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							Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeughersteller                        : SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                            EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung        (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                  (kg)       (mm)     datum
F3 60,1             F3                          Ø60,1-P-Ø76               60,1                     865     2450    01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SUZUKI
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : GY
Zubehör                                   : P12


Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : EY; FY
Zubehör                                   : P14


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 85 Nm
Verkaufsbezeichnung:      FIAT SEDICI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 225/30R20 85                                       Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW               Reifen          Auflagen zu Reifen         Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99          225/30R20 85                               Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..    79 - 88     225/30R20 85    11A; 22I; 24J; 24M         Stufenheck;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                           EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : ZA1(EU,M)-TMG; ZA1(EU,M) (Flachbund lose)
Zubehör                                  : P8


Befestigungsteile                        : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                           für Typ : E15UTN(a); XZ1L(EU,M); XA3(a); XA4(EU,M);
                                           XA4(EU,M)-TMG; XV7(EU,M); E15UT(a); AX1T(EU,M)-TMG;
                                           AX1T(EU,M); XA3(a)-TMG; E15UT(a)MS1; E15J(a)
Zubehör                                  : P8


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 103 Nm für Typ : XA3(a); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M);
                                           ZA1(EU,M)-TMG
                                           115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                           erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                           E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                           135 Nm für Typ : XA3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a)-TMG
                                           erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                           XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
                                           140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                           AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97       225/30R20 85      11A; 21S; 5EG             erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
E15UT(a)   e11*2001/116*0305*..                                                             115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                              e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a)  e11*2007/46*0019*..                                                              2-türig; 4-türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131    225/35R20 90                                         10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                     235/35R20 92                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                       245/30R20 90                                         73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112    225/35R20 90                                        UX250H;
M)                                      235/35R20 92                                        10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..        245/35R20 91                                        12A; 51A; 71K; 723;
M)-TMG                                                                                      73C; 74A; 74P
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131    225/35R20 90                                         nur Hybrid;
M)                                     235/35R20 92               11A; 26P                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       245/30R20 90               11A; 26P                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/35R20 90           11A; 26P                  erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
M)             e6*2007/46*0338*..               235/35R20 88      11A; 26N; 26P; 27I        140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..              245/35R20 91      11A; 245; 26B; 26N;       Frontantrieb;
M)-TMG                                                            27I                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R20 96                                      erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
XA3(a)-        e13*2007/46*1657*..                                                          135 Nm; ab
TMG                                                                                         e6*2001/116*0105*09;
XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..                                                           Allradantrieb;
M)                                                                                          Frontantrieb;
XA4(EU,        e13*2007/46*1658*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..    100 - 130 245/40R20 95      11A; 24O                  bis
                                                                                            e6*2001/116*0105*08;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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       FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
       Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
       lassen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
        Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
        Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XV7(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0322*..
        Handelsbez.:     TOYOTA CAMRY

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 230             y = 265                     VA
              26P                      x = 180             y = 215                     VA
              27B                      x = 285             y = 275                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 230       y = 265             20                 VA
              26N                    x = 230       y = 265              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 275             20                 HA
              27H                    x = 285       y = 275              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 7                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
        Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
						
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