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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     1/9                                                                     Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                             C18 808
Art des Sonderrades:                                  Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                    CMS 590/07
Artikel- oder Katalog-Nr:                                        C18 808 40 10
Radgröße:                                                          8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                   40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              114,3 mm
Lochzahl:                                                                5
Mittenlochdurchmesser:                                             67,20 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 SR 10 Ø67,1-Ø60,1
geprüfte Radlast:                                                    703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2254 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                               moment
AL1(a), AR2, E15J(a),          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                          Z 57     110 Nm
E15UT(a), F3, HAL1(a),         M12x1,5
HS19(a), M2, R1, R3, S1, S16,
S19(a), T25, T27, UXE2(a), V3,
XA, XA1, XA3(a), XE1, XE2(a),
Z4

Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
XA                                  G703
XA1                                 e4*93/81*0001*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95          Toyota RAV4               235/50R18                             A01) bis A10)
                    (3 und 5-türig)                                                 B18)L21)
                                              255/45R18
e4*93/81*0001*06E   910/990                                                        5/114,3/60




RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     2/9                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         S1
ABE / EG-Genehmigung:        G468; e6*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 156          Lexus GS300             235/40R18                          A02) bis A10)

                                              245/40R18
G468/NT01 bzw.          1055/1210                                        5/114,3/60
e6*93/81*0010*00E



Typ:                         S16
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 161 bis 163  Lexus GS300             235/40R18                          A02) bis A10)

                                              245/40R18

 208                    Lexus GS430           235/40R18                  A02) bis A10)

                                              245/40R18
e11*98/14*0078*08E      1055/1220                                        5/114,3/60



Typ:                         XE1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 114          Lexus IS200              225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K15)K21)
                                              245/35R18
                                              K04)
 157                    Lexus IS300           225/40R18                  A01) bis A10)
                                                                         K03)K15)K21)
                                              245/35R18
                                              K04)
e11*2001/116*0110*08E   1055/1090                                        5/114,3/60



Typ:                         R3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 115   Toyota Previa            245/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K15)

e6*98/14*0069*04        bis NT 03:1250/1340                              5/114,3/60
e6*2001/116*0069*07E    abs NT 04:1250/1380




RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     3/9                                                           Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                          M2
ABE / EG-Genehmigung:         e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 110   Toyota Avensis Verso      235/40R18                         A01) bis A10)
                                                                          K03)K57)

e6*2001/116*0083*05E   1230/1230                                          5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.. , e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             225/45R18                          A01) bis A10)
                                                                          K15)K18)K21)
                                         245/40R18

e6*2001/116*0085*04    1200/1200                                          5/114,3/60



Typ:                         Z4
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210          Lexus SC430              245/40R18                          A02) bis A10)

e6*2001/116*0084*08    1120/1140                                          5/114,3/60



Typ:                           R1
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 130   Toyota Corolla Verso      225/40R18                         A02) bis A10)


e11*2001/116*0222*06   1150/1150                                          5/114,3/60



Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196* bis NT 04
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis          215/40R18                           A02) bis A10)

                                         225/40R18
                                         A01)K50)K63)K65)
e11*2001/116*0196*05   1070/1035(0)                                       5/114.3/60




RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     4/9                                                            Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         T25
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0196* ab NT 05
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 130  Toyota Avensis          215/40R18                            A02) bis A10)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K50)K63)
e11*2001/116*0196*09E   1070/1035(0)                                       5/114.3/60



Typ:                         XE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:        E11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 153  Lexus IS                225/40R18                            A02) bis A10)

                                                  235/40R18
                                                  A01)K73)
e11*2001/116*0206*05    1090/1150(0)                                       5/114.3/60



Typ:                            XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung:           e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 130  Toyota RAV4                235/50R18                         A01) bis A10)
              (ohne                      K03)                              K02)
              Kotflügelverbreiterung)
                                         235/55R18
                                         K03)

                                                  245/50R18
                                                  K01)

                                                  255/50R18
                                                  K01)
 100 bis 130            Toyota RAV4               235/50R18                A02) bis A10)
                        (mit
                        Kotflügelverbreiterung)   235/55R18

                                                  245/50R18

                                                  255/50R18
e6*2001/116*0105*04     1150/1150(0)                                       5/114.3/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     5/9                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         E15J(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0299*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 108   Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)

                                        215/40R18

                                        225/40R18
                                        A01)K04)
e11*2001/116*0299*08   1080/1010(0)                                     5/114.3/60



Typ:                         E15UT(a)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0305*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 93    Toyota Auris            205/40R18                         A02) bis A10)

                                        215/40R18

                                        225/40R18
                                        A01)K04)
 130                   Toyota Auris     215/40R18                       A02) bis A10)

                                        225/40R18
                                        A01)K04)

e11*2001/116*0305*05   1100/1010(0)                                     5/114.3/60



Typ:                         UXE2(a)
ABE / EG-Genehmigung:        E11*2001/116*0260*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 311          Lexus IS F              225/40R18                         A02) bis A10)


e11*2001/116*0260*01   1115/1115(0)                                     5/114.3/60




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Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     6/9                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                          T27
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130    Avensis                  215/50R18                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       M00)

                                         225/40R18

                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18

                                         245/35R18

                                         245/40R18

e11*2001/116*0331*02   1215/1135(0)                                      5/114.3/60



Typ:                         AR2
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0350*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130    Verso                   215/45R18                          A02) bis A10)

                                         225/40R18

                                         225/45R18

                                         235/40R18

                                         235/45R18
                                         A01)K83)

                                         245/40R18

e11*2001/116*0350*00   1260/1250(0)                                      5/114.3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     7/9                                                       Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender
     Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination
     vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis
     zum hinteren Stoßfänger umzulegen.

K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende
     Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden.
     Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz-
     ist weiter nach unten zu versetzen.

K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm,
     von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im
     Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben
     auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft
     werden.




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Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                13b
Seite :                     9/9                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


K73) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich
     (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende
     Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen.




K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich.
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu
       klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort
       befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.

Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc




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