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							Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeughersteller                        : SUZUKI, TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                            EUROPE NV/SA
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 8 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung          (mm)                     last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
F 60,1              F                         Ø60,1-P-Ø76                 60,1                     865     2450    01/20
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : SUZUKI
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : GY; FR; JT
Zubehör                                   : P12


Befestigungsteile                         : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : EY; FY
Zubehör                                   : P14


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 85 Nm für Typ : EY; FY; GY
                                            110 Nm für Typ : JT
                                            140 Nm für Typ : FR
 Verkaufsbezeichnung:      FIAT SEDICI
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 FY           e4*2001/116*0106*.. 79 - 100 225/30R20 85           11A; 24J                   Allradantrieb;
                                           245/30R20 86           11A; 22B; 24J; 24M         Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             723; 73C; 74A; 74P

 Verkaufsbezeichnung:      GRAND VITARA
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
 JT           e4*2001/116*0091*.. 78 - 171 245/40R20 95           11A; 24J                   2-türig; 4-türig;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A; 74P
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      KIZASHI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
FR           e4*2007/46*0142*..   131            235/35R20 92     11A; 21P; 245; 248;       Allradantrieb;
                                                                  260                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 245/30R20 90     11A; 21B; 22I; 24J;       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                  248; 260                  723; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P

Verkaufsbezeichnung:      SUZUKI SX4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
EY           e4*2001/116*0105*.. 66 - 99         225/30R20 85     11A; 24J; 24M             Allradantrieb;
                                                 245/30R20 86     11A; 22B; 24J; 24M        Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            723; 73C; 74A; 74P
GY             e4*2001/116*0124*..    79 - 88    225/30R20 85     11A; 22B; 22M; 24C;       Stufenheck;
                                                                  24D                       Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                            EUROPE NV/SA
Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : ZA1(EU,M)-TMG; ZA1(EU,M) (Flachbund lose)
Zubehör                                   : P8


Befestigungsteile                         : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : E15UTN(a); XA5(EU,M); XZ1L(EU,M); AZ1-TMG; XA3(a);
                                            AZ1; E15J(a); XA4(EU,M); XA4(EU,M)-TMG; XV7(EU,M); E15UT(a);
                                            AX1T(EU,M)-TMG; XA5(EU,M)-TMG; AX1T(EU,M); HXU3(a); XU3(a);
                                            E15UT(a)MS1; XA3(a)-TMG
Zubehör                                   : P8


