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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 8 J x 18 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49741*04




                                         special wheels for passenger cars 8 J x 18 H2


                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      WF8080
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49741                     Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49741*04




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV SÜD Auto Service GmbH
                      DE-80686 München

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      11.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0017-14-MURD/N4
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49741                    Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 36

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49741*04




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      weitere Ausführungen kommen hinzu
                      further versions are added

                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49741                      Erweiterung Nr.: 04
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        27.07.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49741*04




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                      : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
                Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                    och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last      umf.      Fertig
                                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                WF8080/F 60,1       F                       Ø60.1-P-Ø76                 60,1     Kunststoff     670     2254     07/15
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SUZUKI
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : FR; JT
                Zubehör                                 : P12
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : JY; (Kegelbund)
§ 22 49741*04




                Zubehör                                 : P14
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : NZ; ((nur VIN NR.: TSM...))
                Zubehör                                 : P14
                Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                          Typ : LY; JY
                Zubehör                                 : P14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 85 Nm für Typ : JY; LY
                                                          100 Nm für Typ : JY; NZ
                                                          110 Nm für Typ : JT
                                                          140 Nm für Typ : FR
                Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
                JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100         11A; 24J                    2-türig; 4-türig;
                                                          235/50R18 97          11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/55R18 100         11A; 22I; 24J; 24M          12A; 51A; 71K; 723;
                                                          245/50R18 100         11A; 22I; 24C; 24M          73C; 74A; 74P
                                                          255/45R18 99          11A; 22I; 24J; 24M
                                                          255/50R18 102         11A; 22B; 24C; 24D

                Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
                FR           e4*2007/46*0142*.. 131             235/40R18 91    11A; 21P; 245; 248          Allradantrieb;
                                                                235/45R18 94    11A; 21P; 245; 248          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                245/40R18 93    11A; 21P; 241; 246;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                248; 260                    723; 729; 73C; 74A;
                                                                                                            74P
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SWIFT
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NZ           e4*2007/46*0155*.. 100   215/35R18 80              11A; 21P; 22B; 24C;      Frontantrieb;
                                                                                24M; 272                 Radschrauben;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89            11A; 24J; 248; 26J; 27F bis
                                                                                                        e4*2007/46*0779*03;
                                                               215/45R18 89     11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                               225/40R18 88     11A; 24C; 248; 26J;     Frontantrieb;
                                                                                27F                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/45R18 91     11A; 24C; 248; 26J;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                27F                     73C; 74A; 74P
                                                               235/40R18 91     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26J; 27F
                                                               245/35R18 92     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26J; 27F
                                                               245/40R18 93     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26J; 27F
§ 22 49741*04




                JY             e4*2007/46*0779*..   82 - 103 215/45R18 89       11A; 24J; 248; 27I      ab
                                                                                                        e4*2007/46*0779*04;
                                                               225/45R18 91     11A; 24J; 248; 26P;     Schräghecklimousine;
                                                                                27B; 27H                Allradantrieb;
                                                               235/45R18 94     11A; 24J; 244; 26P;     Frontantrieb;
                                                                                27B; 27F                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               245/40R18 93     11A; 24C; 244; 247;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                26B; 26N; 27B           73C; 74A; 74P
                                                               245/45R18 96     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26N; 27B; 27F

                Verkaufsbezeichnung:     VITARA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89           11A; 24J; 248; 27I      Allradantrieb;
                                                         225/45R18 91           11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/45R18 94     11A; 24J; 248; 26N;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                26P; 27B                73C; 74A; 74P
                                                               245/40R18 93     11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26N; 27B

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : AZ1; XC1(EU,M) (Flachbund lose)
                Zubehör                                 : P8
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Befestigungsteile                       : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : V3; XA4(EU,M); XA3(a); XW4(a); E15UT(a); M2; T25;
                                                          XW3(a); AX1T(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M); E15UTN(a); R3; S16;
                                                          E15J(a); E15UT(a)MS1; R1; S19(a); XE2(a); A2; AR2; T27
                Zubehör                                 : P8
                Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 103 Nm für Typ : A2; R1; T25; XA3(a)
                                                          104 Nm für Typ : V3
                                                          110 Nm für Typ : M2; R3
                                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                          135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                          140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
                                                          160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24J;            erhöhtes
§ 22 49741*04




