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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49427*04



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 18 H2


                Typ:                         ZH8080
§ 22 49427*04




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49427


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49427*04


                Die ABE-Nr. 49427*04 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ ZH8080, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0082-13-WIRD/N4 vom 02.02.2017 beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,
§ 22 49427*04




                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 02.02.2017 festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 02.03.2017
                Im Auftrag
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                           Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.02.2017
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                Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                1143540601/FF       ZH8080/FF PCD114.3         Ø60.1-P-Ø76                 60,1     Kunststoff     705     2250     03/13
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : GY; FR; JT
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P11; ww. P12
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : JY; (Kegelbund)
§ 22 49427*04




                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P14
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                             Typ : EY; JY; FY; LY
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P14
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                                             100 Nm für Typ : JY
                                                             110 Nm für Typ : JT
                                                             140 Nm für Typ : FR
                Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88         215/40R18 85                                 Allradantrieb;
                                                                 215/45R18 89                                 Frontantrieb;
                                                                 225/40R18 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 225/45R18 91                                 12A; 51A; 573; 71C;
                                                                 235/40R18 91                                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 225/60R18 100                                       2-türig; 4-türig;
                                                          235/50R18 97              11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/55R18 100             11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                          245/50R18 100             11A; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                          255/45R18 99              11A; 24J                  74P
                                                          255/50R18 102             11A; 22I; 24J; 24M




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                FR           e4*2007/46*0142*.. 131            235/40R18 91      11A; 245                  Allradantrieb;
                                                               235/45R18 94      11A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               245/40R18 93      11A; 245; 248             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 729;
                                                                                                           73C; 74A; 74P

                Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
                EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/40R18 85                                Allradantrieb;
                                                               215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                                               225/40R18 88                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/45R18 91                                12A; 51A; 573; 71C;
                                                               235/40R18 91      11A; 24M                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74A; 74P
                GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/40R18 85      11A; 22I; 24C; 24M        Stufenheck;
                                                               225/35R18 83      11A; 22I; 24C; 24M        Frontantrieb;
                                                               225/40R18 88      11A; 22I; 24C; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/40R18 91      11A; 22B; 24C; 24D        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               245/35R18 88      11A; 22B; 22M; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                 24D; 570                  74P

                                         SX4, SUZUKI SX4
§ 22 49427*04




                Verkaufsbezeichnung:
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JY           e4*2007/46*0779*.. 88      215/40R18 89             11A; 24J; 26N; 27H      bis
                                                        215/45R18 89             11A; 24J; 26N; 27H      e4*2007/46*0779*03;
                                                        225/40R18 88             11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                               225/45R18 91      11A; 24J; 248; 26J; 27F Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               235/40R18 91      11A; 24J; 248; 26J; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
                JY             e4*2007/46*0779*..    82 - 103 215/45R18 89                               ab
                                                                                                         e4*2007/46*0779*04;
                                                               225/45R18 91      11A; 246; 248; 27B      Schräghecklimousine;
                                                               235/45R18 94      11A; 24J; 248; 27B;     Allradantrieb;
                                                                                 27F                     Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

                Verkaufsbezeichnung:     VITARA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 215/45R18 89                                      Allradantrieb;
                                                         225/45R18 91            11A; 24J; 248; 27I        Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                           Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : XC1(EU,M) (Flachbund lose)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P8
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : R3; E15UTN(a); S16; T27; XW4(a); XW3(a); M2; S19(a);
                                                             AR2; XE2(a); AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a); XE1; XA4(EU,M);
                                                             AX1T(EU,M); E15UT(a); R1; E15UT(a)MS1; XA3(a); T25; V3
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P8
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                                             104 Nm für Typ : V3
                                                             110 Nm für Typ : M2; R3
                                                             115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                             erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                             E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                             135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                                             Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                                             Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
§ 22 49427*04




                                                             erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a)
                                                             erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW4(a)
                                                             erhöhtes Anzugsmoment
                                                             140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                             AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
                                                             Anzugsmoment
                Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97        215/40R18 89                                erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                  225/40R18 88       11A; 21S; 24M            115 Nm; bis
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                               e11*2001/116*0305*13;
                1
                E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                                2-türig; 4-türig;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 740
                E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/40R18 88W 11A; 21P; 21S; 24M               erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                  235/40R18 91       11A; 21P; 21S; 24J;      115 Nm; bis
                E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                      24M; 54A                 e11*2001/116*0305*13;
                1
                                                                                                             2-türig; 4-türig;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 740




