Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 1/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 808 Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 590/07 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 10 Radgröße: 8Jx18EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: SR 10 Ø67,1-Ø60,1 geprüfte Radlast: 703 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : TOYOTA (J) bzw. TOYOTA EUROPE (B) bzw. LEXUS Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AL1(a), AR2, E15J(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 57 110 Nm E15UT(a), F3, HAL1(a), M12x1,5 HS19(a), M2, R1, R3, S1, S16, S19(a), T25, T27, UXE2(a), V3, XA, XA1, XA3(a), XE1, XE2(a), Z4 Typen: ABE / EG-Genehmigung: XA G703 XA1 e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10) (3 und 5-türig) B18)L21) 255/45R18 e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60 RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 2/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: S1 ABE / EG-Genehmigung: G468; e6*93/81*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 156 Lexus GS300 235/40R18 A02) bis A10) 245/40R18 G468/NT01 bzw. 1055/1210 5/114,3/60 e6*93/81*0010*00E Typ: S16 ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0078*.., e11*98/14*0078*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 161 bis 163 Lexus GS300 235/40R18 A02) bis A10) 245/40R18 208 Lexus GS430 235/40R18 A02) bis A10) 245/40R18 e11*98/14*0078*08E 1055/1220 5/114,3/60 Typ: XE1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0110*.., e11*2001/116*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Lexus IS200 225/40R18 A01) bis A10) K03)K15)K21) 245/35R18 K04) 157 Lexus IS300 225/40R18 A01) bis A10) K03)K15)K21) 245/35R18 K04) e11*2001/116*0110*08E 1055/1090 5/114,3/60 Typ: R3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 115 Toyota Previa 245/40R18 A01) bis A10) K15) e6*98/14*0069*04 bis NT 03:1250/1340 5/114,3/60 e6*2001/116*0069*07E abs NT 04:1250/1380 RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 3/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: M2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0083*.., e6*2001/116*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Toyota Avensis Verso 235/40R18 A01) bis A10) K03)K57) e6*2001/116*0083*05E 1230/1230 5/114,3/60 Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.. , e6*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 137 Toyota Camry 225/45R18 A01) bis A10) K15)K18)K21) 245/40R18 e6*2001/116*0085*04 1200/1200 5/114,3/60 Typ: Z4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0084*.., e6*2001/116*0084*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 Lexus SC430 245/40R18 A02) bis A10) e6*2001/116*0084*08 1120/1140 5/114,3/60 Typ: R1 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 130 Toyota Corolla Verso 225/40R18 A02) bis A10) e11*2001/116*0222*06 1150/1150 5/114,3/60 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196* bis NT 04 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 A01)K50)K63)K65) e11*2001/116*0196*05 1070/1035(0) 5/114.3/60 RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 4/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: T25 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0196* ab NT 05 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 215/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 A01)K50)K63) e11*2001/116*0196*09E 1070/1035(0) 5/114.3/60 Typ: XE2(a) ABE / EG-Genehmigung: E11*2001/116*0206*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 153 Lexus IS 225/40R18 A02) bis A10) 235/40R18 A01)K73) e11*2001/116*0206*05 1090/1150(0) 5/114.3/60 Typ: XA3(a) ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A01) bis A10) (ohne K03) K02) Kotflügelverbreiterung) 235/55R18 K03) 245/50R18 K01) 255/50R18 K01) 100 bis 130 Toyota RAV4 235/50R18 A02) bis A10) (mit Kotflügelverbreiterung) 235/55R18 245/50R18 255/50R18 e6*2001/116*0105*04 1150/1150(0) 5/114.3/60 RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 5/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: E15J(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0299*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 108 Toyota Auris 205/40R18 A02) bis A10) 215/40R18 225/40R18 A01)K04) e11*2001/116*0299*08 1080/1010(0) 5/114.3/60 Typ: E15UT(a) ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0305*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 93 Toyota Auris 205/40R18 A02) bis A10) 215/40R18 225/40R18 A01)K04) 130 Toyota Auris 215/40R18 A02) bis A10) 225/40R18 A01)K04) e11*2001/116*0305*05 1100/1010(0) 5/114.3/60 Typ: UXE2(a) ABE / EG-Genehmigung: E11*2001/116*0260*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 311 Lexus IS F 225/40R18 A02) bis A10) e11*2001/116*0260*01 1115/1115(0) 5/114.3/60 RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 6/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: T27 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Avensis 215/50R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) M00) 225/40R18 225/45R18 235/40R18 235/45R18 245/35R18 245/40R18 e11*2001/116*0331*02 1215/1135(0) 5/114.3/60 Typ: AR2 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0350*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 bis 130 Verso 215/45R18 A02) bis A10) 225/40R18 225/45R18 235/40R18 235/45R18 A01)K83) 245/40R18 e11*2001/116*0350*00 1260/1250(0) 5/114.3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 7/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. B18) An Achse 1 ist der Halter der ABS-Steuerleitung so zu verlegen, dass ein ausreichender Abstand (min. 5 mm) zwischen der Steuerleitung und der Rad-Reifenkombination vorhanden ist. Dabei ist der Lenkeinschlag der Räder zu berücksichtigen. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 8/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K50) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von ca. 200 mm oberhalb Schweller bis zum hinteren Stoßfänger umzulegen. K57) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante sowie der in diesem Bereich befindliche Spritzschutz auszuschneiden. Die in der Stoßfängerkante befindliche Befestigungsschraube -Stoßfänger/Spritzschutz- ist weiter nach unten zu versetzen. K63) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen. K65) An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoff-Innenkotflügel im Bereich von 100mm von innen nach außen, und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden. RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 13b Seite : 9/9 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 K73) An Achse 1 ist der Kunststoff-Innenkotflügel im hinteren äußeren Reifenschwenkbereich (siehe Foto) nach innen warm einzuformen oder zu befestigen. Die ins Radhaus ragende Kante des Schwellers ist ab Befestigung nach innen zu kürzen. K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen. Der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen. L21) Es ist die Lenkeinschlagbegrenzung Toyota Teile Nr. 42631-19001-83 einzubauen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 13b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 05.02.2010 RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc RA-000492-A0-233-13b~TO-5-114_3-60-67_2-40-C18_808_40_10.doc