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							Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
51143360            PCD 114,3               ohne                        60,1                    850     2380    04/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : JT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : NZ
                                          110 Nm für Typ : JT
Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100         11A; 22I; 24J; 24M         2-türig; 4-türig;
                                          235/50R18 97          11A; 22I; 24C; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/55R18 100         11A; 22I; 24C; 24M         12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/50R18 100         11A; 22B; 24C; 24D         723; 73C; 74A
                                          255/45R18 99          11A; 22I; 24C; 24M

Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
NZ           e4*2007/46*0155*.. 100   215/35R18 80              11A; 21B; 22B; 24C;        Frontantrieb;
                                                                244; 247; 260; 273         Radschrauben;
                                              225/35R18 83      11A; 21B; 22B; 24C;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24D; 260; 274              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 729; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : XC1(EU,M); AZ1 (Flachbund lose)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : AL2(EU,M) (Serie Flachb. lose)
Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : E15UT(a)MS1; E15UTN(a); S19(a); XW4(a); XE2(a);
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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                                         HXU3(a); XA3(a); XU3(a); AX1T(EU,M); T25; AX1T(EU,M)-TMG;
                                         E15J(a); AR2; M2; R1; T27; E15UT(a); A2; XA4(EU,M); XW3(a)
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a)
                                          110 Nm für Typ : M2
                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                          135 Nm für Typ : AL2(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; AR2 erhöhtes
                                          Anzugsmoment; HXU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; T27 erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                          Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a)
                                          erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                          140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                          AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
                                          Anzugsmoment
                                          160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97     215/40R18 89      11A; 21P; 21S; 22I;      erhöhtes
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                               24J; 24M                 Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                225/40R18 88      11A; 21P; 21T; 22B;      e11*2001/116*0305*13;
1          e11*2007/46*0019*..                                  24D; 24J                 2-türig; 4-türig;
E15UTN(a)
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73   215/40R18 89      11A; 24J; 248; 26B;      erhöhtes
                                                                26N; 27I                 Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                              225/40R18 88      11A; 24C; 248; 26B;      SPORTS; ab
                                                                26J; 27B; 27H            e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Kombi; Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                         se;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   215/40R18 89      11A; 24J; 248; 26B;      erhöhtes
                                                                26N                      Anzugsmoment
                                                                                         115 Nm; AURIS
                                                                                         TOURING
                                              225/40R18 88      11A; 24C; 248; 26B;      SPORTS; ab
                                                                26J; 27H; 27I            e11*2001/116*0305*14;
                                                                                         Kombi; Schrägheck;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                      erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/40R18 95                               135 Nm; bis
                                    183 - 208 245/40R18 93                               e6*2001/116*0103*05;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18           Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                         135 Nm; bis
                                              225/40R18 92  51J                          e11*2001/116*0206*09;
                                              235/40R18 91W 11A; 24J; 51J                Cabrio; Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS NX300H, LEXUS NX200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
AZ1          e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/55R18 100                              160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/45R18 94         11A; 246; 248; 26B;      erhöhtes
M)                                                              27F                      Anzugsmoment
                                                                                         140 Nm; Coupe;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740;
                                                                                         76O

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 235/50R18 97                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/55R18         51G                      135 Nm;
                                              245/45R18 96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R18 99                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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                                                                                                     Seite: 4 von 17
Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 235/50R18 97                                  erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/55R18         51G                      135 Nm;
                                              245/45R18 96                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R18 99                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RX200T, RX350, RX450H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
AL2(EU,      e6*2007/46*0163*.. 193    235/65R18 106 12K                                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
M)                                            245/60R18 105 12A                          135 Nm;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A; 740; 76O

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89        11A; 21B; 22I; 24J;      ab
                                                                24M                      e11*2001/116*0196*05;
                                              225/40R18 88W     11A; 21B; 22I; 24J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/40R18 91      11A; 21B; 22B; 24J;      723; 73C; 74A
                                                                24M
                                              245/35R18 88W     11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                68T
T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89      11A; 21B; 22B            nur bis
                                              225/35R18 87W     11A; 21B; 22B; 24J;      e11*2001/116*0196*04;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 88W     11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M                      723; 73C; 74A
                                              245/35R18 88W     11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                68T
T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91       11A; 22M; 24J; 248       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/40R18 91 11A; 21P; 22M; 24J;           135 Nm; Limousine;
                                                           248                           Frontantrieb;
                                    91 - 130 225/40R18 92  11A; 22M; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R18 91W 11A; 22M; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/40R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J;           723; 729; 73C; 74A;
                                                           248                           740
                                             235/45R18 94  11A; 21P; 22M; 24J;
                                                           248
                                             245/40R18 93  11A; 21P; 22L; 241;
                                                           246; 248
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92         11A; 22M; 24J; 248       erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              225/45R18 91      11A; 22M; 24J; 248       135 Nm; Kombi;
                                              235/40R18 91      11A; 21P; 22M; 24J;      Frontantrieb;
                                                                248                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94      11A; 21P; 22M; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                248                      723; 729; 73C; 74A;
                                              245/40R18 93      11A; 21P; 22L; 241;      740
                                                                246; 248