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 4 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     AURIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                E15UT(a)     e11*2001/116*0305*.. 66 - 73     215/40R18 89       11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                                          115 Nm; AURIS
                                                                                                          TOURING
                                                                                                          SPORTS; ab
                                                                                                          e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                          Kombi; Schrägheck;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          Verbundlenkerhinterach
                                                                                                          se;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740
                E15UT(a)       e11*2001/116*0305*.. 82 - 97   215/40R18 89       11A; 26P                 erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                                          115 Nm; AURIS
                                                                                                          TOURING
                                                                                                          SPORTS; ab
                                                                                                          e11*2001/116*0305*14;
                                                                                                          Kombi; Schrägheck;
                                                                                                          Frontantrieb;
§ 22 49427*04




                                                                                                          Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/40R18 91Y                                   erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                               e11*98/14*0078*..              245/40R18 93W                               135 Nm;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/40R18 91Y                                       erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              235/40R18 95                                135 Nm; bis
                                                    183 - 208 245/40R18 93                                e6*2001/116*0103*05;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 740




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
                XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J;            erhöhtes
                             e11*98/14*0110*..                             24M; 5FE                       Anzugsmoment
                                                                                                          135 Nm; Kombi;
                                                              225/40R18 92       11A; 21B; 22B; 24J;      Limousine;
                                                                                 24M                      Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 225/40R18            Nur Sportausführung;     erhöhtes
                                                                                 51G; 57E; 575            Anzugsmoment
                                                                                                          135 Nm; bis
                                                              225/40R18 92  51J                           e11*2001/116*0206*09;
                                                              235/40R18 91W 51J                           Cabrio; Limousine;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740
§ 22 49427*04




                Verkaufsbezeichnung:     Lexus RC200T, Lexus RC300H
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133    235/45R18 94             11A; 26P; 27H            erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                M)                                                                                        140 Nm; Coupe;
                                                                                                          Heckantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/40R18 89                                  nur bis
                                                            225/35R18 87W                                 e11*2001/116*0196*04;
                                                            225/40R18 88W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R18 88W 57F; 68T                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
                T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R18 89  11A; 21P                      ab
                                                              225/40R18 88W 11A; 21P                      e11*2001/116*0196*05;
                                                              235/40R18 91  11A; 21B                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/35R18 88W 11A; 22I; 24M; 57F;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                            68T                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 21
                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                T27          e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 225/45R18 91                                   erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                             235/40R18 91                                 135 Nm; Limousine;
                                                    91 - 130 225/40R18 92                                 Frontantrieb;
                                                             225/45R18 91W                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/40R18 91W                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             235/45R18 94                                 721; 725; 729; 73C;
                                                             245/40R18 93  11A; 245                       74A; 74P; 740
                T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R18 92                                 erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              225/45R18 91                                135 Nm; Kombi;
                                                              235/40R18 91                                Frontantrieb;
                                                              235/45R18 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/40R18 93       11A; 245                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/40R18 91W                                  Frontantrieb;
                               e6*98/14*0083*..                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49427*04




                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/45R18 91W        11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                             e6*98/14*0085*..               235/40R18 91W        11A; 22B; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            235/45R18 94         11A; 21B; 22B; 24J       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 85           225/50R18 95       11A; 24J; 248; 26B;      erhöhtes
                M)                                                               26J; 27B; 27H            Anzugsmoment
                                                                                                          140 Nm; Allradantrieb;
                AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/45R18 94       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                M)-TMG                                                           26N; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              235/50R18 97       11A; 24M; 241; 246;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27H       721; 725; 73C; 74A;
                                                              245/45R18 96       11A; 24J; 248; 26B;      74P; 740
                                                                                 26J; 27B; 27H
                                                              255/45R18 99       11A; 24M; 241; 246;
                                                                                 26B; 26J; 27B; 27H

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 215/40R18 89                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/45R18 89                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           225/40R18 91                                   721; 725; 73C; 74A;
                                                           235/40R18 91                                   74P


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PREVIA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                R3           e6*2001/116*0069*.., 85 - 115 245/40R18 97          11A; 21B; 21J; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                               e6*98/14*0069*..                                  24J; 367                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

                Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius Plus
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XW4(a)       e11*2007/46*0157*.. 73      215/45R18 89                                     erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                                          135 Nm; Prius Plus;
                                                                                                          Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     Toyota Prius, Toyota Prius Plus
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW     Reifen          Auflagen zu Reifen               Auflagen
                XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73     215/45R18 89                                     erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                                                          135 Nm; Prius Plus;
§ 22 49427*04




