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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51362



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 19 H2


             Typ:                         OA8090
§ 22 51362




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51362


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51362


             Die ABE-Nr. 51362 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ OA8090, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0036-17-WIRD vom 08.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51362




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 08.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 06.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                           Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeughersteller                         : SUZUKI, TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             1143540601/FF       OA8090/FF PCD114.3         Ø60.1-P-Ø76                 60,1     Kunststoff     730     2300     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SUZUKI
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : JT; FR; GY
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P11, ww. P12
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : JY; (Kegelbund)
§ 22 51362




             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P14
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                          Typ : EY; LY; JY; FY
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P14
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY; JY; LY
                                                          100 Nm für Typ : JY
                                                          110 Nm für Typ : JT
                                                          140 Nm für Typ : FR
             Verkaufsbezeichnung:     FIAT SEDICI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
             FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 88         215/35R19 85                                 Allradantrieb;
                                                              225/35R19 84                                 Frontantrieb;
                                                              235/35R19 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                           71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                           74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     GRAND VITARA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 235/45R19 95                                        2-türig; 4-türig;
                                                       245/45R19 98                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       255/45R19 100 11A; 24J                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     KIZASHI
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FR           e4*2007/46*0142*.. 131            235/35R19 91      11A; 245                 Allradantrieb;
                                                            235/40R19 92      11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            245/35R19 93      11A; 21P; 245; 248       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     SUZUKI SX4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99       215/35R19 85                               Allradantrieb;
                                                            225/35R19 88                               Frontantrieb;
                                                            235/35R19 87      11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 74P
             GY             e4*2001/116*0124*..   79 - 88   215/35R19 85      11A; 22I; 24C; 24M       Stufenheck;
                                                            225/35R19 84      11A; 22I; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                                            245/30R19 89      11A; 22B; 22M; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              24D; 678                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     SX4, SUZUKI SX4
§ 22 51362




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
             JY           e4*2007/46*0779*.. 88      225/35R19 88             11A; 24J; 248; 26J; 27F bis
                                                                                                      e4*2007/46*0779*03;
                                                            235/35R19 87      11A; 24J; 248; 26J; 27F Schräghecklimousine;
                                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
             JY             e4*2007/46*0779*..    82 - 103 225/40R19 89       11A; 246; 248; 27B      ab
                                                                                                      e4*2007/46*0779*04;
                                                            235/40R19 92      11A; 24J; 248; 27B;     Schräghecklimousine;
                                                                              27F                     Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                      74P

             Verkaufsbezeichnung:     VITARA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             LY           e4*2007/46*0928*.. 88 - 103 225/40R19 89            11A; 24J; 248; 27I       Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                           Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.02.2017
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             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, TOYOTA MOTOR EUROPE NV/SA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : XC1(EU,M) (Flachbund lose)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P8
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : XA3(a); E15UTN(a); S16; T27; S19(a); AR2; XE2(a);
                                                          AX1T(EU,M)-TMG; E15J(a); XE1; AX1T(EU,M); E15UT(a); R1;
                                                          XA4(EU,M); E15UT(a)MS1; T25; V3
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Kit: P8
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : R1; T25; XA3(a)
                                                          104 Nm für Typ : V3
                                                          115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                                          135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                                          Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a)
                                                          erhöhtes Anzugsmoment
§ 22 51362




                                                          140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                          AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XC1(EU,M) erhöhtes
                                                          Anzugsmoment
             Verkaufsbezeichnung:     AURIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/35R19 88W 11A; 21P; 21S; 24M                 erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                  235/35R19 91       11A; 21P; 21T; 24J;      115 Nm; bis
             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                      24M; 54A                 e11*2001/116*0305*13;
             1
                                                                                                          2-türig; 4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740
             E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      225/35R19 88       11A; 21S; 24M            erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
             E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                  235/35R19 87       11A; 21P; 21T; 22I;      115 Nm; bis
             E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                      24J; 24M; 5ET; 54A       e11*2001/116*0305*13;
             1
             E15UTN(a) e11*2007/46*0019*..                                                                2-türig; 4-türig;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/35R19 91Y                                   erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                            e11*98/14*0078*..              245/35R19 93W 11A; 24J                      135 Nm;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  235/35R19 91Y                                       erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                 183 - 208 245/35R19 93                                135 Nm; bis
                                                                                                       e6*2001/116*0103*05;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 225/35R19           11A; 21P; 22I; 24M;      erhöhtes
                            e11*98/14*0110*..                                 53S                      Anzugsmoment
§ 22 51362




                                                                                                       135 Nm; Kombi;
                                                           235/35R19 87W 11A; 21B; 22B; 24D;           Limousine;
                                                                         24J; 5ET; 54A                 Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS300H
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 110 - 153 235/35R19 91W 51J                             erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                                                       135 Nm; bis
                                                                                                       e11*2001/116*0206*09;
                                                                                                       Cabrio; Limousine;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 5 von 18
             Verkaufsbezeichnung:     Lexus RC200T, Lexus RC300H
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XC1(EU,      e11*2007/46*2883*.. 133    235/40R19 96             GAR; 11A; 26P; 27H       erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
             M)                                                                                        140 Nm; Coupe;
                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21P                        ab
                                                         235/35R19 87W 11A; 21B                        e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             T25            e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 225/35R19 88W 11A; 21B                      nur bis
                                                                                                       e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
§ 22 51362




