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							Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 28 TOYOTA                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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Fahrzeughersteller                        : TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 17 EH2+                Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
OHAS0KP3560         PCD114,3 ET35            Ø71.6 Ø60.1                  60,1    Kunststoff    625      2250     08/07
1
OHAS0KP3560 PCD114,3 ET35                    Ø71.6     Ø60.1              60,1    Kunststoff      683     2040 08/07
1
OHAS0WP3560 PCD114,3 ET35                    Ø71.6     Ø60.1              60,1    Kunststoff      625     2250 08/07
1
OHAS0WP3560 PCD114,3 ET35                    Ø71.6     Ø60.1              60,1    Kunststoff      683     2040 08/07
1


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : TOYOTA
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJT4
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : V2
                                            103 Nm für Typ : A2; E15J(a); E15UT(a); HE15U(a); R1; T25
                                            104 Nm für Typ : V3
                                            110 Nm für Typ : M2; W 2; W20
                                            135 Nm für Typ : AR2 erhöhtes Anzugsmoment; S16 erhöhtes
                                            Anzugsmoment; S19(a) erhöhtes Anzugsmoment; T27 erhöhtes
                                            Anzugsmoment; XE1 erhöhtes Anzugsmoment; XE2(a) erhöhtes
                                            Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AURIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
E15J(a)      e11*2001/116*0299*.. 66 - 97      205/50R17 89        11A; 21P; 21S; 22I; 24J;    4-türig;
E15UT(a)     e11*2001/116*0305*..                                  24M; 65H                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87        11A; 24J; 24M; 5ET          12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/45R17 91        11A; 21P; 21S; 22I; 24J;    721; 73C; 74A; 74P
                                                                   24M
                                               235/40R17 90        11A; 21P; 21S; 22I; 24J;
                                                                   24M
E15J(a)        e11*2001/116*0299*.. 108 - 130 225/45R17 91         11A; 21P; 21S; 24J; 24M     4-türig;
E15UT(a)       e11*2001/116*0305*..           235/40R17 90         11A; 21P; 21S; 24J; 24M     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 94        11A; 21B; 21T; 24J; 24M;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                   54A                         721; 73C; 74A; 74P
HE15U(a)       e11*2007/46*0018*..   73        215/45R17 87        11A; 24J; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 28 TOYOTA                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS 300, GS 430
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
S16          e11*96/79*0078*.., 161 - 208 235/45R17 93W                                       erhöhtes
             e11*98/14*0078*..            245/45R17 95                                        Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                              740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS GS300/GS430/GS460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
S19(a)       e6*2001/116*0103*.. 183  225/50R17 94                                            erhöhtes
                                      235/45R17 94                                            Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               245/45R17 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS 200, IS 300
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen        Auflagen zu Reifen       Auflagen
XE1          e11*2001/116*0110*.., 114 - 157 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; erhöhtes
             e11*98/14*0110*..                             5ET                      Anzugsmoment 135
                                                                                    Nm;
                                             225/45R17 90W 11A; 21B; 22B; 24D; 24J Kombi; Limousine;
                                             235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Heckantrieb;
                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                    721; 73C; 74A; 74P;
                                                                                    740

Verkaufsbezeichnung:     LEXUS IS250, IS220d
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
XE2(a)       e11*2001/116*0206*.. 130 - 153 205/50R17 89          51J; 65H                    erhöhtes
                                            225/45R17 90          TBC; 57E; 575               Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               225/45R17 91       51J                         Limousine;
                                               235/40R17 90       51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93       51J                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                               245/40R17 91                                   721; 73C; 74A; 74P;
                                               245/45R17 95       57F; 575                    740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/50R17 91          11A; 21B; 22I; 24J; 24M; ab
                                                                  56G                      e11*2001/116*0196*0
                                                                                           5;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74A; 74P
                                               225/45R17 91       11A; 21P; 24J; 24M
                                               235/45R17 94       11A; 21B; 22I; 24J; 24M
                                               245/40R17 91       11A; 22I; 24M; 57F; 687



