Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     56R5605
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            56R5605.03
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2115 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
T16, T16F, T17, T18F, T18,       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50380 110 Nm
T18C, T19, T19U, T20, T22,       M12x1,5
T25, V2, XW3(a), XW3P,
XP12(a), A10(a)




RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    2/9                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ:                         T16
ABE / EG-Genehmigung:        E195
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 103 bis 110  Celica                   195/50R15                 A02) bis A10)

                                       205/50R15
E195/NT4E      940/940                                           5/100/541



Typ:                         V2
ABE / EG-Genehmigung:        E501; E501/1
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 62 bis 118   Toyota Camry,           195/60R15                  A02) bis A10)
              Toyota Camry Kombi
                                      205/55R15
                                      A01)K01a)K12)
F501/1 Nt01E   1050/1050                                         5/100/541



Typ:                          T16F
ABE / EG-Genehmigung:         E 816
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 136          Toyota Celica 4WD        205/50R15                 A02) bis A10)

                                       205/55R15
E816/NT0E      980/980                                           5/100/541



Typ:                           T17
ABE / EG-Genehmigung:          E868
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 72 bis 89    Toyota Carina II         195/50R15                 A02) bis A10)

                                       195/55R15
E868/NT5E      870/945                                           5/100/541



Typ:                         T18F
ABE / EG-Genehmigung:        F410
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 150 bis 153  Celica 4 WD              205/55R15                 A02) bis A10)

                                       215/50R15
F410/NT02E     1015/1000                                         5/100/541




RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    3/9                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ:                         T18
ABE / EG-Genehmigung:        F411
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 77 bis 115   Toyota Celica            195/60R15 M+S             A02) bis A10)
                                       E05)

                                       205/50R15

                                       205/55R15
F411 /NT03E   100/970                                            5/100/541



Typ:                         T18C
ABE / EG-Genehmigung:        F683
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 115          Toyota Celica            205/50R15                 A02) bis A10)
               (Cabrio)
                                       205/55R15
F683/NT01E    1000/970                                           5/100/541



Typ:                           T19
ABE / EG-Genehmigung:          G004
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)   zulässige Reifengrößen,   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 79 bis 98    Toyota Carina E          195/60R15                 A02) bis A10)
 73 bis 98    Toyota Carina E Kombi    A01)K31)

                                       195/55R15

                                       195/50R15

                                       205/50R15
                                       A01)K31)

                                       205/55R15
                                       A01)K31)K33)
116 bis 129   Toyota Carina E GTi      185/65R15                 A01) bis A10)
                                       K33)                      K31)

                                       195/60R15
                                       K33)

                                       195/55R15
                                       G01)

                                       205/50R15
                                       G01)

                                       205/55R15
                                       K33)
G004/NT05     920/980                                            5/100/54,1




RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    4/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,          195/60R15                         A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi     K33)                              K31)

                                         195/55R15

                                         195/50R15

                                         205/50R15

                                         205/55R15
                                         K33)
e11*93/81*0010*04   930/990                                               5/100/541



Typ:                          T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,            205/55R15                         A01) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio                                        K12)
                                        225/50R15
e1*93/81*0006*05    960/945                                               5/100/54,1



Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Toyota Avensis           185/65R15                          A02) bis A10)
                                       E42)

                                         185/65R15 M+S
                                         E42)

                                         195/60R15
                                         A91)

                                         195/55R15
                                         A91)E42)

                                         205/50R15
                                         E42)

                                         205/55R15
                                         A01)K12)K33)
e11*93/81*0077*08   1010/970                                              5/100/541




RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    5/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 108      Toyota Avensis              195/65R15                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausf. vor Facelift                                   EF0)
                2006, ohne Serienbereifung 205/60R15
                215/50R17)
                                            215/60R15




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
108             Toyota Avensis            195/65R15                           A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift
                2006, mit Serienbereifung 205/60R15
                215/50R17)
                                          215/60R15




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                         e11*2001/116*0264*..
XW3P                           e11*2007/46*0015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius            195/60R15                             A02) bis A10)
                                                                              EF0)
                                           195/65R15

                                           205/60R15

                                           215/55R15
                                           A01) K01)K82)

                                           215/60R15
                                           A01) K01)K82)

                                           225/55R15
                                           A01) K01)K82)




RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    6/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(a)                         e11*2007/46*0150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Lexus CT200h            195/60R15                            A02) bis A10)
                                        A93)                                 EF0)

                                         195/65R15
                                         A93)

                                         205/60R15
                                         A93)

                                         215/55R15
                                         A93)

                                         215/60R15
                                         A93a)

                                         225/55R15
                                         A93)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(a)                        e11*2007/46*0020*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Verso S          185/65R15                            A02) bis A10)

                                         195/60R15

                                         205/60R15
                                         A01) K03)K04)

                                         215/55R15
                                         A01) K01)K04)

                                         225/55R15
                                         A01) K01)K04) K16) K18) K20) K26)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E42) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Bereifung
     185/65R14 ausgerüstet sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K01a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu
     sorgen.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.



RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 49921
Nr. :                      RA-000807-B0-104
Anlage-Nr. :               1a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 56R5605


K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten von etwa 200 mm vor und hinter der
     Radmitte (oberhalb des Stoßfängers) auf die Restdicke von ca. 7 mm nach oben
     umzulegen, sowie die radhausseitige Kante am Stoßfänger ab Oberkante auf einer Länge
     von ca. 70 mm auf die Restdicke der umgebördelten Radhauskante zu kürzen.

K33) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur
     Befestigungsschraube zu kürzen.

K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
        komplett umzulegen,
     - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante ist zu entfernen,
     - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
        komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
        umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.


Die Anlage Nr. 1a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 56R5605 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.08.2015




RA-000807-B0-104-01a~TO-5-100-54-ET38_56R5605.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen