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							               Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
               ANLAGE: 9                                                            Radtyp: UX100.7017
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                     Stand: 25.06.2021
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               Fahrzeughersteller                         : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                            EUROPE NV/SA
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm                   last      umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
               X5                  X5                         Ø63,3 - Ø54,1               54,1    Kunststoff     550      1976    12/18
               X5                  X5                         Ø63,3 - Ø54,1               54,1    Kunststoff     575      1880    12/18
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : TOYOTA, Toyota Motor Europe NV/SA, TOYOTA MOTOR
                                                            EUROPE NV/SA
§22 52564*03




               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : XW3(a); XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
               Zubehör                                    : KIT17
                                                            ___


               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : T25; A10(a);
                                                            XW5P(EU,M); XW5(EU,M); XW5(EU,M)-TMG
               Zubehör                                    : KIT85
                                                            ___


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 103 Nm für Typ : T25
                                                            110 Nm für Typ : XPA1F(EU,M); XPA1F(EU,M)TGRE
                                                            135 Nm für Typ : A10(a) erhöhtes Anzugsmoment; XW3(a) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment; XW5(EU,M) erhöhtes Anzugsmoment;
                                                            XW5(EU,M)-TMG erhöhtes Anzugsmoment; XW5P(EU,M) erhöhtes
                                                            Anzugsmoment
               Verkaufsbezeichnung:     LEXUS CT200H
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
               A10(a)       e11*2007/46*0150*.., 73  205/45R17 88                                            erhöhtes
                                                                                                             Anzugsmoment
                              e6*2007/46*0334*..                205/50R17 89                                 135 Nm; Schrägheck;
                                                                215/45R17         51G                        Frontantrieb;
                                                                225/45R17 91      67S                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 729; 73C;
                                                                                                             74A; 74P; 740




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: UX100.7017
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 25.06.2021
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               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               T25          e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/50R17            51G                       ab
                                                          225/45R17 91                                   e11*2001/116*0196*05;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P
               T25            e11*2001/116*0196*.. 81 - 120 215/45R17 87W                                nur bis
                                                             225/45R17 90                                e11*2001/116*0196*04;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XW5(EU,      e11*2007/46*2971*.., 72  205/50R17 89              12A                       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
               M)             e6*2007/46*0339*..             215/45R17 87      12I                       135 Nm;
               XW5(EU,        e13*2007/46*1931*..            225/45R17 91      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
               M)-TMG                                                                                    51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740
§22 52564*03




               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PHV
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XW5P(EU,     e11*2007/46*3704*.. 72   205/50R17 89              12A                       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
               M)                                            215/45R17 87      12I                       135 Nm;
                                                             225/45R17 91      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA PRIUS PLUS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW    Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XW5P(EU,     e6*2007/46*0340*.. 72    205/50R17 89              12A                       erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
               M)                                            215/45R17 87      12I                       135 Nm;
                                                             225/45R17 91      12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                                         740

               Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA Prius, TOYOTA Prius Plus
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               XW3(a)       e11*2001/116*0264*.. 73    205/45R17 88  51J                                 erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                             215/45R17         51G                       135 Nm; Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P; 740



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: UX100.7017
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 25.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                        Seite: 3 von 4
               Verkaufsbezeichnung:    TOYOTA YARIS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
               XPA1F(EU,M e6*2007/46*0437*..  53 - 92 195/45R17 81                                       Inkl.Hybrid;
               )
               XPA1F(EU,M e13*2007/46*2342*..         205/45R17 84                                       10B; 11B; 11G; 11H;
               )TGRE
                                                      215/40R17 83                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      215/45R17 87                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                         74P

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
§22 52564*03




                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0171-19-LORD/N2
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52564
               ANLAGE: 9                                                         Radtyp: UX100.7017
               Hersteller: ROC Fertigung24 GmbH                                  Stand: 25.06.2021
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          205/50R17
                                   Hinterachse:                          225/45R17
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
§22 52564*03




                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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