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;             Frontantrieb;
             e6*98/14*0083*..                            24J; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85      225/50R18 95      11A; 24C; 244; 247;      erhöhtes
M)                                                              26B; 26J; 27B; 27F       Anzugsmoment
                                                                                         140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/45R18 94      11A; 24C; 244; 247;      Frontantrieb;
M)-TMG                                                          26B; 26J; 27B; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R18 97      11A; 24C; 24D; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                26J; 27B; 27F            723; 73C; 74A; 740
                                              245/45R18 96      11A; 24C; 244; 247;
                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/45R18 99      11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R18 89                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/40R18 91         11A; 22I; 24J; 24M       723; 73C; 74A
                                           235/40R18 91         11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73     215/45R18 89            11A; 26P; 27I            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/40R18 91      11A; 24J; 248; 26B;      135 Nm; Prius Plus;
                                                                26N; 27B; 67Q            Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    215/45R18 89   11A; 26P; 27I                     erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                              235/40R18 91      11A; 24J; 248; 26B;      135 Nm; Prius Plus;
                                                                26N; 27B; 67Q            Kombi; Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97         11A; 22B; 24J; 367       2-türig; 4-türig;
             e6*98/14*0070*..              245/45R18 96         11A; 22B; 24J; 367       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R18 99         11A; 22B; 24J; 367       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/50R18 97     11A; 24K                 bis
                                               235/55R18 99     11A; 24K                 e6*2001/116*0105*08;
                                               245/50R18 100    11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/45R18 99     11A; 24K                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               255/50R18 102    11A; 24J; 24N            723; 73C; 74A
                                               255/55R18 105    11A; 24J; 24N; 54A
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 225/55R18 98      11A; 24J; 27I            erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..             225/60R18 100     11A; 24J; 27I            135 Nm; ab
M)                                            235/50R18 97      11A; 24J; 27B            e6*2001/116*0105*09;
                                              235/55R18 100     11A; 24J; 27B            Allradantrieb;
                                              245/50R18 100     11A; 24J; 248; 27B       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A; 740

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
                                              225/45R18 95                              135 Nm; Frontantrieb;
                                              235/40R18 95      11A; 24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R18 94      11A; 24J                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R18 93      11A; 21P; 22I; 24J; 248 723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        740; MAO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
274) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 28,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          215/45R18
                     Hinterachse:                          235/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        225/40R18
                     Hinterachse:                        245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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                                                                                                    Seite: 11 von 17
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XW4(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0157*..
       Handelsbez.:    TOYOTA Prius Plus

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 260             y = 240                   VA
             26B                      x = 310             y = 290                   VA
             27I                      x = 240             y = 330                   HA
             27B                      x = 290             y = 380                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 310       y = 290             8                 VA
             26J                   x = 310       y = 290            13                 VA
             27H                   x = 290       y = 380             8                 HA
             27F                   x = 290       y = 380             9                 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XC1(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2883*..
       Handelsbez.:    LEXUS RC200T, Lexus RC300H

       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 280                   VA
             26P                      x = 240             y = 230                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 290       y = 280             4                 VA
             26N                   x = 290       y = 280             4                 VA
             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
             27H                   x = 180       y = 330             8                 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27B                      x = 400             y = 400                   HA
             27I                      x = 350             y = 380                   HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 250                   VA
             26P                      x = 250             y = 200                   VA
             27B                      x = 300             y = 300                   HA
             27I                      x = 250             y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
Gutachten 366-0113-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50436
zu V.1. ANLAGE: 43                                               Radtyp: D918
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 26.09.2017
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Fahrzeug:

       Hersteller:     TOYOTA
       Fahrzeugtyp:    E15UT(a)
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0305*..
       Handelsbez.:    AURIS

       Variante(n):    AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 330                   VA
             27I                      x = 300             y = 350                   HA
             26P                      x = 250             y = 280                   VA
             27B                      x = 350             y = 400                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
             26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
             27F                   x = 350       y = 400            10                 HA
						
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