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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                17
               Seite :                     1/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        69R7755
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                    Ronal
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                69R7755.03
               Radausführungskennz.:                                         69R7755.03
               Radgröße:                                                    7½Jx17H2-N
               Rad-Einpresstiefe:                                               48 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           100 mm
               Lochzahl:                                                          5
§22 53736*04




               Mittenlochdurchmesser:                                         68,00 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                6. Ø68 Ø54.1
               geprüfte Radlast: *)                                             730 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      TOYOTA

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                           moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZP50380     110 Nm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW3(A)                        e11*2001/116*0264*..
               XW3P                          e11*2007/46*0015*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               73              Toyota Prius          205/45R17                                A02) bis A10)
                                                     N215)                                    A11) BF1)

                                                      215/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                17
               Seite :                     2/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               XW5 (EU, M)                 e11*2007/46*2971*..
               XW5P (EU,M)                 e11*2007/46*3704*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               72            Toyota Prius          195/45R17                              A02) bis A10)
                                                   A93) G5L) N205) T85)                   A11) BF1)

                                                      195/45R17 M+S
                                                      A93) G5L) T85)

                                                      205/45R17
                                                      N215)

                                                      205/45R17 M+S

                                                      215/45R17
§22 53736*04




                                                      225/40R17

                                                      225/45R17
                                                      G05)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               XPA1F(EU,M)                  e6*2007/46*0437*..
               XPA1F(EUM)-TGRE              e13*2007/46*2342*..
               XPA1F(EUN)-TGRE              e13*2018/858*00004*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               53 bis 92     Toyota Yaris             195/45R17                           A02) bis A10)
                             (Serienräder ab 15-Zoll)                                     A11) BF1)
                                                      205/45R17

                                                      215/40R17

                                                      215/45R17


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                17
               Seite :                     3/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.
§22 53736*04




               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50380
                      Anzugsmoment: 110 Nm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 53736 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001183-E0-104
               Anlage-Nr. :                17
               Seite :                     4/4
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  69R7755



               G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G5L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 53736*04




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 17 mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 69R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.11.2023