Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R0855.38
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AL1(a), HAL1(a), T27, XA3(a) Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm
M12x1,5
Typ: XA3(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130 Toyota RAV4 245/40R20 A01) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Serien- K01)K04)
verbreiterung) 245/45R20
100 bis 130 Toyota RAV4 245/40R20 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serienver-
breiterung) 245/45R20
e6*2001/116*0105*05 1150/1150(0) 5/114,3/60
RA-000491-B0-104-26b~TO-5-114_3-60-ET40_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ: T27
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 130 Toyota Avensis 225/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) M00)
225/35R20
235/30R20
245/30R20
A01)K04)
e11*2001/116*0331*02 1215/1135(0) 5/114.3/60
Typ: AL1(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
204 Lexus RX350 245/45R20 A02) bis A10)
255/40R20
255/45R20
e6*2001/116*0117*02 1490/1490(0) 5/114,3/60
Typ: HAL1(a)
ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0118*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 Lexus RX 450H 245/45R20 A02) bis A10)
255/40R20
255/45R20
e6*2001/116*0118*02 1540/1540(0) 5/114,3/60
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000491-B0-104-26b~TO-5-114_3-60-ET40_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti-
gungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000491-B0-104-26b~TO-5-114_3-60-ET40_51R0855.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-B0-104
Anlage-Nr. : 26b
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 26b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 08.02.2010
RA-000491-B0-104-26b~TO-5-114_3-60-ET40_51R0855.doc