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 103 Nm für Typ : XA3(a); XV7(EU,M); XZ1L(EU,M); ZA1(EU,M);
                                            ZA1(EU,M)-TMG
                                            115 Nm für Typ : E15J(a) erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)
                                            erhöhtes Anzugsmoment; E15UT(a)MS1 erhöhtes Anzugsmoment;
                                            E15UTN(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                            135 Nm für Typ : HXU3(a) erhöhtes Anzugsmoment; XA3(a) erhöhtes
                                            Anzugsmoment; XA3(a)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)
                                            erhöhtes Anzugsmoment; XA4(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment;
                                            XA5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment; XA5(EU,M)-TMG erhöhtes
                                            Anzugsmoment; XU3(a) erhöhtes Anzugsmoment
                                            140 Nm für Typ : AX1T(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                            AX1T(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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                                           160 Nm für Typ : AZ1 erhöhtes Anzugsmoment; AZ1-TMG erhöhtes
                                           Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97       225/30R20 85      11A; 21P; 21T; 22I;       erhöhtes
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                                 24J; 24M; 5EG             Anzugsmoment
                                                                                            115 Nm; bis
E15UT(a)MS e11*2007/46*0167*..                                                              e11*2001/116*0305*13;
1
E15UTN(a)  e11*2007/46*0019*..                                                              2-türig; 4-türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS ES300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
XZ1L(EU,     e6*2007/46*0250*.. 131    225/35R20 90                                         10B; 11B; 11G; 11H;
M)                                     235/35R20 92                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                       245/30R20 90               11A; 21P                  73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS NX200T, LEXUS NX300H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
AZ1-TMG      e13*2007/46*1536*.. 114 - 175 235/45R20 96                                     erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS NX300H, LEXUS NX200T
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
AZ1          e6*2007/46*0111*.. 114 - 175 235/45R20 96                                      erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            160 Nm; Allradantrieb;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS RX 300,RX 350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
XU3(a)       e6*2001/116*0090*.. 150 - 203 245/40R20 95                                     erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            135 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Verkaufsbezeichnung:      LEXUS RX 400h
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
HXU3(a)      e6*2001/116*0098*.. 150 - 203 245/40R20 95                                     erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
                                                                                            135 Nm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      LEXUS UX200, LEXUS UX250H
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZA1(EU,      e6*2007/46*0263*..  112    225/35R20 90              11A; 26P                  UX250H;
M)                                      235/35R20 92              11A; 26P; 27I             10B; 11B; 11G; 11H;
ZA1(EU,      e13*2007/46*2005*..        245/35R20 91              11A; 245; 248; 26B; 27I   12A; 51A; 71K; 723;
M)-TMG                                                                                      73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
XV7(EU,      e6*2007/46*0322*.. 131    225/35R20 90               11A; 248; 26B             nur Hybrid;
M)                                     235/35R20 92               11A; 248; 26B; 26N        10B; 11B; 11G; 11H;
                                       245/30R20 90               11A; 24J; 248; 26B;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  26N; 27H                  73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA C-HR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
AX1T(EU,     e11*2007/46*3641*.., 72 - 112 225/35R20 90           11A; 24J; 248; 26B;       erhöhtes
M)           e6*2007/46*0338*..                                   26N; 27H; 27I             Anzugsmoment
                                                                                            140 Nm; Allradantrieb;
AX1T(EU,       e13*2007/46*1765*..              235/35R20 88      11A; 24J; 248; 26B;       Frontantrieb;
M)-TMG                                                            26J; 27B; 27H             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                245/35R20 91      11A; 24M; 241; 246;       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                  26B; 26J; 27B; 27H        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:      TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
XA3(a)       e6*2001/116*0105*.. 91 - 114 235/45R20 96            11A; 27I                  erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
XA3(a)-        e13*2007/46*1657*..              245/40R20 95      11A; 27B                  135 Nm; ab
TMG                                             245/45R20 99      11A; 27B                  e6*2001/116*0105*09;
XA4(EU,        e6*2007/46*0166*..                                                           Allradantrieb;
M)                                                                                          Frontantrieb;
XA4(EU,        e13*2007/46*1658*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740
XA3(a)         e6*2001/116*0105*..    100 - 130 245/40R20 95      11A; 24O                  bis
                                                                                            e6*2001/116*0105*08;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P
XA5(EU,        e6*2007/46*0289*..     129 - 131 235/45R20 96                                erhöhtes
                                                                                            Anzugsmoment
M)                                              245/45R20 99                                135 Nm;
XA5(EU,        e13*2007/46*1991*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
M)-TMG                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 740
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der
     Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich
     30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     ZA1(EU,M)-TMG
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*2005*..
        Handelsbez.:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 220             y = 330                     VA
              26P                      x = 270             y = 380                     VA
              27B                      x = 250             y = 215                     HA
              27I                      x = 300             y = 265                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 270       y = 380             22                 VA
              26N                    x = 270       y = 380              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 265             26                 HA
              27H                    x = 300       y = 265              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)-TMG
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1765*..
        Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     ZA1(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0263*..
        Handelsbez.:     LEXUS UX200, LEXUS UX250H

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 220             y = 330                     VA
              26P                      x = 270             y = 380                     VA
              27B                      x = 250             y = 215                     HA
              27I                      x = 300             y = 265                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 270       y = 380             22                 VA
              26N                    x = 270       y = 380              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 265             26                 HA
              27H                    x = 300       y = 265              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0338*..
        Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XA4(EU,M)-TMG
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1658*..
        Handelsbez.:     TOYOTA RAV4

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 400             y = 400                     HA
              27I                      x = 350             y = 380                     HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     AX1T(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3641*..
        Handelsbez.:     TOYOTA C-HR

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 300             y = 250                     VA
              26P                      x = 250             y = 200                     VA
              27B                      x = 300             y = 300                     HA
              27I                      x = 250             y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 300       y = 250             30                 VA
              26N                    x = 300       y = 250              8                 VA
              27F                    x = 300       y = 250             30                 HA
              27H                    x = 300       y = 250              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XV7(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0322*..
        Handelsbez.:     TOYOTA CAMRY

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 230             y = 265                     VA
              26P                      x = 180             y = 215                     VA
              27B                      x = 285             y = 275                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26J                    x = 230       y = 265             20                 VA
              26N                    x = 230       y = 265              8                 VA
              27F                    x = 285       y = 275             20                 HA
              27H                    x = 285       y = 275              8                 HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XA4(EU,M)
        Genehm.Nr.:      e6*2007/46*0166*..
        Handelsbez.:     TOYOTA RAV4

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 400             y = 400                     HA
              27I                      x = 350             y = 380                     HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XA3(a)-TMG
        Genehm.Nr.:      e13*2007/46*1657*..
        Handelsbez.:     TOYOTA RAV4

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 400             y = 400                     HA
              27I                      x = 350             y = 380                     HA
Gutachten 18-00373-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52303
zu V.1. ANLAGE: 6                                                   Radtyp: ND8020
Antragsteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 01.07.2020
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Fahrzeug:

        Hersteller:      TOYOTA
        Fahrzeugtyp:     XA3(a)
        Genehm.Nr.:      e6*2001/116*0105*..
        Handelsbez.:     TOYOTA RAV4

        Variante(n):     ab e6*2001/116*0105*09

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                      Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 400             y = 400                     HA
              27I                      x = 350             y = 380                     HA
						
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