                E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                         24M                            Anzugsmoment
                                                                                                         115 Nm; bis
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                 235/40R18 91     11A; 21B; 21T; 24D;      e11*2001/116*0305*13;
                1                                                               24J; 54A                 2-türig; 4-türig;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97    215/40R18 89     11A; 21S; 22I; 24J;      erhöhtes
                E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..                             24M                      Anzugsmoment
                                                                                                         115 Nm; bis
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                 225/40R18 88     11A; 21P; 21S; 22I;      e11*2001/116*0305*13;
                1          e11*2007/46*0019*..                                  24J; 24M                 2-türig; 4-türig;
                E15UTN(a)
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 66 - 73    215/40R18 89     11A; 24J; 248; 26B       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         115 Nm; AURIS
                                                                                                         TOURING
                                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                         Kombi; Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                                         se;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 82 - 97     215/40R18 89      11A; 24J; 248; 26B       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         115 Nm; AURIS
                                                                                                         TOURING
                                                                                                         SPORTS; ab
                                                                                                         e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                         Kombi; Schrägheck;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                  erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                               e11*98/14*0078*..              245/40R18 93W 11A; 24J                     135 Nm;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
§ 22 49741*04




                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
                S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                      erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              235/40R18 95                               135 Nm; bis
                                                    183 - 208 245/40R18 93                               e6*2001/116*0103*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H, IS200T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18           Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                                51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                                         135 Nm; bis
                                                              225/40R18 92  51J                          e11*2001/116*0206*09;
                                                              235/40R18 91W 51J                          Cabrio; Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS NX300H, LEXUS NX200T
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                AZ1          e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 225/60R18 100                                  erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              235/55R18         51G                      160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 5 von 21

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS RC200T, Lexus RC300H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133 - 180 235/45R18 94         11A; 246; 26B; 27F       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                M)                                                                                       140 Nm; Coupe;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740;
                                                                                                         76O

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen          Auflagen zu Reifen           Auflagen
                T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89    11A; 21B                     nur bis
                                                            225/35R18 87W   11A; 21B                     e11*2001/116*0196*04;
                                                            225/40R18 88W   11A; 21B                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18 88W   11A; 22B; 24M; 57F;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            68T                          73C; 74A; 74P
                T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  11A; 21P                     ab
                                                              225/40R18 88W 11A; 21B; 22I; 24J;          e11*2001/116*0196*05;
                                                                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/40R18 91  11A; 21B; 22I; 24J;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                            24M                          73C; 74A; 74P
§ 22 49741*04




                                                              245/35R18 88W 11A; 22B; 24M; 57F;
                                                                            68T
                T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92   11A; 245                     erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              225/45R18 91      11A; 245                 135 Nm; Kombi;
                                                              235/40R18 91      11A; 22M; 24J; 248       Frontantrieb;
                                                              235/45R18 94      11A; 22M; 24J; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93      11A; 21P; 22M; 24J;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                248                      729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740
                T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91       11A; 245                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                             235/40R18 91       11A; 22M; 24J; 248       135 Nm; Limousine;
                                                    91 - 130 225/40R18 92       11A; 245                 Frontantrieb;
                                                             225/45R18 91W      11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/40R18 91W      11A; 22M; 24J; 248       12A; 51A; 71K; 723;
                                                             235/45R18 94       11A; 22M; 24J; 248       729; 73C; 74A; 74P;
                                                             245/40R18 93       11A; 21P; 22M; 24J;      740
                                                                                248

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W 11A; 21P; 22M; 24J              Frontantrieb;
                             e6*98/14*0083*..              235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 22M;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24J                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W 11A; 21B; 22B; 22F;            10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*98/14*0085*..                             24J                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                            235/40R18 91W 11A; 22B; 22F; 24J;            73C; 74A; 74P
                                                                          24M
                                                            235/45R18 94  11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                          24J; 24M
                                                            245/40R18 93W 11A; 21B; 22B; 22F;
                                                                          24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 72 - 85      225/50R18 95      11A; 24M; 241; 246;      erhöhtes
                M)                                                              26B; 26J; 27B; 27H       Anzugsmoment
                                                                                                         140 Nm; Allradantrieb;
                AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/45R18 94      11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                M)-TMG                                                          26J; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/50R18 97      11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F       73C; 74A; 74P; 740
                                                              245/45R18 96      11A; 24M; 241; 246;
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F
                                                              255/45R18 99      11A; 24C; 244; 247;
                                                                                26B; 26J; 27B; 27F
§ 22 49741*04




                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/45R18 89                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                           225/40R18 91                                  73C; 74A; 74P
                                                           235/40R18 91         11A; 22I; 24J; 24M

