Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. : RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5605
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 56R5605
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 56R5605.23
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2115 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A10(a), T25, XW3(a), XW3P, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50380 110 Nm
XP12(a) M12x1,5
RA-000807-C0-104-07a~TO-5-100-54-ET45_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. : RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5605
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 108 Toyota Avensis 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeugausf. vor Facelift EF0)
2006, ohne Serienbereifung 205/60R15
215/50R17)
215/60R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T25 e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 Toyota Avensis 195/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ab Facelift
2006, mit Serienbereifung 205/60R15
215/50R17)
215/60R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(a) e11*2007/46*0150*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Lexus CT200h 195/60R15 A02) bis A10)
A93) EF0)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
225/55R15
A93a)
RA-000807-C0-104-07a~TO-5-100-54-ET45_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. : RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5605
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a) e11*2001/116*0264*..
XW3P e11*2007/46*0015*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 Toyota Prius 195/60R15 A02) bis A10)
A93) EF0)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
215/60R15
225/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(a) e11*2007/46*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73 Toyota Verso S 185/65R15 A02) bis A10)
A93)
195/60R15
A93)
205/60R15
215/55R15
A01) K03)
225/55R15
A01) K03)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000807-C0-104-07a~TO-5-100-54-ET45_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. : RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5605
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
RA-000807-C0-104-07a~TO-5-100-54-ET45_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 49921
Nr. : RA-000807-C0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 56R5605
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.08.2015
RA-000807-C0-104-07a~TO-5-100-54-ET45_56R5605.docx