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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  MO 8075
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             100K
Radgröße:                                               8Jx17EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   64,10 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            Ø64/Ø54.1
geprüfte Radlast:                                          760 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Toyota, Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
A10(a), T18, T18C, T18F, T19, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  4632     110 Nm
T19U, T20, T22, T23, T25,     M12x1,5
XP11(a), XP12(a), XW3(a),
XW3P




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 74 bis 110   Toyota Avensis           205/45R17                                   A01) bis A10)
                                       M00)                                        K03)K12)K33)

                                             215/40R17
66 bis 81            Toyota Avensis Diesel   205/45R17
                                             M00)

                                             215/40R17

e11*93/81*0010*08E   1010/970                                                      5/100/541



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                   e11*2001/116*0196*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 120           Toyota Avensis            205/50R17                           A02) bis A10)
                     (Fahrzeuge ab Facelift    A01)K04)K50)K63)K65)K66)M00)N215)
                     2006, mit Serienbereifung
                     215/50R17)                215/45R17

                                             225/45R17
                                             A01)K04)K50)K63)K65)

                                             235/40R17
                                             A01)K03)K04)K50)K63)K64)

                                             245/40R17
                                             A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Toyota Avensis              205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeugausf. vor Facelift A01)K04)K50)K63)K65)K66)M00)
                2006, ohne Serienbereifung
                215/50R17)                  215/45R17

                                          225/45R17
                                          A01)K04)K50)K63)K65)K66)

                                          235/40R17
                                          A01)K03)K04)K50)K63)K64)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K50)K63)K64)K65)



Typ:                          T19
ABE / EG-Genehmigung:         G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 98    Toyota Carina E             205/40R17                           A01) bis A10)
                                                                              K03)K13)K31)K33)
                                          215/40R17

116 bis 129     Toyota Carina E GTi       215/40R17

G004/NT05E      920/980                                                       5/100/54,1



Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,          205/40R17                             A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                           K03)K13)K31)K33)
                                        215/40R17

G172/NT03E      930/990                                                       5/100/541



Typ:                            T18
ABE / EG-Genehmigung:           F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Toyota Celica 1.6           205/40R17                           A01) bis A10)
              (ab Baujahr 10/91)                                              K03)K12)K13)
 115          Toyota Celica 2.0 GT        215/40R17


F411/NT3E       1000/970                                                      5/100/54,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                           T18F
ABE / EG-Genehmigung:          F410
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 153  Toyota Celica 2.0 GT Turbo 215/40R17                                 A01) bis A10)
              4WD                                                                  K03)K12)K13)

F410/NT2E           1015/1000                                                      5/100/54,1



Typ:                          T18C
ABE / EG-Genehmigung:         F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115          Toyota Celica Cabrio          215/40R17                              A01) bis A10)
                                                                                   K03)K12)K13)

F683/NT01E          1000/970                                                       5/100/54,1


Typ:                          T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608 ; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,           205/45R17                                   A01) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio     M00)                                        K12)

                                           215/40R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne               hinten
                                           215/40R17           245/35R17           A01) bis A10)
                                                                                   K12)V00)
 178                Toyota Celica Turbo 4WD 215/40R17                              A01) bis A10)
                                                                                   K12)

                                           245/35R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                                                   K12)V00)
e1*93/81*0006*05E   1010/945                                                       5/100/54,1




RA-000618-G0-306-03~TO-5-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ:                         T23
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 141  Toyota Celica            205/45R17                                          A02) bis A10)
                                       M00)

                                                  215/40R17

                                                  215/45R17
                                                  A01)G01)K04)

                                                  235/40R17
                                                  A01)K03)K04)K50)

                                                  245/35R17
                                                  A01)K03)K04)
                                                  zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                  vorne                hinten
                                                  215/40R17            245/35R17          A01) bis A10)
                                                                                          K04)V00)
e11*2001/116*0122*07E   960/945                                                           5/100/541



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                                 e11*2001/116*0264*..
XW3P                                   e11*2007/46*0015*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
73                      Toyota Prius            205/45R17                                 A02) bis A10)
                                                A01)K01)K82)M00)N215)

                                                  215/45R17
                                                  A01)K01)K82)K83)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
XP11(a)                                 e11*2001/116*0263*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74               Toyota Urban Cruiser     205/50R17                                A02) bis A10)
                        (Frontantrieb)           A01)K01)K04)K82)M00)

                                                  225/45R17
                                                  A01)K01)K04)K82)

                                                  235/45R17
                                                  A01)K01)K04)K66)K82)

                                                  245/40R17
                                                  A01)K01)K04)K82)




RA-000618-G0-306-03~TO-5-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    6 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(a)                        e11*2007/46*0020*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Verso S          205/45R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)M00)

                                         215/45R17
                                         A01)K01)K04)K13)K16)K18)K20)K22)K26)

                                         225/40R17
                                         A01)K01)K04)K16)K18)K20)K26)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(a)                         e11*2007/46*0150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Lexus CT200h            205/45R17                                A02) bis A10)
                                        M00)N215)

                                         205/50R17
                                         A01)G6D)K01)K04)M00)N215)

                                         215/45R17

                                         225/45R17
                                         A01)G6D)K01)K04)

                                         235/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         245/40R17
                                         A01)K01)K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                         K01)                 K04)               G6D)V00)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000618-G0-306-03~TO-5-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    7 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.




RA-000618-G0-306-03~TO-5-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    8 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.



RA-000618-G0-306-03~TO-5-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    9 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten von etwa 200 mm vor und hinter der
     Radmitte (oberhalb des Stoßfängers) auf die Restdicke von ca. 7 mm nach oben
     umzulegen, sowie die radhausseitige Kante am Stoßfänger ab Oberkante auf einer Länge
     von ca. 70 mm auf die Restdicke der umgebördelten Radhauskante zu kürzen.

K33) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur
     Befestigungsschraube zu kürzen.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K64) An Achse 2 sind die Radhäuser im Übergangsbereich Stoßfänger zum Radhaus
     aufzuweiten.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im
     Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.

K66) An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K82) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
     notwendig:
     - die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
        komplett umzulegen,
     - der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante ist zu entfernen,
     - die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
        komplett umzulegen,
     - die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
        umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen,
     - der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
     - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



RA-000618-G0-306-03~TO-5-100-54-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 48545
Nr. :                      RA-000618-G0-306
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 MO 8075


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ MO 8075 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 17.10.2017




RA-000618-G0-306-03~TO-5-100-54-ET35.docx
						
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