                                                                                                          Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740

                Verkaufsbezeichnung:     Toyota RAV4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XA4(EU,      e6*2007/46*0166*.. 91 - 114 225/55R18 98            12R                      erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                M)                                            225/60R18 100 12A                           135 Nm; Allradantrieb;
                                                              235/50R18 97  11A; 12A; 27I                 Frontantrieb;
                                                              235/55R18 100 11A; 12A; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          740

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/50R18 97          11A; 24O                 bis
                                                           235/55R18 99          11A; 24O                 e6*2001/116*0105*08;
                                                           255/45R18 99          11A; 24O                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 225/55R18 98           12R                      erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              225/60R18 100 12A                           135 Nm; ab
                                                              235/50R18 97  11A; 12A; 27I                 e6*2001/116*0105*09;
                                                              235/55R18 100 11A; 12A; 27I                 Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                          740

                Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 130 225/40R18 92                                   erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                              225/45R18 95                                135 Nm; Frontantrieb;
                                                              235/40R18 95                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 740; MAO
§ 22 49427*04




                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                                                                                                                     Seite: 9 von 21
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
§ 22 49427*04




                     herzustellen.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                      kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
§ 22 49427*04




                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                         Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 02.02.2017
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                27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
§ 22 49427*04




                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        215/40R18
                                     Hinterachse:                        245/35R18
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.


                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
§ 22 49427*04




                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     zu überprüfen.
                     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                     nochmals zu überprüfen.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                     Zentrierringe verwendet werden.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49427*04




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:      JY
                       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0779*..
                       Handelsbez.:      SX4, SUZUKI SX4

                       Variante(n):      ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 260                    VA
                             26P                      x = 250             y = 210                    VA
                             27B                      x = 330             y = 400                    HA
                             27I                      x = 280             y = 360                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 49427*04




                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 260              5                VA
                             26J                   x = 300       y = 260              5                VA
                             27H                   x = 330       y = 400              8                HA
                             27F                   x = 330       y = 400             25                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:      JY
                       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0779*..
                       Handelsbez.:      SX4, SUZUKI SX4

                       Variante(n):      Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300             26                VA
                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 300             24                HA
                             27H                   x = 300       y = 300              8                HA
§ 22 49427*04




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 16 von 21

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       SUZUKI
                       Fahrzeugtyp:      LY
                       Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0928*..
                       Handelsbez.:      VITARA

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 300                    VA
                             26P                      x = 250             y = 250                    VA
                             27B                      x = 300             y = 300                    HA
                             27I                      x = 250             y = 250                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 300             10                VA
§ 22 49427*04




                             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                             27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      AX1T(EU,M)-TMG
                       Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1765*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             27B                      x = 300             y = 300                    HA
                             27I                      x = 250             y = 250                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
§ 22 49427*04




                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                             27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      E15UT(a)
                       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0305*..
                       Handelsbez.:      AURIS

                       Variante(n):      AURIS TOURING SPORTS, Frontantrieb, Mehrlenkerhinterachse

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 330                    VA
                             27I                      x = 300             y = 350                    HA
                             26P                      x = 250             y = 280                    VA
                             27B                      x = 350             y = 400                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 300       y = 330              8                VA
§ 22 49427*04




                             26J                   x = 300       y = 330             25                VA
                             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
                             27F                   x = 350       y = 400             10                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
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                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      XC1(EU,M)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2883*..
                       Handelsbez.:      Lexus RC200T, Lexus RC300H

                       Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 290             y = 280                    VA
                             26P                      x = 240             y = 230                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 290       y = 280              4                VA
                             26N                   x = 290       y = 280              4                VA
                             27F                   x = 280       y = 400             30                HA
§ 22 49427*04




                             27H                   x = 180       y = 330              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 20 von 21

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      XA3(a)
                       Genehm.Nr.:       e6*2001/116*0105*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA RAV4

                       Variante(n):      ab e6*2001/116*0105*09

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             27B                      x = 400             y = 400                    HA
                             27I                      x = 350             y = 380                    HA
§ 22 49427*04




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0082-13-WIRD/N4
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49427
                ANLAGE: 16                                                        Radtyp: ZH8080
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 02.02.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 21 von 21

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       TOYOTA
                       Fahrzeugtyp:      AX1T(EU,M)
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3641*..
                       Handelsbez.:      TOYOTA C-HR

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 300             y = 250                    VA
                             26P                      x = 250             y = 200                    VA
                             27B                      x = 300             y = 300                    HA
                             27I                      x = 250             y = 250                    HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26J                   x = 300       y = 250             30                VA
§ 22 49427*04




                             26N                   x = 300       y = 250              8                VA
                             27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                             27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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