                    A09 A12 A14
e4*2007/46*0292*..                                                                      A16 A19 Y85
- 5-Türer                                                                               S02
Toyota Auris (II)        91, 97         225/35R19   K1c K2b K3a K3c K5d T88             0A1 A01 A02
E15UT(a), E15UTN(a)      91, 97         235/35R19   G01 K1c K2b K3a K3c K5d K6r K8i     A04 A05 A08
e11*2001/116*            91, 97         245/30R19   K2c K6i K6r R03 T89                 A09 A12 A14
0305*14-..;              97             215/35R19   K1c K2b NoD T85                     A16 A19 A58
e11*2007/46*                                                                            Car F24 Flh
0019*04-..                                                                              V19 S01
- ab Modell 2013 (E18)




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                         Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris (II)        66, 73         215/35R19   K1c K2b K6g K6i K6r T85             0A1 A01 A02
E15UT(a), E15UTN(a)      66, 73         225/35R19   K1c K2b K3a K3c K5d K6g K6i K6r     A04 A05 A08
e11*2001/116*                                       T88                                 A09 A12 A14
0305*14-..;              66, 73         235/35R19   G01 K1c K2c K3a K3c K5d K6h K6i     A16 A19 A58
e11*2007/46*                                        K6r K8m                             Car F23 Flh
0019*04-..               66, 73         245/30R19   K2c K6h K6i K6r K8h R03 T89         V19 S01
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Avensis           110,130        225/35R19   K1c K27 K2b K42 T88                 0A1 A01 A02
T25                      110,130        235/35R19   G79 K1c K27 K2b K42 K56 T87         A04 A05 A08
e11*2001/116*0196*.      110,130        245/30R19   K1c K2c K42 K56                     A09 A12 A14
                                                                                        A16 A19 Car
                                                                                        Flh K14 K41
                                                                                        K45 K46 Sth
                                                                                        S01
Toyota Avensis           91-130         225/40R19   K1a K2b K4h K6e T93                 0A1 A01 A02
T27, /-MS1               91-130         235/35R19   K1c K2b K4h K6e T91                 A04 A05 A08
e11*2001/116*0331*.;     91-130         235/40R19   K1c K2b K4h K6e                     A09 A12 A14
e11*2007/46*0236*..      91-130         245/35R19   K1c K2b K4h K6f K6g T93             A16 A19 Car
- incl. Facelift 2012                                                                   Lim S01
Toyota Corolla Verso     81-130         235/35R19   K1a K1b K2b K41 K42 K45 K56 T91     0A1 A01 A02
R1                       81-130         245/30R19   K1a K1b K2b K41 K42 K45 K56 T89     A04 A05 A08
e11*2001/116*0222*.                                                                     A09 A12 A14
                                                                                        A16 A19 Ver
                                                                                        S01
Toyota Prius Plus        73             225/35R19   K3a K3c K3i K5a K6f K6g K6i T88     0A1 A01 A02
XW4(a), XW3(a)                                                                          A04 A05 A08
e11*2007/46*0157*..;                                                                    A09 A12 A14
e11*2001/116*0264*                                                                      A16 A19 Car
- Business, Comfort                                                                     S01
Toyota RAV4 (III)        100-130        235/45R19   K1a K1b K2b                         0A1 A01 A02
XA3(a)                   100-130        245/45R19   K1c K2b                             A04 A05 A08
e6*2001/116*             100-130        255/45R19   K1c K2a K2b                         A09 A12 A14
0105*00-08                                                                              A16 A19 A57
- ohne Radhaus-                                                                         KOV S01
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III)        100-130        235/45R19                                       0A1 A02 A04
XA3(a)                   100-130        245/45R19                                       A05 A08 A09
e6*2001/116*             100-130        255/45R19                                       A12 A14 A16
0105*00-08                                                                              A19 A57 KMV
- mit Radhaus-                                                                          S01
  Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV)         91-111         235/50R19   A01 K1c K2b                         0A1 A02 A04
XA3(a)                   91-111         245/45R19                                       A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*09-     91-111         245/50R19   A01 K1c K2b                         A12 A14 A16
- Modell 2013            91-111         255/45R19   A01 K1c K2b                         A19 A57 LT4
                                                                                        Z18 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV)      91-111         225/55R19                                           0A1 A02 A04
XA3(a)                91-111         235/50R19     A01 K1c K2b                           A05 A08 A09
e6*2001/116*0105*09-  91-111         245/45R19                                           A12 A14 A16
- Modell 2013         91-111         245/50R19     A01 K1c K2b                           A19 A57 LT3
                      91-111         255/45R19     A01 K1c K2b                           Z17 S01
Toyota Verso          82-130         225/40R19     T93                                   0A1 A02 A04
AR2, /-N, /-MS1       82-130         245/35R19     A01 K1c K2b K6a T93                   A05 A08 A09
e11*2001/116*0350*..; 97,108         235/35R19     A01 K1b T91                           A12 A14 A16
e11*2007/46*0117*..;                                                                     A19 Ver S01
e11*2007/46*0234*..
- incl. Modell 2013

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 5 von 11

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G79     Ist die Reifengröße 215/50R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 6 von 11

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                      Seite 7 von 11

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                        Seite 8 von 11

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LT3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
225/65R17. (z.Zt nicht für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)

LT4    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung mit
235/55R18. (z.Zt für Ausstattungsvariante „START-Edition“ und „Executive“)

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 9 von 11

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 3    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 4    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 6    235/45R19      255/40R19
Nr. 7    235/50R19      255/45R19
Nr. 8    245/30R19      305/25R19
Nr. 9    245/35R19      265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 11   245/45R19      275/40R19
Nr. 12   255/30R19      305/25R19
Nr. 13   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 15   255/45R19      285/40R19
Nr. 16   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
Nr. 17   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   265/40R19      295/35R19
Nr. 20   265/50R19      295/45R19
Nr. 21   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VL9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 225/35R19         245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 2 235/35R19         245/35R19, 255/35R19, 285/30R19
Nr. 3 255/30R19         255/35R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
(z.B. Verso,...)

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                    Bay-Wheels GmbH

                                                                                  Seite 10 von 11

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. März 2014 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Pulverbeschichtete Sonderräder mit 5 Doppelspeichen.
KBA 47859 ab Juli 2009




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47859 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55004908 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8Jx19H2 Typ RS2-8019
Hersteller                    Bay-Wheels GmbH

                                                                                    Seite 11 von 11

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2009.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. März 2014




Tufan                                                                00207438.DOC




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