Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47486
Nr. : RA-000522-F0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SL1.8805
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Speedline
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: SL1.8805.03
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2115 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A10(a), T22, T20, T23, T25, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50380 110 Nm
XP11(a), XP12(a) M12x1,5
RA-000522-F0-104-07~TO-5-100-54-ET35_SL1.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47486
Nr. : RA-000522-F0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.8805
Typ: T20
ABE / EG-Genehmigung: G608; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 129 Toyota Celica, 225/35R18 A01) bis A10)
Toyota Celica Cabrio K03)K12)
178 Toyota Celica, 225/35R18
Turbo 4WD
e1*93/81*0006*05E 5/100/54,1
Typ: T22
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 110 Toyota Avensis 215/35R18 A01) bis A10)
K03)K32)K33)
225/35R18
e11*93/81*0077*08E 1010/970 5/100/541
Typ: T23
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 141 Toyota Celica 225/35R18 A02) bis A10)
e11*98/14*0122*07E 960/945 5/100/541
Typ: T25
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10)
225/40R18
A01)K50)K63)K64)K65)K66)
e11*2001/116*0196*09E 1070/1035(0) 5/100/541
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(a) e11*2007/46*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Verso S 225/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)
RA-000522-F0-104-07~TO-5-100-54-ET35_SL1.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47486
Nr. : RA-000522-F0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(a) e11*2007/46*0150*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Lexus CT200h 215/40R18 A02) bis A10)
225/35R18
A01)K01)K04)
225/40R18
A01)K01)K04)
235/35R18
A01)K01)K04)
245/35R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP11(a) e11*2001/116*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74 Toyota Urban Cruiser 215/40R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A01)K82)
225/40R18
A01)K01)K04)K82)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000522-F0-104-07~TO-5-100-54-ET35_SL1.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47486
Nr. : RA-000522-F0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.8805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000522-F0-104-07~TO-5-100-54-ET35_SL1.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47486
Nr. : RA-000522-F0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.8805
K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K32) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis
200 mm vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen.
- Die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer
Länge von ca. 50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen.
K33) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
zum hinteren Stoßfänger umzulegen.
K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.
K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
aufzuweiten.
K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
werden.
K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.
RA-000522-F0-104-07~TO-5-100-54-ET35_SL1.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47486
Nr. : RA-000522-F0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : SL1.8805
K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
- die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen,
- der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante ist zu entfernen,
- die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
komplett umzulegen,
- die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen,
- der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ SL1.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.04.2013
RA-000522-F0-104-07~TO-5-100-54-ET35_SL1.8805.docx