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 28 TOYOTA                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
T25          e11*2001/116*0196*.. 110 - 130 215/45R17 87W 11A; 21B                            nur bis
                                            225/45R17 90 11A; 21B                             e11*2001/116*0196*0
                                                                                              4;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 73C; 74A; 74P
                                               235/40R17 9011A; 21B; 22B; 24J; 24M
                                               235/45R17 9311A; 21B; 22B
                                               245/40R17 9111A; 22B; 24M; 57F; 681;
                                                           687
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 130 215/50R17 91  11A; 24J; 56G            erhöhtes
                                             215/55R17 94 11A; 24J; 56G             Anzugsmoment 135
                                                                                    Nm;
                                             225/45R17 91                           Kombi; Frontantrieb;
                                             225/50R17 94 11A; 22M; 24J; 248        10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/45R17 94 11A; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                             245/45R17 95 11A; 22M; 24J; 248        721; 729; 73C; 74A;
                                                                                    74P; 740; 76S
T27            e11*2001/116*0331*.. 93 - 110 215/50R17 91  11A; 24J; 56G            erhöhtes
                                             225/45R17 91                           Anzugsmoment 135
                                                                                    Nm;
                                    93 - 130 215/50R17 91W 11A; 24J; 56G            Limousine;
                                             215/55R17 94 11A; 24J; 56G             Frontantrieb;
                                             225/45R17 91W                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/50R17 94 11A; 22M; 24J; 248        12A; 51A; 71C; 71K;
                                             235/45R17 94 11A; 24J                  721; 729; 73C; 74A;
                                             245/45R17 95 11A; 22M; 24J; 248        74P; 740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA AVENSIS VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
M2           e6*2001/116*0083*.., 85 - 110 225/45R17 91           11A; 21B; 22L; 24J          Frontantrieb;
               e6*98/14*0083*..
                                               235/45R17 93       11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  24M; 362                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA CAMRY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
V2           e6*93/81*0029*..  96 - 140 225/45R17           11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24D; 631                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     721; 73C; 74A; 74P
V3             e6*2001/116*0085*.., 112 - 137 225/50R17 94  11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
               e6*98/14*0085*..                             24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 93W 11A; 22B; 24J; 24M       721; 73C; 74A; 74P
                                              245/45R17 95 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
                                                            24M




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 28 TOYOTA                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
R1           e11*2001/116*0222*.. 81 - 130 205/50R17 89           65H                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                           215/50R17 91           11A; 22I; 24J; 24M; 56G 721; 73C; 74A; 74P
                                           225/45R17 90
                                           235/40R17 90           11A; 22I; 24J; 24M
                                           235/45R17 93           11A; 22I; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA MR2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
W2           F438              115 - 129 215/40R17-83             11A; 362; 57E               10B; 11B; 11G; 11H;
W20          e6*93/81*0011*..            235/40R17-90             11A; 22B; 54A; 57F          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA RAV4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
A2           e6*2001/116*0070*.., 85 - 110 225/55R17 97                                       2-türig; 4-türig;
               e6*98/14*0070*..
                                               235/55R17 99       11A; 367                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOYOTA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
AR2          e11*2001/116*0350*.. 93 - 108 215/50R17 91           5GG; 56G                    erhöhtes
                                  93 - 130 215/50R17 95           56G                         Anzugsmoment 135
                                                                                              Nm;
                                               215/55R17 94       56G                         Frontantrieb;
                                               225/45R17 94                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/50R17 94                                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                               235/45R17 94                                   721; 729; 73C; 74A;
                                               245/45R17 95                                   74P; 740

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 28 TOYOTA                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21S) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21T) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 28 TOYOTA                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 28 TOYOTA                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
     Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
     Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 28 TOYOTA                                                   Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 29.03.2011
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
TBC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        225/45R17
                    Hinterachse:                        255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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