             T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 130 225/40R19 93                                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           235/35R19 91                                135 Nm; Kombi;
                                                           245/35R19 93       11A; 22M; 245            Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 740
             T27            e11*2001/116*0331*.. 91 - 110 235/35R19 91                                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                 91 - 130 225/40R19 93                                 135 Nm; Limousine;
                                                          235/35R19 91W                                Frontantrieb;
                                                          245/35R19 93  11A; 22M; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             V3           e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 245/35R19 93W 11A; 21B; 22B; 24J;             10B; 11B; 11G; 11H;
                          e6*98/14*0085*..                             24M                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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                                                                                                                  Seite: 6 von 18
             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA C-HR
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.. 85           225/45R19 92       11A; 245; 26N; 26P;      erhöhtes
             M)                                                               27I                      Anzugsmoment
                                                                                                       140 Nm; nur Version:
             AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..            235/40R19 92       11A; 24J; 248; 26B;      NGX10L-AHFDXW(1A);
             M)-TMG                                                           26N; 27I                 Allradantrieb;
                                                           235/45R19 95       11A; 24J; 248; 26B;      Frontantrieb;
                                                                              26N; 27I                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/40R19 94       11A; 24J; 248; 26B;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              26J; 27B; 27H            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 235/35R19 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     Toyota RAV4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             XA4(EU,      e6*2007/46*0166*.. 91 - 114 225/55R19 99            11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
§ 22 51362




             M)                                            235/45R19 95                                135 Nm; Allradantrieb;
                                                           235/50R19 99  11A; 27I                      Frontantrieb;
                                                           245/45R19 98  11A; 27I                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           255/45R19 100 11A; 27I                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740

             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 100 - 130 235/45R19 95                                   bis
                                                        245/45R19 98                                   e6*2001/116*0105*08;
                                                        255/45R19 100 11A; 24O                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P
             XA3(a)         e6*2001/116*0105*..   91 - 114 225/55R19 99       11A; 27I                 erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                           235/45R19 95                                135 Nm; ab
                                                           235/50R19 99  11A; 27I                      e6*2001/116*0105*09;
                                                           245/45R19 98  11A; 27I                      Allradantrieb;
                                                           255/45R19 100 11A; 27I                      Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 740




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AR2          e11*2001/116*0350*.. 82 - 108 235/35R19 91          5GG                      erhöhtes
                                                                                                       Anzugsmoment
                                                 82 - 130 225/40R19 93                                 135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 740; MAO

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
§ 22 51362




                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
§ 22 51362




                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
                  Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
                  30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 51362




             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
                  erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          215/35R19
                                 Hinterachse:                          245/30R19
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§ 22 51362




                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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                                                                                                                 Seite: 11 von 18
                   3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                   Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                   4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                   zu überprüfen.
                   5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                   nochmals zu überprüfen.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             GAR) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                  Reifengröße:
                  Vorderachse: 235/40R19
                  Hinterachse: 265/35R19
                  Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                  nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                  sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                  Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
             MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                  der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 51362




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       SUZUKI
                    Fahrzeugtyp:      LY
                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0928*..
                    Handelsbez.:      VITARA

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA
                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
§ 22 51362




                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300             10                VA
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       SUZUKI
                    Fahrzeugtyp:      JY
                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0779*..
                    Handelsbez.:      SX4, SUZUKI SX4

                    Variante(n):      Allradantrieb, bis e4*2007/46*0779*03, Frontantrieb, Schräghecklimousine


             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 300             26                VA
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
                          27F                   x = 300       y = 300             24                HA
                          27H                   x = 300       y = 300              8                HA
§ 22 51362




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       SUZUKI
                    Fahrzeugtyp:      JY
                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0779*..
                    Handelsbez.:      SX4, SUZUKI SX4

                    Variante(n):      ab e4*2007/46*0779*04, Allradantrieb, Frontantrieb, Schräghecklimousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 260                    VA
                          26P                      x = 250             y = 210                    VA
                          27B                      x = 330             y = 400                    HA
                          27I                      x = 280             y = 360                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 260              5                VA
                          26J                   x = 300       y = 260              5                VA
§ 22 51362




                          27H                   x = 330       y = 400              8                HA
                          27F                   x = 330       y = 400             25                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      AX1T(EU,M)-TMG
                    Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1765*..
                    Handelsbez.:      TOYOTA C-HR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
§ 22 51362




                          27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                          27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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                                                                                                                 Seite: 16 von 18

             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      XA3(a)
                    Genehm.Nr.:       e6*2001/116*0105*..
                    Handelsbez.:      TOYOTA RAV4

                    Variante(n):      ab e6*2001/116*0105*09

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27B                      x = 400             y = 400                    HA
                          27I                      x = 350             y = 380                    HA
§ 22 51362




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      XC1(EU,M)
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2883*..
                    Handelsbez.:      Lexus RC200T, Lexus RC300H

                    Variante(n):      Coupe, Heckantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 290             y = 280                    VA
                          26P                      x = 240             y = 230                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 290       y = 280              4                VA
                          26N                   x = 290       y = 280              4                VA
                          27F                   x = 280       y = 400             30                HA
                          27H                   x = 180       y = 330              8                HA
§ 22 51362




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 12                                                        Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       TOYOTA
                    Fahrzeugtyp:      AX1T(EU,M)
                    Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3641*..
                    Handelsbez.:      TOYOTA C-HR

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 250                    VA
                          26P                      x = 250             y = 200                    VA
                          27B                      x = 300             y = 300                    HA
                          27I                      x = 250             y = 250                    HA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 300       y = 250             30                VA
                          26N                   x = 300       y = 250              8                VA
§ 22 51362




                          27F                   x = 300       y = 250             30                HA
                          27H                   x = 300       y = 250              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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