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97         11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e6*98/14*0069*..                                 24C                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius Plus
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73     215/45R18 89            11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              235/40R18 91      11A; 26B; 27I; 67Q       135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 7 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
                XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    215/45R18 89   11A; 26P                          erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              235/40R18 91      11A; 26B; 27I; 67Q       135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                         Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 235/50R18 97         11A; 367                 2-türig; 4-türig;
                             e6*98/14*0070*..              245/45R18 96         11A; 367                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R18 99         11A; 367                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                         73C; 74A; 74P
                XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 225/55R18 98      11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..             225/60R18 100     11A; 27I                 135 Nm; ab
                M)                                            235/50R18 97      11A; 24J; 27I            e6*2001/116*0105*09;
                                                              235/55R18 100     11A; 24J; 27I            Allradantrieb;
                                                              245/50R18 100     11A; 24J; 27B            Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
§ 22 49741*04




                                                                                                         73C; 74A; 74P; 740
                XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   100 - 130 235/50R18 97     11A; 24K                 bis
                                                               235/55R18 99     11A; 24K                 e6*2001/116*0105*08;
                                                               245/50R18 100    11A; 24K                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               255/45R18 99     11A; 24K                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                               255/50R18 102    11A; 24K                 73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92                                  erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                              225/45R18 95                               135 Nm; Frontantrieb;
                                                              235/40R18 95                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/45R18 94                               12A; 51A; 71K; 723;
                                                              245/40R18 93      11A; 246                 729; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740; MAO

                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 49741*04




                21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
§ 22 49741*04




                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
                     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                       oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                       lassen.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 49741*04




                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 49741*04




                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          215/45R18
                                    Hinterachse:                          235/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
§ 22 49741*04




                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
                       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
                       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:    JY
                       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                       Variante(n):    ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 260                   VA
                             26P                      x = 250             y = 210                   VA
                             27B                      x = 330             y = 400                   HA
                             27I                      x = 280             y = 360                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 49741*04




                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 260             5                 VA
                             26J                   x = 300       y = 260             5                 VA
                             27H                   x = 330       y = 400             8                 HA
                             27F                   x = 330       y = 400            25                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:    JY
                       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0779*..
                       Handelsbez.:    SX4, SUZUKI SX4

                       Variante(n):    Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300            26                 VA
                             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 300            24                 HA
                             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
§ 22 49741*04
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:    LY
                       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0928*..
                       Handelsbez.:    VITARA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                   VA
                             26P                      x = 250             y = 250                   VA
                             27B                      x = 300             y = 300                   HA
                             27I                      x = 250             y = 250                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300            10                 VA
§ 22 49741*04




                             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
                             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)-TMG
                       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1765*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             27B                      x = 300             y = 300                   HA
                             27I                      x = 250             y = 250                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
§ 22 49741*04




                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    XC1(EU,M)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*2883*..
                       Handelsbez.:    LEXUS RC200T, Lexus RC300H

                       Variante(n):    Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290             y = 280                   VA
                             26P                      x = 240             y = 230                   VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 290       y = 280             4                 VA
                             26N                   x = 290       y = 280             4                 VA
                             27F                   x = 280       y = 400            30                 HA
§ 22 49741*04




                             27H                   x = 180       y = 330             8                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    XA3(a)
                       Genehm.Nr.:     e6*2001/116*0105*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA RAV4

                       Variante(n):    ab e6*2001/116*0105*09

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 400             y = 400                   HA
                             27I                      x = 350             y = 380                   HA
§ 22 49741*04
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    E15UT(a)
                       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0305*..
                       Handelsbez.:    AURIS

                       Variante(n):    AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 330                   VA
                             27I                      x = 300             y = 350                   HA
                             26P                      x = 250             y = 280                   VA
                             27B                      x = 350             y = 400                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 330             8                 VA
§ 22 49741*04




                             26J                   x = 300       y = 330            25                 VA
                             27H                   x = 350       y = 400             8                 HA
                             27F                   x = 350       y = 400            10                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    AX1T(EU,M)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*3641*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                   VA
                             26P                      x = 250             y = 200                   VA
                             27B                      x = 300             y = 300                   HA
                             27I                      x = 250             y = 250                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
§ 22 49741*04




                             26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                             27F                   x = 300       y = 250            30                 HA
                             27H                   x = 300       y = 250             8                 HA
                Gutachten 366-0017-14-MURD/N4
                zur Erteilung der ABE 49741
                zu V.1. ANLAGE: 25                                               Radtyp: WF8080
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 11.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:     TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:    XW4(a)
                       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0157*..
                       Handelsbez.:    TOYOTA Prius Plus

                       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 260             y = 240                   VA
                             26B                      x = 310             y = 290                   VA
                             27I                      x = 240             y = 330                   HA
                             27B                      x = 290             y = 380                   HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                             26N                   x = 310       y = 290             8                 VA
§ 22 49741*04




                             26J                   x = 310       y = 290            13                 VA
                             27H                   x = 290       y = 380             8                 HA
                             27F                   x = 290       y = 380             9                 HA
						
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