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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    46R7705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           46R7705.03
Radgröße:                                                  7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2025 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A10(a), T18, T18C, T18F, T19, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50380 110 Nm
T19U, T20, T22, T23, T25,     M12x1,5
XP11(a), XP12(a), XW3(a),
XW3P, XW5 (EU, M),
XW5P (EU,M)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                           T18
ABE / EG-Genehmigung:          F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Celica 1.6                   205/40R17                         A01) bis A10)
              (ab Baujahr 10/91)                                             K14)

115                  Celica 2.0 GT         215/40R17                         A02) bis A10)

F411/NT3E            1000/970                                                5/100/54,1



Typ:                         T18F
ABE / EG-Genehmigung:        F410
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 153  Celica 2.0 GT                215/40R17                         A02) bis A10)
              Turbo 4WD

F410/NT2E            1015/1000                                               5/100/54,1



Typ:                         T18C
ABE / EG-Genehmigung:        F683
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 115          Celica Cabrio                215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                             K03)K11)K14)

F683/NT01E           1000/970                                                5/100/54,1



Typ:                          T19
ABE / EG-Genehmigung:         G004
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 73 bis 98    Toyota Carina E              205/40R17                         A01) bis A10)
                                                                             K32)K33)
                                           215/40R17
                                           K03)K11)
116 bis 129          Toyota Carina E GTi   215/40R17                         A01) bis A10)
                                                                             K03)K11)K32)K33)

G004/NT05E           920/980                                                 5/100/54,1



Typ:                           T19U
ABE / EG-Genehmigung:          G172; e11*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 54 bis 98    Toyota Carina E,          205/40R17                            A01) bis A10)
              Toyota Carina E Kombi                                          K32)K33)
                                        215/40R17
                                        K03)K11)
e11*93/81*0010*02E   930/990                                                 5/100/541




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ:                           T20
ABE / EG-Genehmigung:          G608; e1*93/81*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 129   Toyota Celica,           205/45R17                                      A02) bis A10)
              Toyota Celica Cabrio
                                       215/40R17
                                       A01)K14)
 178          Toyota Celica Turbo 4WD 215/40R17                                       A01) bis A10)
                                                                                      K14)

e1*93/81*0006*05E       1010/945                                                      5/100/54,1



Typ:                         T22
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 110   Toyota Avensis           215/40R17                                      A01) bis A10)
                                                                                      K03)K15)K33)
e11*93/81*0077*08E      1010/970                                                      5/100/541


Typ:                         T23
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0122*.., e11*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 141  Toyota Celica            205/45R17                                      A02) bis A10)

                                                   215/40R17

                                                   215/45R17
                                                   A01)G01)
e11*2001/116*0122*07E   960/945                                                       5/100/541



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                                      e11*2001/116*0196*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120              Toyota Avensis              205/50R17                         A02) bis A10)
                        (Fahrzeugausf. vor Facelift A01)K65)
                        2006, ohne Serienbereifung
                        215/50R17)                  215/45R17

                                                   225/45R17




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               7
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 120      Toyota Avensis            205/50R17                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift    N215)
                2006, mit Serienbereifung
                215/50R17)                215/45R17

                                          215/50R17
                                          A01)K63)K65)K66)

                                          225/45R17




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP11(a)                         e11*2001/116*0263*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74       Toyota Urban Cruiser     205/50R17                          A02) bis A10)
                (Frontantrieb)
                                         225/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(a)                         e11*2001/116*0264*..
XW3P                           e11*2007/46*0015*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Toyota Prius            205/45R17                           A02) bis A10)
                                        N215)

                                          205/50R17
                                          A01)G05)K01)K82)K83)N215)

                                          215/45R17
                                          A01)K01)K82)

                                          225/45R17
                                          A01)G05)K01)K82)K83)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R7705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XW5 (EU, M)                    e11*2007/46*2971*..
XW5P (EU,M)                    e11*2007/46*3704*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
72              Toyota Prius            205/45R17                               A02) bis A10)
                                        N215)

                                         205/45R17 M+S

                                         215/45R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
A10(a)                         e11*2007/46*0150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
73              Lexus CT200h            205/45R17                               A02) bis A10)
                                        A93)N215)

                                         205/50R17
                                         G6D)N215)

                                         215/45R17
                                         A93)

                                         225/45R17
                                         A93a)G6D)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XP12(a)                        e11*2007/46*0020*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Verso S          195/45R17                               A02) bis A10)

                                         205/45R17
                                         A01)K03)K04)

                                         215/45R17
                                         A01)K03)K04)K16)K18)K20)K26)

                                         225/45R17
                                         A01)K01)K04)K13)K16)K18)K20)K22)K26)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    6/9                                                         Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 46R7705


Auflagen und Hinweise
A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
       sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
       auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
       Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
       Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
       möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
       ausgewuchtet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
       205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins
       Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
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K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K14)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)    An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K32)    Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit sind an Achse 2 folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Oberkante des Stoßfängers bis
         200 mm vor der senkrechten Radmittenebene komplett umzulegen,
       - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist ab der Oberkante, auf einer
         Länge von ca. 50 mm nach unten, auf die Breite der umgebördelten Kante zu kürzen.

K33)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers reifenseitig bis zur
        Befestigungsschraube zu kürzen.

K63)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10
        mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)    An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel
        im Bereich von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben
        auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten
        überprüft werden.

K66)    An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
        Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. :                      RA-000479-G0-104
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Teiletyp :                 46R7705


K82)       Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
           Maßnahmen notwendig:
       -    die Radhausausschnittkanten sind von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
            komplett umzulegen,
       -    der Kunststoffbefestigungshalter des Stoßfängers im Bereich der
            Stoßfängeroberkante ist zu entfernen,
       -    die Verlängerung der Radhausausschnittkante oberhalb des Stoßfängers ist ebenfalls
            komplett umzulegen,
       -    die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers ist entsprechende der
            umgelegten Radhausausschnittkanten zu kürzen,
       -    der Stoßfänger ist mit Karosseriekleber zu befestigen.

K83)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
         klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       - der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 20.01.2017




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